Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1867)
- Date
- 1867-06-05
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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!MM«V Wissenschastlicht Leilagctlr. 83 des Israelit. Usch einmal dir Sambrrger Zynagogen- Ordnung. Von Herrn Rabbiner Dr. Kodak geht uns eine „Beleuchtung" der in No. 20 von uns besprochenen Bamberger Synagogenordnung zu, mit der wir uns jedoch nicht in allen Punkten einverstanden erklären können. Wir werden, dem Dam« ja yiocp Rechnung tragend, diese Beleuchtung hier wiedergeben. Herr vr. K. schreibt: „In diesen gesch. Blättern (Nr. 20) wur^e die Synagogen-Ordnung zu Bamberg in einer Weise charaklerisirt, die zu allerlei Vermuthungen führen könnte. Wir erlauben uns daher, sowohl die gerügten als auch die nicht gerügten Stellen hervorzuheben und selbe zwar mit der möglichsten Kürze, aber auch mit besonderer Genauigkeit zu beleuchten. Das Tragen des Sargen es (ß. 2) ist hier schon seit mehreren Jahren außer Gebrauch, und diejenigen, welche selbes tragen wollten, würden sich gegen das munn «b verfehlen, das unsere Weisen mit: nnux nnn# ab erklären. Dieser Grundsatz wird häufig angewendet, so z. B bei der Differenz zwischen nn-isD und nmac?« in Bezug auf o.Yma nrun. Vgl. auch R. G. H. Pwds? nan (von Samuel Abuhab) Nr. 123, wo eS über die Art von ntu ns^Dy (was offenbar wichtiger ist, als das bloß empfohlene Sargenes) ausdrücklich heißt: no )pbnw. m«nn v^y ojdn oBrfin D’D302r ddo L" nna ntapa id'Dbti o^nion ü’-pspo üJ’«i D’niD mw O’Ddd oiw onoi n j kp *6 d ’ d i y o n dp o»a n o n o» t s p o p d i p d a D’anon i n j d d dik — und in Bezug auf Sargenes sind die hier o^ano die OH’Bpo.—" Wir müssen offen bekennen, daß wir nicht einzusehen vermögen, wieso derjenige, welcher an ü’ioun D’O» ein Sargenes anlegt gegen rnunn »b verstößt; die große Mehrzahl der Israeliten Bambergs wird sich noch erinnern, daß ihre Väter und Großväter an den „furchtbaren Tagen" die Sterbegewänder getragen, Viele von ihnen haben sie in früheren Jahren selbst angelegt, und nunmehr soll das Befolgen dieses in ganz Israel recipirten Gebrauches als etwas Verbotenes bezeichnet werden? Herr Rabbiner vr. K. bezieht sich noch auf das „ Ham anklopfen"; wir haben jedoch bereits bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß es mit dem „Hamanklopfen" trotz der Sanktion des N"a°i eine ganz andere Bewandtniß hat, die in der Natur der Sache selbst begründet ist. Herr Ihr. K. fährt fort: 4 alterirt nicht im Geringsten die jüdische Gesetzesbestimmung; die Mädchen unter 9 Jahren werden hier nur wegen ihrer Unkenntniß des synagogalen Ritus und wegen der Unmöglichkeit, sie zu überwachen, dem öffentlichen Gottesdienste ferngehaltett. Wie streng man darin zu verfahren hat, ist aus in der Rubrik r"oa rwspi n,en wjy und anaats' mm zu ersehen, obgleich der Gebrauch, Kinder in die Synagogs zu bringen, schon im Talmud erwähnt wird; vgl. Chagiga 3, a. und Midr. Rabb. 4. B. M. Cap. 14, sowie nneiD roDD Cap. 18, Nr. 6. In Galizien werden unverheirathete Frauen nicht in die Synagoge eingelassen. — Gleichzeitig erwähnen wir hier, daß das Tragen der Sargenes (in y"t£r nur *?D’p genannt) auch bei den Frauen im Gebrauch war (vgl. oma« po daselbst Nr. 5), was doch jetzt gewiß nirgends der Fall ist."*) Wir haben dagegen zu bemerken, daß es viel angemessener wäre, dafür zu sorgen, daß auch die Mädchen hebräisch beten lernen, als daß man sie bis zu so spätem Alter vom Gotteshause ausschließt. Wir wissen recht gut, daß früher an vielen Orten unverheirathete Frauenzimmer die Synagoge gar nicht besucht haben — allein damals war die Erziehung noch eine ganz andere und der Synagogenbesuch war dm Mädchen entbehrlicher als heutzutage. — Ferner schreibt Herr vr. K.: „ Zur Rüge des §. 5 haben wir zu bemerken, daß nur naiy ein D'eraj imo ist, nicht aber nany Dian. — Daß aber unter rDan „Abschläge n" der Blätter zu verstehen ist, müssen wir sehr bezweifeln. Schon Wn sagt (Yd naiD): yuyi ptcO Dian Dian. In dem mw pMnno niadn (Ed. Bamberger, Fürth 1861) heißt es zu Ende von apip nia^n also: niytr nmnBOi nmys ypnpa DanDtp no. Aus dem Buche ia da Nr. 43 und 71 ist zu ersehen, daß nDan mit diDdD gleichbedeutmd ist, wenigstens sollte es in der Urbedeutung den Sinn des „Schütt eins" gehabt haben. Einige Autoritäten erwähnen bei Gelegenheit der nanzgar nicht des Dian. Wahrscheinlich soll uns by noan ypnpn (oma« po 664 Nr. 6 sagt ausdrücklich: Npn ypnpn dp) zu Gemüthe führen, die Sinnlichkeit niederzudrücken , wobei das geräuschvolle und lärmende Schlagen nicht nothwendig ist. Erst die späteren man n^apn sprechen vom „Abschlagen der Blätter," wodurch die Flüchlichkeit und Hinfälligkeit des irdischen Lebens versinnlicht werden sollte. Nebenbei wird bemerkt, daß. im Sch. Ar., Or. Eh., Abschn. 664 nur 8- 4, nicht aber 9, von den 10 (soll heißen 11) Paragraphen, dem nanyn Dian gewidmet ist. **)" — *) Anm. der Red.: Auch die Frauen tragen noch nton ba 'ac* die für o’fow v'o> althergebrachte Tracht, die den Sterbegew Kudern nahe kömmt. **) Sinnt: der Red.: Von den 11 Paragraphendes Cap. 664 hagelt nurdererste nicht von w«>. — *