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Der Israelit · 1867-06-05 · Heft 23 (5.6.1867) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 23 (5.6.1867)
Date
1867-06-05
Page
– (sequence 18)
Language
German
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898 In Bezug auf letzteren Punkt müssen wir erwähnen, daß wir in § 20 stillschweigend subsumirten, daß mit demnany aun bie nmy fetbft schwinden wird, denn Beides ist im Volköbewußsein eng mit einander verwachsen; wollte übrigens Herr vr. K. alle kabbalistischen Momente aus unserm religiösen Leben in Synagoge und Haus ausmerzen, so würde er eine ungeheure Zerrüttung hervorbringen. Unsere Darstellung in No. 20 wird durch die obenstehende Auseinandersetzung nicht alterirt, und es bleibt unwürdig im höchsten Grade, „das Abschlagen der Hoschanoth" mit der „Unterhaltung mit den Nachbarn" zusammen zu stellen und wie diese strenge zu untersagen. Herr vr. K. schreibt ferner: „Daß das Anlegen der |P’sn außerhalb der Synagoge sehr viel für sich hat, steht ausdrücklich im napn Dpb in ]V?'sn mabn, wo im Namen des ia"-n (Nr. 36) erwähnt wird: anivavi rvaa pysn rp:n^> aarn vr« ninn»« naw^ na a"pv /anab ana naiPi i'vy «np: n QV 'a mscv mp inann “jEnp. Wenn nun das Gemeindehaus hart bei der Synagoge ist, so kann von einer Erschwerung der Erfüllung eines wichtigen Gottesgebotes nicht die Rede sein, wenn die Administration für ein besonderes Zimmer (wie es im §. 6 heißt) wirklich gesorgt hätte. Da dies nicht geschehen ist, so wird auch dieser Paragraph nicht besonders berücksichtigt. „Zur Erklärung des §. 8 muß hervorgehoben werden, daß seit vielen (12—15) Jahren der Vorbetcr nach dem rynp 'an zu nruo das ganze rnB'j; ruua^ nur laut vorträgt. Nach unserer Amtsübernahme haben wir auf vieles Drängen die Concession gemacht, daß bei den allerkürzesten Tagen und bei allzugroßer Kälte der Vorbeter das nnpy npattf bis bun vrnpn laut und das Uebrige still mit der Gemeinde zu beten hat. Da dies unserem Ermessen erlassen ist, so ist dieser Paragraph schon in diesem Jahre gar nicht gehandhabt worden. „§. 14 sagt bloß, daß der Singsang beim Aufrufen des Bräutigams nicht mehr siattfindet. Daß aber das Aufrufen zur Thora nicht mit Namensnennung geschieht, (was aus diesem Passus nicht hervorgeht) ist nicht neu; es ist wahrlich schöner, wenn man 'in1?® wr -gay ruft, als daß man rufe: *Vnj'n p innP may! Die mchtjüdischen Namen sind in unserer Zeit gar zu häufig; selbst die sehr fromm sein wollen, geben ihren Kindern auch deutsche Namen, so z. B. Gerson, Gustav, Hinchen, Helene, Kela, Karolina, Bella, Pauline u. dgl. m. —" Die letztere Ausführung erscheint uns nicht zutreffend. Daß den Kindern nichtjüdische Namen beigelegt werden müssen, ist in vielen Gegenden, in Frankreich, Belgien, Holland und in allen am Rhein liegenden Ländern, also überall, wo der voäe Napoleon das bürgerliche Gesetzbuch ist, Zwang. So hat der Redakteur dieser Blätter seinen eigenen Namen Mei'r mit einem andern (Marcus) vertauschen müssen, als er in Main; Bürger wurde. Aber gerade deßhalb würde der Aufruf mit Namen dazu beitragen den tcnip dp zu eonserviren, der bei der beliebten Numerirung ganz vergessen wird. Hören wir Herrn vr. K. weiter: „Den §. 41 betreffend, muß betont werden, daß es heut zu Tage viele gibt, die das Kaddisch nicht richtig recitiren können. Das Collectiv-Kaddisch ist bei den annsa auch eingeführt. Um nun das gegenseitige „Ueberschreien" und „Voreilen", sowie tyab ML? na zu verhüten, ist es gewiß nicht zu rügen, daß der Vorbeter die Leitung der Recitation übernimmt. Der Schwerpunkt der Institution des Kaddisch liegt darin, daß die bwp das Lob des Herrn vor einer größeren Versammlung öffentlich (nicht, wie Hock haben will, laut) verkünden, was aber unter der Leitung des Cantors auch geschehen kann. Der Ausdruck „in stiller Andacht" ist wirklich ein lap8U8 calami. In §. 42 ist: »u \ja?y in: vxnry wy# verändert worden; diese nana kommt in vielen Variationen vor (naj y"vrr» ,mo y"vn , nrn» MüS'yty; ma y"v^); übrigens kann man dies nicht ein ".w B’aan lyaan yaaoa nennen, da das nan kw (in den alten Ritualien sehr häufig) auch in 'ana äa p nsyyay verwandelt worden ist. Die Ordnung dieser mana ist auch ursprünglich nicht so normirt gewesen, wie jetzt; daher ist es keine Abänderung, wenn ^«nsy 'wyv nach naw ’J^y steht, was übrigens durch die Verwandlung der negativen nana in eine positive nothwendig geworden ist. Das B’j'EPaai (§. 43) ist fast in allen Gebetbüchern nicht so gegeben, wie die Formel ursprünglich lautet; bei uns heißt es: mpn mn vx aa'EPavi ayjam av'LErni rnna' nnnaa ^'anx bai nax' yjna anm □nr yaaai a'anx naw \x"a a'an nnnaa. Das Uvtfyeil hierüber überlassen wir den unbefangenen Sachkundigen. In §. 44 ist die Stelle n'a^a »an bis nanp bxnar excl. ausgelassen; diese Concession ist wahrlich nicht von großer Tragweite. Nun kommen wir zu den im „Israelit" nicht gerügten Stellen. — Im §. 26 (soll heißen 25) wird gesagt: „Die nnaan selbst wird vom Vorbeter laut vorgetragen u. s. w.," was offenbar gegen Sch. Ar. Or. CH. Abschn. 284 Nr. 4, Glosse Iss er l's ist, wo es heißt: nnasnn naP ynp uw »a n’asab wnp dmi p rnVyv mas* n^'rina^ ‘paa nnaw1? nnx via'. Vergebens haben wir uns alle Mühe gegeben, um den erwähnten Passus aus der Synagogen - Ordnung zu entfernen; man nahm Rücksicht aus die sehr vielen die hier sind. Nun wollten wir den Modus mit pnnx einführen, der nach dem Sch. Aruch wohl

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