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Der Israelit · 1867-06-05 · Heft 23 (5.6.1867) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 23 (5.6.1867)
Date
1867-06-05
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VIII. Jahrgang. Beilage z« Nr. 23 des Israelit. Leitender Artikel. Dir Vorgänge in Ungarn. (Fortsetzung.) In dem erwähnten Memorandum heißt es ferner: „So konnte es geschehen, daß Rabbiner, welche nach den Grundsätzen unseres Glaubens, nur zur Rolle von Lehrern und Deutern der Religion berufen sind, ihren Wirkungskreis überschreiten und in ihnen nicht zustehende Angelegenheiten sich einmengend bei der hohen Regierung, ja sogar vor dem Throne Sr. Majestät, im Namen der ganzen Glaubensgenossenschaft als Vertreter und Sprecher erschienen." — Hier haben wir wohl angeblich die schwerste Anklage. deren Besprechung für uns sehr peinlich ist. — Peinlich ist für uns das Prinzip im Allgemeinen, wie es dahingestellt ist von einigen Privaten gegen die geistlichen Oberhäupter ihres Bekenntniffes — denn welche Prärogative auch der Vorstand in Pesth gegenüber der eignen Gemeinde haben mag, die er vertritt, so treten doch die Herren in so ferne sie den Rabbinen überhaupt die Grenzen ihres Wirkungskreises ziehen wollen, in die Eigenschaft als Private zurück — als ob dieselben auch in ihrem theologischen Wirken und Anschauungen unter deren Controlle gestellt sein würden. — Es dürfte zum ersten Male sein, daß man den jüdischen Religionshäuptern, den orthodoxen Rabbinen vorgeworfen, daß sie über das Maaß ihrer ihnen zugewiesenen AmtSthätigkeit hmausgegriffen; hierachische Gelüste sind den orthod. Rabbinen ferne, aber das ist doch nicht wahr, daß die Rabbiner nach den Grundsätzen unseres Glaubens „nur zur Rolle von Lehrern und Deutern der Religion berufen sind", sie haben auch die sehr heilige Aufgabe Wächter der Religion zu sein; sie haben zu sorgen, daß die religiösen Gebote auch zur wirklichen praktischen Ausübung gelangen; sie haben die von den Propheten überkommene Pflicht die Gemeinden zu schützen gegen die Anmaßungen und Ausschreitungen ehrgeiziger Vorstände rc. und nach welcher ansehnlichen Gemeinde des In- und Auslandes der Herr Vorsteher das Auge richten wird, wird er die Stellung der Rabbiner in ganz einem andern Lichte wahrnehmen können als die, welche er ihnen aufzuoktroyiren beliebte. Nun gehen wir zur Thatsache über, über welche sich Herr Länyi als Vorsteher in Pesth im Namen der sämmtlichen Israeliten des Landes in seiner ersten Eingabe beim neuernannten Cultusminister, der im verdienten Rufe der Freisinnigkeit, den hierarchischen Bestrebungen prinzipiell als Denker und Humanist und auch als Staatsmann politisch feindlich entgegenstehl, ausspricht. „Die Rabbiner hätten ihren Wirkungskreis überschritten, wären, sich in ihnen nicht zustehende Angelegenheiten einmengend bei der hohen Regierung, ja sogar vor dem Throne seiner Majestät, im Namen der ganzen Glaubensgenossenschasl als Vertreter und Sprecher erschienen." — Es handelt sich nicht darum, ob wir mit dem, was die Herren Rabbiner angeblich vor dem Throne Sr. Majestät vertreten, inhaltlich und im Wesen übereinstimmen, es handelt sich darum, ob die Rabbiner überhaupt ein Recht hatten, als Vertreter und Sprecher in der beregten Angelegenheit ein Wort mitzusprechen. Hier haben wir nun auf das Feierlichste unsere Stimme zu erheben gegen das Vorgehen des Vorstandes. Wir beschuldigen ihn offen der Entstellung der Thatsachen, der Denunciation, der ungebührlichsten Anmaßung, die nicht strenge genug zurückgewiesen werden kann. — Die Sache verhält sich so. — Wie schon oben angedeutet hat Herr v. Schoßberger in einer Anwandlung von souveräner Machtvollkommenheit, kraft seines sehr bedeutenden Vermögens, von dem er übrigens als Privatmann den besten Gebrauch macht, und ohne jeden andern Rechtstitel, als Vorsteher der Pesther israel. Gemeinde seinen Einfluß und seine Stellung arg mißbraucht und die Leiter der damaligen Statt- Halterei veranlaßt, eine Anzahl von Vertrauensmännern einzuberufen zur Anfertigung eines Elaborates über Kreirung eines Rabbiner- und Lehrer-Seminars, über Normirung der Schul- und Gemeinde-Angelegenheiten. Die Auswahl geschah mit einer Ironie, mit einer Verhöhnung des Rechtes und des gesunden Menschenverstandes sondergleichen; die heiligsten religiösen Jntereffen der ung. Judenheit, die ganze jüdische Zukunft war überantwortet der Einsicht von einigen ganz unbekannten, mit Ausnahme von zweien, ganz ignoranten, unfähigen Privatleuten; vom Rabbinatsstande einem Rabbinats- Affeffor und zwei Rabbinen, Männern, die es sich nie im Leben träumen ließen, daß sie zu dieser Stellung berufen würden, die gewiß ihrer Bescheidenheit Gewalt anthun mußten, als sie mit Ausnahme des Herrn Rabbinats-Affeffors gewiß das erste Mal aufgefordert wurden in wichtigen öffentlichen Angelegenheiten ihr Votum abzugeben. — Wenn nun gegenüber diesem Faustschlag, den Willkür und Ueberhebung gegen Einsicht und Verdienst geführt, die ersten Autoritäten, die ältesten Rabbinen des Landes, die Leiter der bisherigen theologischen Anstalten, die an dreißig bis vierzig Jahren Tausende von Schülern unentgeltlich unterrichtet, die Rathgeber der Gemeinden, die Lehrer und Führer auf dem Gebiete der jüd. theologischen Wiffenschaften, Protest erhoben zunächst bei der Statthalterei,

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