Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1867)
- Date
- 1867-06-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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jGMMMMiMKWWW VIII. Jahrgang. Beilage z« Nr. 25 des Israelit. L«ite«der Artikel. Die Vorgänge in Ungarn. (Fortsetzung statt Schluß.) Nachdem der ehrsame Vorstand sich nochmals feierlichst verwahrt, „nicht im Namen der Israeliten Ungarns zu sprechen," wozu er nicht berechtigt sei, schließt er mit den Worten: „daher wir die ehrfurchtsvolle Bitte unterbreiten, geruhen Ew. Ercellenz eine solche Versammlung einzuberufen, damit sie mit derOrganisirung einerLandesgesammtgemeinde und einer Centralverwaltung die Grundlage schaffe für eine neue Ordnung." — Wir werden das Wesen des Vorschlages unbefangen mit möglichster Objectivität prüfen, vor der Hand wollen wir nur die Form, unter welcher die Neugestaltung inaugurirt werden soll, unserer Beachtung unterziehen. — Der Pesther Vorstand fühlt sich incompetent im Namen der Jsr. Ungarns Wünsche zu formuliren. Man wird gestehen, daß sich derselbe durch diese aufgelegte Passivität nur innerhalb des strengen Rechtskreises hält, und muß man umsomehr staunen, wie er dahin kommen könne, die Erlaubniß zu einer solchen Versammlung zu erbitten, „damit sie mit der Organisirung einer Landesgemeinde und Centralvertretung die Grundlage schaffe für eine neue Ordnung u. s. w." Hat der Pesther Vorstand kein Mandat sür die unvertretenen isr. Gemeinden die Wünsche zu formuliren, so verstehen wir die Logik gar nicht, die darin liegt, daß derselbe dahin kömmt den gewählten Vertretern eine Centralgewalt aufzuoktroyiren. — Die Begriffsverwirrung über die eigene Kompetenz gegenüber den autonomen israel. Gemeinden des Landes, in welcher der dermalige Vorstand sehr befangen zu sein scheint, findet auch eclatanten Ausdruck in dem Schreiben an die Gemeinden. Dort wird wiederholt, daß der Herr Cultusminister „angedeutet" habe, er wolle die Wünsche der ung. Jsr. hören, der Vorstand fühle sich nicht berechtigt, sie auszudrücken, und habe daher nur die Nothwendigkeit nachgewiefen, daß es nöthig sei, zur Beschaffung einer für die Folge zu beobachtenden Organisation die sämmtlichen Gemeinden einzuvernehmen. — Während im Memorandum eine ganz bestimmte Organisationsform, von unberechenbarer Tragweite und Wichtigkeit vorgeschlagen wird, hüllt sich das Einladungsschreiben wieder in den Mantel der Bescheidenheit und der strengen Rechtsanfchaung, daß zur Beschaffung einer Organisation schon das Einvernehmen nöthig sei. — Das Rundschreiben an die Gemeinden unterscheidet sich ganz wesentlich von dem Memorandum, und es wird dieser bedeutende Unterschied durchaus nicht damit aufgehoben, daß auch das Memorandum dem Rundschreiben beiliegt. Erwägt man nun noch dazu, daß die politischen Tagesblätter, die doch sonst in Ungarn ein sehr feines Gefühl für constitutionelle Selbstständigkeit haben, wie aus einem Tone, die Einberufung der Synode und der Centralgemeinde als vollendete Thatsache und das Präsidium dem Cultusminister bereits übertragen und angenommen verkünden — was man auf den ersten Blick als Beeinflussung und als Ausfluß der Gemeinde-Vorstands- Kanzlei erkennt, so sieht man, daß hier absichtlich die isr. Gemeinden in der wichtigsten Angelegenheit ihres rel. Lebens in Unklarheit und Dunkelheit erhalten werden. — Hält man diese Bemerkung über das Hinwegsetzen des Pesther Gemeindevorstandes über die autonomen Rechte der ung. israel. Gemeinden mit den Antecendencien desselben zusammen, so wird man unsere Bedenken und den Mahnruf zur Vorsicht gewiß gerechtfertigt finden. — Nun wollen wir uns über das Wesen des Vorschlages der Creirung einer Landesgemeinde und Centralvertretung aussprechen. Dürfte es im Allgemeinen schwer werden, eine hierarchische Ordnung und Gliederung mit der nothwendigen Folge der Beschränkung der Individualität der Emzel-Gemeinde in einen Kreis zu übertragen, in welchem sich durch viele Jahrhunderte die Autonomie in ihrer vollen Reife entwickelte und der volle Segen, den sie gewährt, überall empfunden wurde; so sind die südisch-religiösen, die Cultur-Zustände, die Zahl der israel. Bevölkerung in Ungarn, die bisherige Entwickelung der isr. Gemeinden am wenigsten darnach angethan, eine Central-Landesgemeinde überhaupt als eine segensreiche Institution erscheinen zu lassen. Wir müssen noch hinzufügen, daß dazu gerade die Pesther Jsr. Gemeinde noch am wenigsten die Elemente in sich birgt, an der Spitze der Centralverwaltung — und ihm ist doch diese Rolle zugedacht — zu stehen. — Denn wenn es wahr ist, daß der Geist der Association, der Centralisation das Jahrhundert beherrscht, so ist dies doch nur der Fall auf dem Gebiete des materiellen Lebens, der weltlichen Macht, der politischen Verwaltung. Es gibt der Bedürfnisie so viele, die Verzweigungen aller Unternehmungen und Veranstaltungen sind so mannigfach, daß die einzelne Kraft sie nicht zu bewältigen im Stande ist; aber gerade hierdurch ist eine allgemeine Gewecktheit, eine Mannigfaltigkeit im Denken und Streben eingetreten, daß die geistigen Angelegenheiten der Menschheit eine Bielartigkeit wie noch nie zeigen. — Die Verbindungen und Affociationen auf wisienschaft-