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Der Israelit · 1867-07-03 · Heft 27 (3.7.1867) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 27 (3.7.1867)
Date
1867-07-03
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VIII. Jahrgang. Beilage zu Nr. 27 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. □ München, 17. Juni. Nachdem schon vor sieben Jahren (6. 6. 1. März 1860) ein „Aufruf zur Bildung eines israelitischen Schulvereins" hier erschienen, unterzeichnet vom provisorischen Ausschuß, um die seit Jahrzehnten von allen Freunden des Judenthums gehörte Klage, daß religiöses Wiffen und religiöses Leben in bedauerlicher Abnahme begriffen seien, — aushören zu machen und auch von Einzelnen wiederholt, jedoch vergebens, versucht worden, Wege zur Abhilfe anzurathen, so erscheint wohl mit Recht das Ausschreiben behufs Engagement von sieben Lehrern zur Gründung einer isr. Gemeindeschule geeignet, freudig begrüßt zu werden. Es ist nicht zu verkennen, das Uebel besteht insbesondere nächst Regensburg, in der ersten Gemeinde des Königreichs. Will aber die Krankheit geheilt werden, so muß man nach deren Ursache fragen; und forscht man nach der Ursache dieses Leidens, so wird der Weg zur Vefferung sich von selbst aufdrängen. Die Quelle des Uebels liegt anerkanntermaßen in der mangelhaften, religiösen Erziehung. Die gegenwärtige Schule des Hrn. Wolfsheimer leistet Alles, was eine Elementarschule zu leisten vermag; es stehen ihm als Direktor nicht nur die tüchtigsten, befähigsten Lehrer zur Seite, sondern auch der! jeweilige königl. Schulinspector kann nicht umhin, sich alljährlich in öffentlicher Prüfung mit der größten Befriedigung und Anerkennung über Lehrer, Schule und Schüler auszusprechen. Aber die Elementarschule berücksichtigt ihrer Natur nach blos Knaben und Mädchen bis zum zehnten oder eilften. höchstens zwölften Jahre. Mit diesem Jahre verläßt der Knabe die Elementarschule, um an die Erlernung eines wissenschaftlichen oder technischen Berufes zu gehen; das Mädchen ist auf ein Institut oder was seltener, auf die häusliche Fortbildung angewiesen. Der Austritt aus der Elementarschule erfolgt daher zu einer Lebenszeit, in welcher die Kinder schon wegen ihres zarten Alters nicht mehr als mechanische Anfänge des Religionsunterrichtes und der hebräischen Sprache erlernt haben. Gerade in den Jahren, in welchen Empfänglichkeit und Verständniß sich erhöht, verlaffen die Kinder die Wolfsheimer'sche Elementarschule, und von diesem Augenblicke an hört der Religionsunterricht fast auf, irgend eine Wirksamkeit zu entfalten. Die von den Angehörigen anderer Konfessionen vorwiegend besuchten Anstalten können wegen der geringen Zahl jüdischer Schüler und Schülerinnen ihren Lehrplan nicht ändern. Eine Ausnahme hievon macht allerdings die hiesige katholische Dompfarrschule, indem diese sehr zahlreich von isr. Kindern besucht wird. So wird der Religionunterricht in die entlegensten Winkel verlegt und auf wenige Stunden wöchentlich beschränkt, welche kaum hinreichen, um die Kenntniß dessen nur fortzuerhalten, was vom sechsten bis zum zehnten Lebensjahre mit so vieler Mühe von Seiten der Lehrer erlangt wurde. Von einer Begründung der ewigen Wahrheiten des Judenthums sowohl, als von einem Einblicke in die reiche Literatur und erhabene Gesckichte desselben ist keine Rede und da auf diese Weise weder Ueberzeugung noch Liebe zur angestammten Lehre in jugendlichen Herzen erweckt werden kann, so erklärt es sich, weßhalb die Einsicht in das Wesen unserer hl. Religion und mit ihr die wahre Religiosität selbst immer mehr schwindet, bis es, so Gott will, wieder besser werden wird. — Der Anfang ist gemacht. Fürth. (Bayern.) Meinem Versprechen, über die hiesigen isr. Wohlthätigkeits-Vereine, Anstalten und Stiftungen ebenso ausführlich als gründlich zu referiren, beehre ich mich heute pünktlich nachzukommen. a. Vereine und Anstalten. 1. „ Aussteuerungs - Ar ftalt für isr. Mädchen, deren Väter noch am Leben sind." Dieselbe wurde 1765 gegründet, in der edlen Absicht, Familienvätern in anständiger Versorgung ihrer Töchter Unterstützung zu gewähren, welche in einer Präbende von fl. 300 besteht und alle zwei Jahre einer der Bewerberinnen durch das Loos zugetheilt wird; neuerdings ist jedes Jahr eine Ziehung. 2. „Aussteuerungs-Anstalt für jüdische Mädchen." Dieselbe verdankt ihre Gründung dem eifrigen Wohlthätigkeitssinne würdiger Gemeindeglieder, welche, unterstützt von dem bereitwilligen Entgegenkommen der meisten jüdischen Einwohner, dieselbe 1829 ins Leben riefen. Zweck derselben ist: unbemittelte oder mäßig bemittelte Mädchen mit einer Aussteuer zu versehen, um diesen die Last der Versorgung zu erleichtern, wozu durch das Loos jährlich zwei Mädchen bestimmt werden, von denen das eine fl. 1200, das andere fl. 600 zur Aussteuer erhält. Innerhalb des ersten zehnjährigen Bestehens sind durch die Anstalt im Ganzen für 20 Mädchen die Summe von fl. 18,000 zur Ziehung gebracht worden. Besonderer Grund zum Beitritt ist den Armen gegeben, da die Reicheren zum Vortheil jener auf allen Gewinn verzichten und für

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