Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1867)
- Date
- 1867-06-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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VIII.Jahrgang. 1 I! * i ’ Beilage za Nr. 24 des Israelit. Leitender Artikel. Literarischer Gericht. ru Kochbuch für Israel. Frauen, verfaßt von Rebekka Wolf, geb. Heinemann in Berlin (IV Aufl. Berlin 1865). Es wäre überflüssig, die vielen Vorzüge dieses Buches, vom theoretischen Standpunkte aus betrachtet, aufzählen oder bezeichnen zu wollen; zumal dieselben bereits in der Vorrede des Buches selbst zur Genüge hervorgehoben sind. Aber auf einige, dem Zwecke — Einrichtung und Führung einer religiös-jüdischen Haushaltung — geradezu widersprechende Stücke, erscheint es nothwendig, aufmerksam zu machen. So wäre es z. B. wünschenswertst, wenn Frau Wolf auf Seite 165 ein im Tract. Sabbat Seite 67 b. ausgesprochenes Verbot beachtet und Dir. 460 weggelassen hätte. Daselbst schreibt nämlich die Verfasserin: „Um altes Fleisch rc. „schneller gar zu bekommen.lege man auf den „Boden des Gefäßes ein reines Stück dickes Glas. „Dies brauche nur Handgroß zu sein, und man dürfe „nicht fürchten, (?) daß es im Kochen absplittern werde, „doch müsse die Brühe alsdann durch ein „Sieb gegeben werden." (!) Die angeführte Stelle lautet: noor naan mn bv oo’p pnu.... ’-otta jnDiN D’Dsm; mno toannar mnpa n13dn ’jöd rraor. Man darf geben einen Spahn vom Maulbeerbaume und Stücke von Glas in den Hafen, damit es (»o. die Speise) bald koche; aber die Weisen verbieten es, in Bezug auf Glasstücke, weil es gefährlich ist. — Auch der Rath, Pottasche zu benützen in ähnlichen Fällen (z. B. beim Teige, bei Erbsen, Bohnen) wäre besser ungedruckt geblieben. — Aber im Folgenden hat Frau Wolf tendenziös gefehlt, indem sie sich sub Nr. 463 vernehmen läßt: „Beim Ausnehmen des Federviehes hat eine „streng-religiöse Frau darauf zu achten, ob „nicht etwas Ungewöhnliches oder Krankhaftes „im „Eingeweide," besonders im Fleische des Magens sich „befinde, wie z. B. eine Nadel u. s. w. Da muß sie „diese zum Rabbiner schicken, rc. rc. Warum nur eine „streng-religiöse" Frau? Gelten denn für Einfach-religiöse andere Speisegesetze oder sind die letzteren nicht vielmehr für jede isr. Frau, (für die doch ihr Kochbuch ausschließlich geschrieben)? ES dürfte daher zu erwarten sein, daß bei einer etwaigen fünften Auflage dies beachtet werde. — Auch wäre in einem jüd. Kochduche die Bezeichnung Sabbat für den siebenten Tag bester am Platze als „Sonnabend." Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Vom Neckar. Zn Heilbronn hat das Handelshaus, das alljährlich in der Cichorienfabrik des Herrn Emil Seelig daselbst dieses Surrogat by ddd unter zuverlässiger Aufsicht anfertigen läßt, nämlich die Herren Jakob Strauß Sohn, durch Untersuchung der andern Trichter-Kufen in voriger Woche wahrgenommen, daß die Cichorien-Scknitze, ehe sie zum Rösten kommen, mit flüssigem Schweinenseit übergossen werden, und also nicht blos am Peßach, sondern zu jeder Zeit dem Israeliten deren Genuß durch Verwendung bei der Kaffeezubereitung unbedingt verboten werden muß, wenn die Cichorie nicht unter genügender religiöser Aufsicht fabricirt worden ist. In dieser und in anderen Fabriken kommt es auch vor, daß statt des Schweinefettes Syrup oder Mohnöl aus die Schnitze gegossen wird, was nur mit dem Peßachgesetz kollidirt, sonst aber den Genuß des Kaffees nicht unerlaubt mackt, zu welchem solche mit Syrup oder Oel übergoffene Cichorie genommen worden wäre. Der Fabrikant hat jedoch die Versicherung gegeben und die Erfahrung hat es bestätigt, daß das Fabrikat nichts an Güte einbüßt, wenn man statt des Fettes eine der bessern Cichorien-Pffanzensorten verwendet. Die Herren I. Strauß Sohn haben denn auch die Kosten nicht gescheut, ein so großes Quantum von Cichorie ohne Juthat von Fett aus besserer Sorte unter ganz zuverlässiger Aussicht fabriciren zu lassen, so daß sie nicht blos auf nDE, sondern das ganze Jahr hindurch ihre israelitischen Kunden en gros und en detail vollständig befriedigen und je nach Auftrag die Bestellung beim Fabrikanten vermehren können. Der Bezirksrabbiner Dr. Engelbert und der zufällig anwesende Rabbiner Schott von Bühl, sowie der Israel. Lehrer Löwen st ein und andere jüdische Stadteinwohner haben sich aus schriftliche Anzeige der genannten Kaufleute in der Fabrik selbst von der Wahrheit der Beimischung des Schweinefettes zu der unbeaufsichtigten Cichorie augenscheinlich überzeugt, und der Bezirksrabbiner hat bereits die Gemeinde Heilbronn durch Plakat an der ^Lynagogenthüre öffentlich vor der Verwendung von Cichorien gewarnt, die ohne jüdische Aufsicht fabricirt worden ist. Herr I.