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Der Israelit · 1867-07-31 · Heft 31 (31.7.1867) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 31 (31.7.1867)
Date
1867-07-31
Page
– (sequence 11)
Language
German
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535 Echad das Daleth in ein Reß verwandelt und in dem Verse: „Lo tischtachaweh lael acher", die umgekehrte Procedur vornimmt — ]bnb 'Jem; wir wollen nur der Meinung der hiesigen jüdischen Bevölkerung über Herrn L—t durch daS Referat eines Histörchens Ausdruck geben. Es cursirte ein Geschichtchen, demzufolge Herr Lt. sich an seinen! früheren Aufenthaltsorte H. habe taufen lassen, später aber den Taufact ad acta gelegt habe, um hier in Berlin an jüdischen Lehranstalten Stellen zu bekleiden. Da aber Herr Lt. nuntnehr ein alter Mann und zu befürchten sei, daß bei seinem Ableben sich Synagoge und Kirche um seinen Leichnam streiten würden, so hätte er, um beide zu foppen, seinen Cadaver der hiesigen — Anatomie verkauft; im Voraus wolle er nun das Verdienstliche eines solchen Geschäftes in der „Gegenwart" Nachweisen. Herr Lt. ist natürlich sehr entrüstet über das^ erzählte Histörchen; er setzt einen Preis von 100 Friedrichsd'or auf den Nachweis der Wahrheit und erklärt, bis dieser Preis gewonnen, den ersten Erzähler für einen ehrlosen Derlämnder. Auch wir halten das Histörchen für erfunden, aber für gefchictl erfunden, wenn wir auch eine derartige Kampfesweife, selbst Männern wie Lt. gegenüber, tief verabscheuen. Daraus, daß das erwähnte Geschichtchen geglaubt wurde, ist zu entnehmen, wie man hier über Herrn Lt. denkt und wessen nran ihn für fähig hält. — Da Herr Lt. nicht angibt, wo er die 100 Friedrichsd'or deponirt hat, so wird wohl Niemanden die Summe reizen, den Preis verdienen zu wollen. — Lübeck ncn n"i. (Privatmitth.) Die Norddeutsche Bundesverfassung hat wahrscheinlich noch ein schweres Stück Arbeit vor sich, nnnn sie all' die Zöpfe radikal wegrasiren soll, die manchen Mitgliedern des Norddeutschen Bundes thellweise so taug gewachsen sind, daß sie selbst über kurz oder lang darüber stolpern würden. Aus der Sitzung des Mecklenburger Landtags vom 3. Juni haben wir in unserem jüngsten Referate eine Scene gebracht, die uns die Jnconsiqn--nz zeigt, die in dem Umstande liegt, daß französische Juden in Mecklenburg Rittergüter kaufen dürfen, nicht aber deutsche. Hoffentlich wird mit solchen Absurditäten und noch vielen anderen durch die Nordd. Bundesverfassung aufgeräumt; das fühlen auch die feudalen Spießbürger Mecklenburgs und es wird ihnen jetzt schon gräulich zu Mutye bei dergleichen Aussichten. Die Stadt Rostock besitzt in dem. Erbvertrage von 1788 das Prärogativ, keine Juden in ihren Mauern dulden zu müssen; durch die Nordd. Bundesverfassung sehen sich über schon die Bewohner Rostocks in ihrer Angst von Juden umschwärmt und schlagen jetzt schon mit Händen und Füßen um sich, sich ihrer zu erwehren. Auf dem letzten außerordentlichen Landtage wurden durch den Vertreter Rostocks, den Syndikus Meier, die durch allegirten Erbvertrag von 1788 der Stadt Rostock gewährleisteten Rechte feierlich verwahrt gegen etwaige Touchirungen, welche sic durch die Verfassung des norddeutschen Bundes erleiden möchten. Zu diesen gewährleisteten Rechten gehört denn auch außer dem Privilegium, daß in Rostock keine Juden wohnen dürfen, auch noch das weitere, daß fremde Juden, die den Rostocker Psingstmarkt beziehen, einen „Judenzoll" zu erlegen haben. Dieser beträgt für die in Häusern ausstehenden Israeliten sechs, für die in Buden ausstehenden drei Thaler. — Auch in Bückeburg, wo der Landtag 18 Jahre geschlafen, scheint man das Jahr 1866 und seinen Kanonendonner verschlafen zu haben und sich gar nicht aus den Veränderungen herausfinden zu können. Wenigstens hat die Regierung dein Landtage, der nach 18 Jahren wieder einmal zusammenberufen ist, eine neue Verfassung vorgelegt, die das Wahlrecht und die Wählbarkeit zum Landtage vom Bekenntnisse der christlichen Religion abhängig macht. Auch das trotz Parlament und Bundesverfassung!! Wir können aus diesen Vorgängen ersehen, daß letzterer ein weites Feld zur Bessergestaltung der politischen Lage der Israeliten Deutschlands sich biet> t, und wird sie diese Aufgabe, wir von ihr zu erwarten ist, vollkommen lösen, und diese mittelalterlichen Zöpfe abschneiden, dann wahrlich! ist das Blut, das jüdische Kämpfer vor Jahressrist de: Königsgrätz und anderen Orten verspritzt, Nicht umsonst geflossen. Wir wünschen es von Herzen und dieser Wunsch sei die Rückerinnerung, womit der „Israelit" und wir den 3. Juli^, den yeutigen Jahrestag der ewig denkwürdigen Schlacht bei Königsgrätz, begeh, n; die Realisirung deS Wunsches ist der Trost für so manches trauernde jüdische Herz, das die heutige Wiederkehr des vorjährigen Tages dem Andenken eines theuern Todten weihet. — Erfreulicheres kann ich Ihnen von unserem kleinen Freistaate melden. Hier kannte man Vorurtheile der Art, wie sie die Schaumburg'sche Regierung nach achtzehn Jahren wieder auffrischt, schon vor achtzehn Jahren nicht mehr. Bereits im Jahre 1849 wurden Juden in die hiesige Bürgerschaft gewählt, die doch bekanntlich in unserem Freistaate die Stelle eines Landtages in constitutionellen Staaten vertritt. Nachdem auch unser verehrter Herr Rabbiner Adler bereits bei zwölf Jahren seinen Sitz in dieser Bürgerschaft hat, wurde er in einer vorige Woche stattgehabten Neuwahl zum dritten Male auf weitere sechs Jahre zum Mitglieds derselben gewählt. Bemerkenswerth ist hiebei, daß unter einigen achtzig Stimmen, die auf ihn fielen, nur drei von Juden abgegebene waren, wodurch seine Wiederwahl eine um so ehrenhaftere sowohl für den Gewählten als auch für seine Wähler ist, als dadurch Letztere Zeugniß ihrer Unbefangenheit gaben. So klein auch der Wirkungskreis ist, der unserer Bürgerschaft zuge-

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