Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1867)
- Date
- 1867-06-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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404 Von Jaffa kommt uns ein Schreiben vom Präsidenten der amerikanischen Colonie in Jaffa, Herrn G. I. Adams, zu, in welchem die falsche Nachricht, die vor einiger Zeit über diese Colonie verbreitet wurde, als habe sie mit unüberwindlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und gehe dieselbe ihrer Auflösung entgegen — mit entschiedenen Worten dementirt wird. Nach dem Schreiben sind diese falschen Mittheilungen von einem getauften Juden, Namens Herrmann Löwenthal, ausgegangen. „Es ist nicht wahr," schreibt uns Herr Adams, „daß wir unsere Häuser verkauft haben. Wir sind recht zufrieden, das Klima ist gesund, das Land ist im Allgemeinen fruchtbar, unsere Waizenfelder können bald geschnitten werden. Wir fühlen uns glücklich, unser schon längst erwünschtes Ziel erreicht zu haben; die schöne Zukunft, der wir entgegengehen, hat bereits begonnen; hier wollen wir leben und sterben. Die Einwohner des Landes stehen auf freundschaftlichem Fuße mit uns". Herr Joseph Blumenthal aus Paris gedenkt mit Nächstem Frankreich und Deutschland (?) zu bereisen, um Spenden für die Armen des heil. Landes zu sammeln. Wir wünschen diesem Greise den besten Erfolg. Heilbronn. In diesen Tagen besuchte ich auf Anregung eines hiesigen Kaufmanns die Cichorienfabriken in der hiesigen Stadt und fand zu meinem größten Leidwesen, daß wohl schon lange von den Israeliten, welche den Cichoriencaffee von hier beziehen, unwissentlich nsiü genossen wurde, weil die Cichorienschnitze vor dem Rösten mit Schweineschmalz begossen werden. In einer Fabrik werden sämmtliche inländische Cichorienwurzeln, weil sie wenig Fettstoff enthalten, mit l1/*—2% Schweineschmalz vermischt, während die von Norddeutschland bezogenen ohne jegliches Surrogat fabricirt werden. In den andern Fabriken werden die mittleren Sorten von Cichorien mit Schmalz vermengt. Auf diese Wahrnehmung hin habe ich die sämmtlichen Gemeinden meines Bezirkes von diesem ->iD'N durch folgendes Schreiben in Kennlniß gesetzt: „Da der Unterzeichnete in diesen Tagen in den hiesigen Cichorienfabriken wahrgenommen hat, daß die Cichorienschnitze vor dem Rösten mit Schweineschmalz begossen werden, so wird dieses mit dem Bemerken zur Kenntniß der Gemeinden gebracht, daß nach dem jüdischen Religionsgesetze solcher Cichoriencaffee nsno ift und nur derjenige aus den hiesigen Fabriken bezogene Cichoriencaffee gebraucht weiden darf, der unter Aufsicht eines Israeliten kpn verfertigt wurde." Ich bringe diese so wichtige Ang legenheit zur öffentlichen Kenntniß, damit ein jeder Hin1 sich darnach richten und sich von einem Nrrnwn -nD\x hüten möge; auch ersuche ich meine Herren Collegen. welche Gelegenheit haben, Cichorienfabriken zu besuchen, auch dort eine Recherche anzustellen und das Resultat der Untersuchung zu veröffentlichen,*) auf daß der nirgends mehr geschehe. Dazu wolle Gott helfen! d"k Dr. M. Engelbert Bezirksrabbiner. In Ulm wird noch viel Wasser die Donau hinablaufen müssen, bis endlich die omnD d’d kommen, von denen ein Prophet sagt, daß sie läuternd und reinigend über das sündhafte Geschlecht werden ausgegossen werden. Insbesondere ist die rmw, diese erste Institution einer jeglichen jüdisch-religiösen Gemeinde, noch nicht so verwaltet, daß orthodoxe Jehudim unbedenklich von ihr essen dürfen. Die Klage wird gerechtfertigt sein, wenn ich als Beispiel anführe, daß ein Christenmetzger Kalbfleisch ohne alle Aufsicht als koscher verkauft, während nicht einmal constatirt ist, ob es auch nur geschachtetes ist, und dann, ob eS koscher, noch koscher und geporscht ift rc. Auch die jüngste Rüge über den mangelhaften Schulbesuch, den Ihr geschätztes Blatt gebracht hat, hat noch nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Insbesondere erregt es allgemeinen Tadel, daß die Vorsteheramtssitzungen gewöhnlich am Sonntagvormittag, der Hauptunterrichtszeit der Religionöschule, abgehalten werden, während die Schuljugend an den anderen Wochentagen je blos von 11—12 Uhr zum Religionslehrer kommen kann, ^rachdem sie den ganzen Vormittag in den andern ^»chulanstalten angestrengt worden und ziemlich erschöpft ist. — Auch vom Religionsunterricht am Sabbat, der sog. Katechisation vor nmo, welcher die Jünglinge bis zum 18. und die Mädchen bis zum 16. Lebensjahre anwohnen sollten, ist in der Ulmer Synagoge keine Spur mehr. Die Religionsbeamten kennen doch den § 9 der Amtsinstruktion für die Vorsänger, welcher gebietet, daß durch die Geschäfte des Lehrers bei dem Kirchenvorsteheramte der Jugendunterricht nicht Roth leiden dürfe, und den § 1 des Y. Cap. der Synagogenordnung, welcher die sabbatlichen Religionsübungen vorschreibt. Sagt schon NJ'Jn n: n« nt inoin totp D^rprp nmn *6, so ist die Unterlassungssünde um so größer, wenn sogar Diejenigen ihr Auge schließen, die zur Aufsicht sx officio berufen sind. Vielleicht würden die Zustände eher, schneller und gründlicher gebessert, wen« ohne Schmälerung des Gehalts des jetzigen Lehrers und ohne Belästigung der Gemeindekasse ein Gehilfe gewonnen werden würde, der auch die novw zuversichtlich mitbesorgen und beaufsichtigen und jeden Sabbat einen min niyty vortragen könnte. Schnell wollte zu solchem Zwecke eine Anzahl von Gemeindemitgliedern sich bereit finden lassen, durch freiwillige Beiträge , Schiurim und Privatstunden die Existenz eines tüchtigen Hilflehrers zu stchern. Ovd minn und die Ulmer Gemeinde hat der guten Elemente *) Anm. der Red.: Wir verweisen aus die in früheren Jahrgängen dieser Bl. hierüber stattgehabten Veröffentlichungen.