Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1867)
- Date
- 1867-06-05
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447291-2447314--05199-2460693- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
S91 Geldern, ist viel mehr als ungenau, enthält vielmehr auch Oesterreich betreffend eine bodenlose Lüge. Die Notiz gehört zu allen jenen, welche die hämischen Feinde Palästinas von Zeit zu Zeit in die Oeffentlichkeit Wersen, um durch so recht frappante Sensationslügen diese große Angelegenheit zu verdächtigen. Wenn sich in Wien zur Mehrung und Hebung der palästinensischen Spenden ein Comitö bildet; so kann dies jeden Freund des pr»"N nur von Herzen freuen; anderswo ist diese Angelegenheit meist schon seit dem Entstehen der Gemeinden geordnet. Und zwar ist es eine bodenlose Lüge, daß die aufgesammelten Spenden immer außerordentlichen Boten aus Jerusalem überantwortet zu werden pflegen; vielmehr werden die Spenden jeder Gemeinde, von dem dazu designirten D’ndj den D’MJ resp. Dwtyj in jeder Provinz zugesendet, welche dieselben direkt den Vorstehern des betreffenden ^13 ohne irgend welchen Abzug zusenden, welche Vorsteher von der dortigen Gemeinde selbst gewählt und derselben, sowie ihren dwupj Rechenschaft stehen müssen. Daß ausnahmsweise Sammelgelder außerordentlichen Sendboten übergeben werden, alterirt die fast ausnahmslose Regel nicht; indeß haben diejenigen, welche in palästinensische Angelegenheiten etwas mehr eingeweiht sind, darunter auch Schreiber Dieses, oft genug monirt, daß auch in diesen Ausnahmssällen, die es meist mit außerordentlichen Gelegenheiten, Bauten?c. zu thun haben, sehr oft ein großes Unrecht gegen unsere leidenden Glaubensgenossen dort geschehe. Doch muß zur Rechtfertigung solcher Plätze, besonders Wiens, wo dies sehr häufig geschah, gesagt werden, daß bei solchen Gelegenheiten außerordentliche Sammlungen unternommen werden, die regelmäßigen Spenden also wenigstens nicht direkt alterirt werden. Eine freche Verlaumdung jedoch, der man die Absicht der Täuschung und Verdächtigung von der Stirne abliest, ist es, daß von den palästinensischen Geldern in Oesterreich der Chacham Bascha und seine Sanhedrion 30 Procent bekämen und noch andere 30 Procent abgingen, während, wie gesagt, nicht ein einziges Procent in Abzug kommt. Verläumdungen, die zu grob sind, erreichen immer das Gegentheil ihrer Absicht; eine Sache, die sich solcher Mittel bedienen muß, verurtheilt sich selbst; und sowie seit dem Erscheinen eines gewissen Buches, das man für das Grabgeläute der palästinensischen Spenden hielt, diese n'y'D sogar einen größeren Aufschwung nahmen; so werden auch solche Tendenzlügen nur dazu beitragen, die Wahrheit von der Lüge su unterscheiden, 'drp io &npan '«p «vnip. Dr. Israel Hildesheimer. Brody. Donnerstag am 23. d. M. gegen Sonnenuntergang kam plötzlich ein Feuer an allen Enden der Stadt Brody zum AuSbruch, griff immer mehr um sich, und Linnen zwei Stunden stand säst die ganze Stadt schon in hellen Flammen. Die schönsten Häuser, gegen 200 an der Zahl, wurden in Asche und Schutt verwandelt. In einem der Häuser außerhalb der Stadt brannten schon die Stiegen und Thüren, so daß den Inwohnern, welche sich noch in denselben befanden, uw etwas zu retten, der Ausgang versperrt war, und die Unglücklichen, gegen 10 Personen an der Zahl, wie auch 4 Paar Pferde. 2 Equipagen und einige Kühe ein Opfer der Flamme wurden. Erst am nächsten Morgen, Freitag gegen 8 Uhr, wurde man Herr des Brandes. (Unter 25000 Einwohnern sind 21000 Israeliten). (Frmbl.) Donaufürstenthümer. Jassy, 22. Mai. Die von Bratiano genehmigten Verfügungen der hiesigen „Premerie" (Communal- Verwaltung) gegen die Juden sind folgende: a) Es wurde beschlossen, den Juden die Erlaubniß zum Ankäufe von Häusern und liegenden Gründen, sowie das Pachten der letzteren zu entziehen; b) es wurde beschlossen, den Gutsbesitzern zu verbieten, ihre Gutspropinationen an Juden zu verpachten; o) es wurde beschlossen, den Zuden den Verkauf von Branntwein in der Stadt Jassy zu entziehen; d) es wurde den Juden verboten, Specereihändler zu sein; e) wurde ein Gesetz zur Abschiebung von Vagabunden aus Jassy nach Ismail erlassen! Doch wie wird dies gehandhabt? Unter den an einem Tage zu diesem Zwecke zusammen verhafteten Individuen waren 12 Christen und 111 Juden! Unter diesen Juden befinden sich 60jährige ehrliche Greise, die seit 30 oder 40 Jahren sich auf kärgliche, aber ehrliche Weise ihr Brod in Jassy verdienen. Unter den 2- bis 300 Eingesperrten und zum Theile schon an die Grenze Transportirten dürften vielleicht kaum 20 wirklich Vagabunden sein. Die meisten haben ihren nothdürstigen Erwerb und viele sogar ihr Häuschen. Haarsträubend ist die Art und Weise, wie diese armen Leute zu Vagabunden gestempelt, eingesperrt und transportirt werden. Es geht ein Jude in etwas ärmlicher Kleidung mit Bart und Peos (Haarlocken) über die Straße; der Sergeant nähert sich ihm, schaut ihn an-- tu jes Jydan Bagabund! (du bist ein Zudenvagabund) spricht er und führt den armm Mann fort. Doch nicht auf der Gasse allein, selbst in die Wohnungen wird eingedrungen. Es werden Söhne von ihren Eltern, Greise, Väter von Frau und Kind getrennt und trotz ihrer Legitimation als erwerb- und paßhabende Leute eingesperrt und transportirt. Ausländer, Oesterreicher, Ruffen suchen sich dadurch zu schützen, daß sie ihre Pässe vorzeigen; diese jedoch werden vor ihren Augen zerrissen und dann heißt es: „Du bist paßlos." Die hiesige Judengemeinde hat sich telegraphisch und schrist-