Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1867-05-22 · Heft 21 (22.5.1867) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 21 (22.5.1867)
Date
1867-05-22
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2447291-2447312--05160-2460652
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

354 kann ich einfach dadurch constatiren, daß er gemeinsam mit den übrigen Lehrern einen jnnp -iiyty zu täglichem Talmudstudium bestimmt hat und ernstlich bestrebt ist, wichtige Gemeinde-Institutionen theils neu herzustellen, theils nach gesetzlicher Vorschrift zu restauriren. St. l Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Wie wir vernehmen, haben die Vertreter der Wiener Kultusgemeinde Sr. Excellenz dem Herrn Justizminister eine Eingabe in Betreff der zeitgemäßen Modifikation des Judeneides persönlich überreicht und bevorwortet, und wurden von dem Herrn Minister in sehr wohlwollender, entgegenkommender Weise empfangen. Es steht hiernach in nicht unbegründeter Aussicht, daß das Ministerium selbst die Initiative zu der von der Wiener Adookatenkammer im Sinne der Unifikation der Eidesleistung einstimmig begutachteten Revision der §§. 432 und 433 der Cioilprozeßordnung noch vor der reichsräthlichen Behandlung der letzteren ergreifen werde. (Frdbl.) Prag. Der Kaiserl. Oesterr. Justizminister hat an Herrn Prof. Dr. Wessely folgendes ehrende Handschreiben erlaffen: „An Herrn Profeff. Dr. Wolfgang Wessely, Hochwohlgeboren. Euer Hochwohlgeboren! Die kaiserlich-österreichische Regierung beabsichtigt, dem nach der bestehenden Staatsoerfassung zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung berufenen Reichsrathe demnächst unter Anderm auch ein neues Strafgesetz über Verbrechen und Vergehen zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen. Ehevor sie aber diese Vorlage macht , wäre es der k. k. Regierung begreiflich von hohem Werthe über den im kais. österreichischen Justizministerium zu Stande gekommenen Entwurf dieses Gesetzes vorläufig noch die Urtheile kompetenter Fachmänner der deutschen Strafwissenschaft vernehmen zu können, um sofort den erwähnten Entwurf mit Benützung dieser Urtheile nochmals einer Revision zu unterziehen und erst in der hiernach verbefferten Gestalt dem genannten Gesetzgebungskörper vorzulegen. Ihre hochgeachteten literarischen Leistungen im Gebiete des Criminalrechtes und der warme Eifer, welchen Euer Hochwohlgeboren in denselben für die Fortbildung der deutschen Strafgesetzgebung an den Tag legen, machen es mir wünschenswerth, auch Ihr gediegenes Urtheil über den vorerwähnten österr. Gesetzentwurf zu erlangen. — Darum erlaube ich mir, Euer Hochwohlgeboren in der Anlage 1, 2, 3 und 4 je einen Abdruck des dießfalls von einer Spezial - Comission des kaiserlich - österreichiichen Justizministeriums in Antrag gebrachten Gesetzentwurfes sammt dem dazu gehörigen Motivenberichte zur gefälligen Verfügung zu stellen und daran den Wunsch zu knüpfen, daß sich Euer Hochwohlgeboren bestimmt finden möchten, Ihre Ansichten über diesen Gesetzentwurf, sei es nun im Wege öffentlicher Besprechung desselben in einer fachwissenschaftlichen Zeitschrift, oder in einer schriftlichen, gütigst unmittelbar an mich zu richtenden Aeußerung bekannt zu geben, um dieselben bei der Schlußrevision dieses Gesetzentwurfs würdigen zu können. Genehmigen Euer Hochwohlgeboren den Ausdruck ausgezeichneter Hochachtung, womit sich nennt Wien, 20. April 1867. Komers, kais. österreichischer Justiz-Minister. (Abdld.) Prag, 13. Mai. Heute fanden vor dem hiesigen Landgerichte die Verhandlungen gegen acht Individuen aus Bechcin, die unter der Anklage stehen, an den berüchtigten „Judenhetzen" des vorigen Sommers Theil genommen zu haben, statt. Das Urtheil lautete auf Freisprechung gegen sechs Angeklagte (zum Theil wegen Mangel an Beweismitteln), gegen die beiden anderen auf 5 Jahre resp. 3 Monate schweren Kerkers, verschärft durch einmaliges Fasten in jedem Monate. Kesmark, April. In Nr. 14 Ihrer gesch. Zeitschrift haben wir so viel betrübende Judenhaß- Nachrichten gelesen — hier die liebenswürdige „Kreuzzeilung", die eine solche platonische Liebe für uns empfindet, daß sie aus ihrem mittelalterlichen Laboratorium einen längst abgeschiedenen Geist unter dem neuen Namen „historisches Judenverfolgungs-Recht" citirt, dort die czechische „01umuk6 noviny*', die so glücklich ist, im Talmud die Ursache des Verfalles der Wenzelskrone entdeckt zu haben, endlich eine sehr pessimistisch gehaltene Correspondenz aus Pesth, welche die Judenemancipation in Ungarn ad calendas graecas verschoben sieht — daß es Ihren Lesern nur angenehm sein kann, wenigstens einer derselben durch einen freudigeren Bericht widersprochen zu sehen. Wie wir dem „Neuen Lloyd" entnehmen, beantwortete der ungarische Justizminister Horwath in der Unterhaüssitzung vom 5.d. die von dem Abgeordneten Koloman Tißa am 26. März an das Ministerium gerichtete Interpellation, betreffs Einbringung eines Gesetzes über die Gleichstellung der Anhänger der verschiedenen Confessionen. Die Regierung werde — erklärte der Herr Justizminister in seiner Antwort — bezüglich der Regelung der Verhältniffe der verschiedenen Confessionen noch im Laufe der gegenwärtigen Reichstagssession einen Gesetzentwurf über das Heimathsrecht, wodurch allen Landeskindern ohne Unterschied der Religion vollkommen gleiche Rechte gewährleistet sein

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.