Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1867)
- Date
- 1867-08-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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549 ders geworden und es scheint eine Reaction im Judenthume eingetreten zu sein! Ich glaubte, diese Worte voranschicken zu müssen, weil ich es mir zur Aufgabe gemacht, einige „Krebsschäden der Zeit" dem Auge des geehrten Publikums vorzulegen, und will ich heute mit meiner nächsten Umgebung — mit der Provinz Westphalen — den Anfang machen. Die Provinz Westphalen zählt bei einem Flächenraume von etwa 370 Meilen circa 12,000 Israeliten , welche in den verschiedenen Städten und Dörfern zerstreut leben, in einigen mehr, in andern weniger. Großartig sind Industrie und Handel auf diesem Fleckchen Erde — und ruhen diese vorzugsweise in den Händen der Juden. Aber eben dieser Commerce, diese Industrie, diese Verbindungen nach außen sind es, welche dem Judenthume den Todesstoß zu versetzen suchen. „Wir sind Geschäftsleute," „wir müssen uns nach der Zeit richten," „die Gesetze waren für die damalige Zeit (!) anwendbar — aber nicht für uns," sind Phrasen, welche man tagtäglich von Fabrikanten hören muß, wie wenn Frömmigkeit und Tugend von der Zeit abhängig wären! — Der Mosaismus hat also in dieser Provinz größtentheils kein fruchtbares Feld, und sind die jüdischen Zustände — wie wir weiter erörtern werden — daselbst höchst trauriger Art. Es fehlen vor allen Dingen dieser Provinz einige tüchtige Rabbinen, Männer, denen es ernst ist mit der Ausübung der Religion, Männer, welche qualificirt sind, ihre Gemeinden und Schulen als jöNJ njni zu führen, Männer, die aus ihrer Wissenschaft nicht machen *6 na ‘runnP maj? na Dmp eine Krone, um damit zu prangen, oder einen Spaten, damit zu graben oder, um mit Schiller zu reden — „eine himmlische Göttin dem Einen, oder eine tüchtige Kuh, die ihn mit Butter versorgt," dem Andern, ich sage Männer sind nothwendig, die mir einem guten Vorbilde voranleuchten. Während z. B. im Rheinlande tüchtige Rabbinen (wie die Herren Oberrabbiner Bodenheimer, Eh*. Feilchenfeld, Dr. Schwarz u. a. m.) fungiren, finden wir in ganz Westphalen nur einen derselben, nämlich Herrn Öberrabbiner S u t r o in Münster, einen Mann von großem talmudischen Wissen, einen Mann, dessen auch in diesem geschätzten Blatte schon mehrmals rühmlichst erwähnt wurde, einen Mann, der sich auch auf dem Gebiete der jüd. Literatur einen ehrenwerthen Namen erworben. Aber was will das sagen? Oberrabbiner Sutro ist, Gott verlängere sein Leben, ein Mann von 80 Jahren und hat unmöglich und mit bestem Wollen die Kraft mehr, einer Bevölkerung von 12,000 Seelen vorzustehen. Das ganze Judenthum in Westphalen ist vielmehr den einzelnen Lehrern, die oft Alles und Alles in sich vereinen (Prediger, Lehrer, Vorsänger. onw rc.), anvertraut, Männern, unter denen es viele gibt, welchen Talmud, Mischnah, *pn u. s. w. eine terra ineo^nita sind. Diese Leute haben nun Trauacte, Eidesbelehrungen rc. auszuüben — und welche Verstöße gegen die Tradition bei Unkenntniß der rabbinischen Literatur natürlich Vorkommen müssen — liegt klar auf der Hand. Was ist nun die Folge von all Diesem? Die wahre Religion wird untergraben; die Religionsschulen werden vernachlässigt; die Gebete werden — um jedem Einzelnen zu genügen — beschnitten; die schönen werden abgeschafft; Orgel und Gesang halten ihren Einzug in die Synagoge; die Thora wird — um Zeit zu sparen — alle 3 bis 6 Jahre ausgelesen; ausgerufen wird — um keine Störung zu verursachen — in manchen Gemeinden gar nicht mehr, sondern Lehrer und D’ons bleiben stehen, bis der Act vorüber ist. Ich könnte zur Bekräftigung meiner Worte einige Gemeinden anführen — doch uns genügt die Sache. Ich sage und bleibe dabei, der Neologismus und der Jndifferentismus scheinen dahier ihren Culminationspunkt erreicht zu haben. Und wir? Wir nehmen die Bibel und sagen mit dem Propheten: '2 ,D*ip'’ “Qi nan ,1001 nsy isyw I- O. L. Gera, 24. Juli. Die eben zur Ausgabe gelangte Nr. 274 der „Gesetzsammlung für die reußischen Lande der jüngeren Linie" enthält das erste von dem jetzt regierenden Fürsten vollzogene Gesetz. Dasselbe betrifft die von dem Landtage schon früher beantragte Abänderung der §§ 19 und 20 der Verfassung, nach welcher fortan der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte von dem reliligiösen Glaubensbekenntnisse unabhängig ist und jedem Landeseinwohner vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zustehl. Oesterreichischer Kaiserstaat. Sziget. Welche Anschauung und Auslegung von Regierungserklärungen noch hie und da in Ungarn herrscht, ersieht man aus folgender Erklärung, welche „Hon" unter dem Titel: „Die Emancipation bei dem M.-Szigeter Gemeinde-Vorstände" veröffentlicht : „Mit vollerJndignation lesen wir folgende, uns im Orginale eingesendete Kundmachung, welche uns Einsicht gewährt, wie gewisse Beamten der Provinz die jetzige amtliche Auffassung der Emancipation interpretiren: 196/197. Kundmachung. Alle jene Israeliten, welche ohne ein Jnkolatsrecht in dieser Stadt sich aufhalten, mögen sich beeilen, binnen 6 Tagen bei dem gefertigten Amte ihre Gesuche um Ansiedelungebewilligung einzureichen, widrigenfalls sie im Arretirungswege unter strenger Escorte nach ihrem Zuständigkeitsorte abgeschoben würden. Sziget, am 13. Juli. Joses Hatvan y, Ober - Capitän, Simon Buzäth, Vice - Capitän."