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Der Israelit · 1867-07-24 · Heft 30 (24.7.1867) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 30 (24.7.1867)
Date
1867-07-24
Page
– (sequence 13)
Language
German
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519 sämmtliche Rabbinate in den österreichischen Kronländern die Aufforderung gerichtet, in der bevorstehenden Aenderung des Judeneides ihre Aeußerung abzugeben, ob und in wie ferne eine solche stattzufinden habe. Auch dem Vorstande der Wiener israelitischen Cultusgemeinde wurde der genannte Erlaß zur Aeußerung der hiesigen israel. Seelsorger zugemittelt. Diese haben folgendes Resumö ihres Gutachtens vorgelegt: „Wir erklären, daß die einfachste Eidesformel, in welcher Gott als Zeuge angerufen wird, daß der Schwörende die Wahrheit aussage, ohne jede Vorbeugung gegen Reservationen, ohne irgend eine Ceremonie und Formalität, ohne Assistenz eines Rabbiners, ohne Handauflegen auf einen heiligen Gegenstand und ohne Kopfbedeckung für den Bekenner des Judenthums eben so heilig und bindend wie für Christen, und daher jede Zuthat, welche den Eid des Juden im Gegensätze zu dem des Christen verschärft, eine Herabwürdigung des Judenthums ist, dessen Anhänger es wo möglich vermeiden, selbst einen wahren Eid zu schwören, um nicht unnöthiger Weise den Namen Gottes feierlichst zum Zeugen der Wahrheit anzurufen, und die für die Heilighaltung des göttlichen Namens so oft ihr Leben geopfert haben." Die Eidesformel: „Ich schwöre bei Gott dem Allwissenden und Allmächtigen einen reinen Eid — so wahr mir Gott helfe" sind für die Bekenner des Judenthums vollkommen bindend." (Frdbl.) Peiffh. Ganz so wie es ein hier bei uns bekannter Referent der hebr. Zeitungen vor geraumer Zeit dort auseinandersetzte, so geschah es auch. Die Emancipation der Israeliten ist in Ungarn noch nicht zur Thatsache geworden und dürfte auch noch lange dauern, bis diese Herren aus ihrem Taumel, den überschwenglichsten Freiheitsgenüffen, erwachen werden, und uns Gerechtigkeit widerfahren lasten wollen. Das alte Spießbürgerthum hat leider noch immer bei uns einen zu weiten Spielraum und die judenfeindlichen Elemente treiben noch immer ihr böses Spiel und treten unsere Rechte zu ihrer eigenen Schmach mit Füßen. Mau braucht nur die liberalen ungarischen Blätter anzusehen, wie diese über die uns vorenthaltenen Rechte ihre Aeußerungen geben und wir ungarischen Israeliten können hierdurch einigermaßen eine kleine Satisfaction finden, und ersehen, wie dieses unbillige Verfahren wider uns sich selbst straft. Folgende Worte eines Israeliten, den die ungarische Nation oft ihren Stolz zu nennen pflegte, möge als Beleg hierfür dienen. Dieselben wurden in allen vaterländischen Zeitungen abgedruckt und lauten wie folgt: Ein Wort an das Ministerium. Karl Akin, der bekannte ungarische Nrturforlcher richtet unter dieser Aufschrift in Frankenburg's Journal „1848" folgende Zeilen an das k. ungarische Ministerium: „Schreiber dieser Zeilen ist jenes Individuum, welches die betreffende Section der ungarischen Akademie mit der Aufstellung auszeichnete; seit seinem Auftreten könne gesagt werden, daß „auch ein Ungar zu den einen Wendepunkt bildenden naturwissenschaftlichen Entdeckungen beigetragen. Obgleich es jedoch wahr ist, daß sowohl ich selbst als auch eine ganze Reihe meiner Vorfahren in Ungarn geboren wurde, kann ich gleichwohl Ungarn nicht als mein Vaterland betrachten. Seitdem ich erwachsen bin, habe ich mich zumeist im Auslande aufg halten; und nun einige Zeit in Pesth weilend, saß ich, als in den jüngst vergangenen Tagen der ungarische König gekrönt wurde, daheim und hätte mich geschämt an dem Feste Theil zu nehmen. Und all' dies warum? Weil ich in meinem sogenannten „Vaterland?" nur „Landesbewohner" nicht aber „Landesbürger" bin. Und worin nehme ich es wahr, daß ich kein Landesbürger bin? Darin, daß wenn ich an Ausübung meiner landesbürgerlichen Rechte mich gemeinsam mit meinem Hausmeister oder Schuster betheiligen will, man mich fragt, ob meine Religion eine recipirte ist? Und weil ich über meinen Glauben Niemandem Rede stehe, und weil man weiß, daß meine Eltern mich bei meiner Geburt in ein Glaubensbekenntniß aufnehmen ließen, welches nicht gesetzlich recipirt ist, — weift man mich zurück. „Das Ministerium hat jetzt, wie es scheint, beschlossen, daß ich noch bis zum Herbste als heimatloser Mensch leben solle. Ich vermuthe jedoch, daß wenn die Mitglieder des Ministeriums nur einen Tag in solch einem Zullande verlebt hätten, wie ich ihn schon 28 Jahre durchlebe, sie dann nicht beschloffen hätten, daß ich in diesem Zustande ohne Grund noch Monate lang leben solle. Und welch ein leichtes Ding wäre es, mich und Hunderttausends aus unserer gegenwärtigen unangenehmen Lage zu befreien! Dazu bedürfte es blos, daß Vas Ministerium dem Reichstags einen kurzen Gesetzentwurf unterbreite, welchm dieser annimmt und der Kömg sanctionirt und als dessen Muster etwa der nachfolgende dienen könnte: „Gesetz. I. Artikel: Bei Ausübung der landesbürgerlichen und bürgerlichen Rechte übt der Glaubensunterschied fortan keinerlei Einfluß. II. Artikel: Alles was in den bestehenden Gesetzen den im obigen I. Artikel als Gesetz ausgesprochenen Principien zuwiderläuft, wird hiemit außer Kraft gesetzt." — Solch ein Gesetzentwurf aber könnte binnen einer Woche sehr leicht zum Gesetze erhoben werden, so daß wir noch in diesem Krönungsmonde vom Zwange befreit wären, unter welchem wir jetzt leiden und deffen Resultat es ist, daß wir verhindert sind, das Land unserer Geburt als unser Heimathsland zu betrachten. „Ich trat hier nicht als Sprecher irgend einer Confession auf; dazu bin ich nicht berechtigt; ich habe

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