Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1867)
- Date
- 1867-06-26
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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445 Trebitfch (Mähren,) Anfang Juni. Unser gelehrter Rabbiner, Herr Joachim Pollak, hat sich auf Anfrage über die Anlegung von Vorbereitungsschulen für die Preßburger Jeschibah gutachtlich geäußert; da dieses Gutachten von allgemeinem Interesse, so geben wir dasselbe hier wieder: „Ueber die mir in Ihrem Werthen v. 15. April d. I. gütigst mitgetherlten zur Begutachtung von der hohen Mähr. k. k. Statthalterei vorgelegte Frage: Ob, wo, und wie sogenannte Talmudschulen für talentvolle Knaben, welche die Bolks'chule und das zwölfte Jahr zurückgelegt haben, und sich zum Raböinate vorbereiten wollen, zu errichten wären? beehre ich mich Ew. Ehrw. meine unmaßgebliche Ansicht und Meinung zur gefälligen Weiterbeförderung hohen Orts in Folgendem vorzulegen: 1. Die Errichtung von Talmudschulen, deren bis vor 20 Jahren fast in allen großen Gemeinden Mährens vorhanden waren, und die seitdem, aus verschiedenen Ursachen eingegangen sind, ist jetzt meines Erachtens um so nothwendiger, da nur hiedurch wieder eine Pflanzstätte zur sittlich-religiösen und intellektuellen Ausbildung unserer armen talentvollen Jugend geschaffen, und zugleich dem drohenden Mangel an künftigen gelehrten und gesinnungstüchtigen Rabbinen und Neligionslehrern vorgebeugt werden könnte. 2. Solche Talmundschulen, deren wenigstens 3 oder 4 für Mähren allein nothwendig sind, sollten womöglich nur in größer» isr. Landgemeinden, wo arme Knaben leichter Kost und Logis bei wohlthätigen Glaubensgenoffen gratis erhalten könnten, und wo zugleich ein tüchtiger Talmudist als Rabbiner angestellt ist, errichtet werden. Dieser Localrabbiner soll als Direktor dieser Schule wenigstens acht Stunden wöchentlich vorzüglich Mischna und Talmud an derselben gründlich vortragen. Da aber die Schüler wenigstens 20 oder 24 Stunden wöchentlich Unterricht erhalten müssen, der Rabbiner hingegen noch von vielen andern Berufs- und Amtsgeschäften in Anspruch genommen wird, so müßte an jeder dieser Talmudschulen neben dem Rabbiner und unter dessen Beaufsichtigung noch wenigstens Ein wissenschaftlich gebildeter, sittlicher religiöser Talmudist mit gehörigem Salair angestellt werden, damit er sich sorgenlos ausschließlich diesem seinen Lehramts zum Nutzen und Besten seiner Schüler widmen könnte. Es wäre auch höchst billig, wenn auch der Ortsrabbiner für seinen an dieser Schule zu leistenden Unterricht und seine Beaufsichtigung, außer seinem, gewöhnlich nur spärlich zugemessenen Gehalte, von der Gemeinde noch ein entsprechendes Honorar erhalten würde. Diese bedeutenden Kosten und sonstigen Auslagen zur Erhaltung der Tamudschulen können aber kemer Gemeinde allein auf- Lebürdet werde«, da dieselben meist verarmt sind, und ohnedies die Volksschule und alle übrigen CultuSanstalten nur aus eigenen Mitteln bestreiten müssen: es wäre daher höchst nöthig, wenn die hohe k. k. Mäh. Statthalterei ehrerbietigst ersucht werden möchte, daß hochdieselbe obenbemeldete Kosten aus dem Erträgnisse des jiib. Mäh. Lavdesmassefondes bestreiten zu lassen, allgenädigft gewähre. 3. Diese Talmudschulen sollen vom allerhöchsten Landesfürstlichen Gesetze als Vorbereitungsschulen zu der in Preßburg bereits bestehenden Rabbinatsschule, wie nicht minder zu der noch künftig in der k. k. Monarchie allgnädigst zu errichtenden Nabbinerschule, anerkannt werden, und soll den an denselben studirenden Zöglingen wie jenen der 36 ungarischen rabbinischen Vorbereitungsschulen die allergnädigste Mohlthat der Militärbefreiung zu Theil werden. Was die innere Einrichtung dieser Vorbereitungsschulen betrifft, so glaube ich, daß dieselben aus zwei oder drei Elasten bestehen sollen; in letzterem Falle müßte noch ein dritter befähigter Talmud-Lehrer an denselben angestellt werden. Und was die Lehrgegenftände betrrfft, so sollen die Schüler der I. Classe nebst dem fortzusetzenden gründlichen Unterricht in der hebräischen Bibel und deren Commentaren noch jeden Semester zwanzig an-zuwählenden Mischnajoth - Abschnitte mit dem Bartcnora - Commentare aus dem Traktate Berachoth und Seder Moöd, welche über jetzt noch zu beobachtende rituelle Gesetze abhandeln, und hiezu noch zehn Folien Talmud aus dem Traktate Berachot mit der Erklärung von Raschi und Aschen derart gründlich erlernen, daß sie bei derSemesterialprüfung jede ihnen aufzugebende Stelle in dem erlernten Mischnajoth und Talmud nicht nur aus dem Buche gehörig ohne Fehler vortragen, sondern auch deren Sinn richtig erklären können. In der II. Classe sollen die Schüler nebst cursorischer Wiederholung des in der I. Classe Erlernten in jedem Semester noch wenigstens 15 Mischnajoth- Abschnitte aus dem Seder Ncsikin mit dem obenbemeldeten Commentar und 10 Folien aus dem Traktate Baba Mezia mit den dem Texte beigedruckten Commentaren in obenbemeldeter Weise gründlich erlernen. Auch sollen den Schülern leichte Aufgaben zum Uebersetzen, aus dem Deutschen in's Hebräische und aus dem Hebräischen in's Deutsche, ausgegeben werden, welche sie dann nach geschehener Ausbesserung rein abschreiben und bei der Semesterialprüfung vorzeigm müssen. In der III. Classe sollen die Schüler nebst cursorischer Wiederholung des bereits Erlernten -nur im Talmud und den hiezu gehörigen Commentaren allein gründlich unterrichtet werden, und sollen mit ihnen nur die wichtigsten halachischen und rituellen Stellen aus dem Traktat Cholin, in den Abschnitten 1, 2, 3, 7 u. 8, und aus dem letzten Abschnitte des Traktates Aboda Sara durchgenommen werden. Hierüber solle»