Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 30 (24.7.1867)
- Date
- 1867-07-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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511 facher Abwehr übergetreten sei, und ihm auf eine deSfallsige Anfrage von der Kgl. Genei al - Postdirektion in Berlin der Bescheid wurde, daß dieser Schritt auf seine amtliche Stellung ohne den geringsten Einfluß bleiben werde. Wenn nun gleichwohl diese Toleranz von Seiten der preuß. General-Postdirektion die vollste und freudigste Anerkennnung verdient, so hat mich und gewiß mit mir auch olle orthodoxen Juden diese Mittheilung sehr schmerzlich berührt; denn es zeigt wieder so recht deutlich, wie man in unserer Zeit das Judenthum gar nicht kennt, dasselbe wie einen Modeartikel behandelt; man scheint zu glauben, man könne nach eigener Anschauung Jude werden, ohne sich zu allen Verbindlichkeiten des Judenthums zu verpflichten. Welcher Rabbiner konnte oder durfte einen im Amt verbleibenden Post-Secretär als Jude ausnehmend Nach jüdischen Grundsätzen kann keiner als Jude ausgenommen werden, wenn er sich auch zu allen Gesetzen desselben verpflichtet mit Ausnahme nur eines einzigen Ge- oder Verbotes. Wie konnte unser Postsekretär Aufnahme finden, wiewohl er im Amte verbleibt? Haben wir denn nicht genug an jüdischen Sabbat-Schändern, daß wir noch Proselyten annehmen sollen, die vermöge ihrer Stellung den Sabbat entweihen müssen? Wir haben durchaus keine Verpflichtung, Proselyten zu machen, und unverantwortlich gegen die Religion sowohl, als auch gegen den Proselyten selbst ist es, einen solchen Akt vornehmen zu lassen, indem man dadurch dem neu eintretenden Mitgliede schwere Verantwortung ausbürdet, die es früher nicht hatte. Da wir mit Gründung eines -jon? na^-Vereins umgehen, so ist es um so mehr Pflicht, gegen solche Vorkommnisse öffentlich und feierlichst zu protestiren. Wundern kann es freilich kaum, wenn es Rabbiner gibt, die von nna no^n nichts wissen, da es viele geben wird, die nicht einmal wissen, wo man nnttf niaSn zu finden im Stande ist. Ich ersuche Sie, geehrter Herr Redakteur, diese meine Protestatwn öffentlich bekannt zu geben, vielleicht trägt es hie und da dazu bei, daß man künftig hin, vorsichtiger und gewissenhafter mit Annahme von B'-tf verfahre. E. R. Rosen bäum. (Bemerkunng der Red.: Auf eingezogene Erkundigung theilt uns unser Herr Correspondent aus Bad Oynhausen mit, daß es ihm nur darum zu thun gewesen, die Toleranz der preußischen Regierung zu constatiren, in Bezug auf welche die Beobachtung der Sabbatgesetze nicht in Rede kömmt; dem preußischen Ministerium gegenüber, ist er natürlich Jude, mag er den Sabbat feierst oder nicht. Wir haben ferner in Erfahrung gebracht, daß ein Lehrer in Bielefeld, Namens Posener, die Beschneidung vollzogen hat. Ferner theilt man uns mit, daß der betreffende Beamte wohl für die hohen Feiertage, aber an Sabbat nur während des Gottesdienstes Urlaub erhält; er besucht dann auch fleißig die Synagoge und läßt sich zur Thora rufen U Nicht den in Rede stehenden (bei dem es übrigens noch sehr zweifelhaft ist, ob er unter den obwaltenden Umständen wirklich ein solcher geworden,) sondern diejenigen trifft die Verantwortung, die Derartiges ermöglicht haben.) Aus Württemberg. Die Cichorienangeleg enh eit, welcher Ihr Blatt in so bereitwilliger Weise seine Spalten geöffnet und dadurch die Aufmerksamkeit frommer Jehudim zugewendet hat, ist n"3 in allen Gegenden, wo der „Israelit" gelesen wird, ernstlich in Erwägung gezogen worden und zur Beachtung gekommen. Einsender und Redaction haben sich dadurch ein Verdienst erworben, denn nx rcnan io n D’o-tn hot aram. Leider sind aber, wie die Correfpondenz mit dem Fabrikanten und dem Kaufl manne zeigen, einige Mißverständnisse, die ja bekannt-! sich in der Welt schon eine so große Rolle gespielt! haben, vorgekommen. Diese Irrungen haben theiweise j ihren Grund in der Erläuterung, die jenes osficielle Circular hierüber in Nr. 24 dieses Blattes gegeben hat. Es ist somit eine Berichtigung, wie sie hienach folgt, dringend geboten und jene Regel bewährt: nana-o nnrn ,o»03n. Keine Art von Cichorie, weder! in Nord-, noch in Süddeutschland, bietet schon durch j ihre natürlichen Eigenschaften eine Garantie, nicht j mit Fett getränkt zu werden, und kein Jsraelite, er! mag von dieser oder jener Fabrik direct beziehen, ist religiös sicher, koschere und gute Cichorie zu erhal-! ten, wenn nicht sowohl die Fabrication derselben unter gutjüdischer Aufsicht, als auch der Einzelverkauf ebenfalls ausschließlich durch einen Jehudi geschieht, der die Maare unmittelbar nach der Fabricaton gänzlich zur Hand genommen hat und sie nun als unx j en detail et en gros und zwar zu Fabrikpreisen! verkauft, um den Kunden nicht darum einen Heller! Oktroi aufzuerlegen, oder eine geringere Qualität zu! geben, weil sie ihrer religiösen Pflicht Nachkommen.? cns n:a onaya r>nn *?x. Fabrikant ' und Kaufmann dürfen beim Verkauf nicht mehr als j den gewöhnlichen Nutzen nehmen, keine theuerere i und keine geringere Maare liefern, als die trefene Ci-! chorie und das Geschäft nicht zum rn nsnb nmp ge- | stalten, sondern sie müssen beherzigen B’Btp '.in j BD’^y. Eine solche Garantie kann uns ein ij’K I nicht bieten, deßhalb muß alles durch und alles von ' guten Jehudim geschehen. Die Abweichung in der Fabrication richtet sich vielfältig nach dem Geschmacke dev Konsumenten, die einen Zusatz von Fett oder von Syrup wünschen. Keine Fabrik wird weder das eine immer thun, noch das andere immer lassen. Da aber hiedurch für den Israeliten ein Zweifel — ni>’nroi> entsteht, so muß die Fabrication für israelitische Consumenten allwärts unter Aufsicht eines guten Juden