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Der Israelit · 1867-05-22 · Heft 21 (22.5.1867) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 21 (22.5.1867)
Date
1867-05-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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346 Jeder billigdenkende Mitarbeiter wird und muß seine Ansichten den maßgeblichen Dispositionen der Redaction unterwerfen, da nur diese allein am besten xoeiß, was das Interesse des Blattes erfordert. Sollte diese oder jene Arbeit wider mein Erwarten für den „Israelit" nicht verwendbar sein, so bleibt mir immerhin das Bewußtsein, für das Interesse der guten Sache gearbeitet zu haben; indem ich nämlich die Summe des Materials vergrößert und so der Redaction Gelegenheit geboten habe, aus dem Guten das Beste zu wählen. Wenn alle meine Collegen, die verehrt. Mitarbeiter des „Israelit", so denken, so handeln sie gewiß zum Frommen unserer Sache, denn dadurch wird es der löbl. Redaction möglich, der schwierigen Aufgabe, immer nur Anziehendes aufzunehmen, näher zu kommen. Gehen wir nun zur Sache selbst über. Eine glücklich vereitelte Mortarageschichte ist es, über die ich heute zu berichten habe. Ich erkläre zugleich, daß ich meine Angaben von einem amtlich betheiligten Mitglieds des israel. Vorsteheramtes der Prov. Fulda auf schriftlichem Wege erhielt. Herr Simon Heßdörfer aus Fulda ist der Biedermann, der im Verein mit andern Gesinnungsgenossen keinen Aufwand an Zeit und Geld scheute, um die Pläne eines fanatischen Seelenhaschers zu vereiteln. Ich lasse hier den mir zugekommenen Bericht wortgetreu folgen: „Schirmmacher Levi von Lanqenschwang, 66 Jahre alt, verlor im December 1866 seine Frau, die Söhne sind auswärts verheirathtet; so blieb bei ihm nur eine Tochter von lr>V2 Jahren. Levi mußte zur Ausübung seines Geschäftes auf die Reise gehen und also das Mädchen allein unter Obhut der Juden in Langenschwang zurücklassen. Vor der Abreise erbot sich die Frau Pfarrer Westphal meinem sehr liebevollen Briefe an ihren „lieben alten Levi" zu seiner Beruhigung, auf das „brave jungfräuliche Mädchen" Acht zu geben und es im Nähen und Sticken zu unterrichten. Als der Vater vor 4 Wochen nach Hause kam, fand er sein Kind, das ihm mehrmals liebevoll geschrieben, zu Hause, dasselbe war aber Tags darauf verschwunden. — Nach vielem Forschen ergab sich, daß das Mädchen zum Pfarrer v. Stark nach Hünfeld gebracht worden war. Dieser, ein excentrischer Mann, der, wie er angibt, schon mehrfachen Umgang mit dem Teufel hatte, verkündete von der Kanzel am 14. April das Wunder der Bekehrung einer Jüdin und daß die feierliche Taufe am ersten Ofterlag vor sich gehen werde. Das hiesige israelitische Vorsteheramt bekam am 14. April Kenntniß von der Sache und war sofort entschlossen, nach Cassel zum Administrator und nöthigenfalls nach Berlin zu reisen, wenn die Königl. Regierung hier das Landrathsamt Hünfeld nicht sofort veranlaßt, seinen Anträgen zu entsprechen. Der Herr Regierungsdirector erklärte uns, daß Mortara-Geschichten nicht geduldet würden. Es war uns jedoch darum zu thun, das Kind sofort zu bekommen; deßhalb reisten wir nach Hünfeld, wo uns von dem Königl. Landrathsamt bereitwilligst die Acten - Einsicht gestattet wurde. Es ergab sich aus den Acten, daß der Pfarrer v. Stark amtlich angab, das Mädchen sei über 18 Jahre alt, also nach dem Religionsgesetz von 1848 ermächtigt, seine Religion zu wechseln, außerdem sei es von seinem Vater verstoßen, also aus der väterlichen Gewalt. Es fiel nicht schwer, beide Angaben als Lügen nachzuweisen, und so wurde die Auslieferung des Mädchens sofort verfügt und dem Vater der Kreisbereiter zur Abholung des Mädchens mitgegeben. Der Pfarrer war nicht zu Hause, und das Mädchen war glücklich, aus dem Hause zu kommen. Die Abwesenheit des excentrischen Pfarrers, der uns, jedoch zu spät, nach der Bahn folgte, war gut, sonst wäre es zu Excessen gekommen, worauf wir aber vorbereitet waren und Nichts fürchteten." Ehre und Anerkennung diesen Biedermännern, die so handelten, wie jüdischer Männer würdig ist! Hirsch Grünebaum. □ Berlin, 6. Mai. Das königl. Cultusministerium erklärte in einem Bescheide an den hiesigen Magistrat, daß der jüdische Religionsunterricht in den Lehrplan der höheren städtischen Schulen nicht ausgenommen werden dürfe; dagegen sei es zulässig, daß dieser Unterricht außerhalb der gewöhnlichen Schulzeit den jüdischen Gymnasial- und Realschülern in den Schulzimmern ertheilt werde, auch sollen die Direktoren und Klassenlehrer dieser Anstalten die betreffenden Schüler zum Besuch der religiösen Unterrichtsstunden anhalten; alles Andere sei den jüdischen Religionslehrern zu überlassen. — (In den neuerworbenen Landestheilen Hannover, Hessen und Nassau dagegen wird der jüdische Religionsunterricht schon lange mit dem der andern Confessionen gleich behandelt.) — Berlin. Bei Gelegenheit der Empfehlung des Herrn Dr. Abraham Geiger in Frankfurt zum Rabbiner für Berlin schreibt „die Gegenwart" von demselben : „Sein religiöser Standpunkt ist kein extremer, wenn auch ein scharf, klar und bestimmt ausgesprochener. Seine Tendenz ist vielleicht kaum so weitgehend, als die des hochwürdigen Oberrabbinen Dr. Z. Fränkel in Dresden, später Direktor des orthodoxen (?) Rabbinerseminars zu Breslau." Die geehrten Leser des „Israelit" werden sich wohl noch erinnern, daß Herr Dr. Geiger in einer Broschüredie Einführung hierländischer Blumen am Laubhüttenseste anstatt des Feststraußes und von Instrumentalmusik am Neujahrsfeste statt des Schofars als zeitgemäße und nothwendige Reform bezeichnte.

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