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Der Israelit · 1867-05-15 · Heft 20 (15.5.1867) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 20 (15.5.1867)
Date
1867-05-15
Page
– (sequence 10)
Language
German
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334 Bei diesem täglich zunehmenden Wirrwar und einander abwechselnden Unbilden wurde die hohe Regierung mit den verschiedenartigsten Klagen überhäuft, denen sie bei dem besten Willen nur in äußerst seltenen Fällen abzuhelfen im Stande war. Jene Regierungsorgane, welche über Angelegenheiten unserer Glaubensgenossen eine Entscheidung fällten, waren nicht aus der Mitte unserer Glaubensgenoffen bestellt, und so mußten die Usen (!), sowie die Person der über uns richtenden Regierungsorgane, besonders die intelligenten Klaffen verletzen. Die Entscheidung in Angelegenheiten unserer Glaubensgenoffen durch Organe, die nicht aus der Mitte unserer Glaubensgenoffen gewählt waren, war an und für sich schon unzweckmäßig, weil ihr Urtheil, selbst wenn es seinem Inhalte nach richtig sein mochte, doch der verlierenden Partei keine Beruhigung geben konnte, und so vereitelte die hohe Regierung schon im Vorhinein die gute Absicht, welche sie ohne Zweifel uns gegenüber bethätigen wollte. Allein diese Urtheile, wie selten konnten sie richtig sein, da die entscheidenden Regierungsorgane die Angelegenheiten unserer Glaubensgenoffen von fremdem, nichtjüdischem Standpunkte und ohne gehörig eingeweiht zu sein, beurtheilten. Dazu kommt noch, daß keine solche israelitische Körperschaft besteht, welche berechtiget gewesen wäre, in den obschwebenden Angelegenheiten unserer Religionsgemeinden ein Urtheil abzugeben. Die Israeliten Ungarns waren bisher noch nicht in der Lage, sich mit einer Central-Landesgemeinde und einer Centralvertretung derselben zu konstituiren. Die hohe Regierung hat selbst die Nothwendigkeit gefühlt, daß irgend ein Organ geschaffen werde, von dem sie über die Ansichten und Wünsche unserer Glaubensgenoffen Kenntniß erlangen könnte; tief fühlte sie damals, als von der Verwendung des isr. Landesschulfondes die Rede war. Dieser Fond ist ein Gegenstand unserer wärmsten Hoffnungen, von der Benützung desselben erwarten wir das Aufblühen der Lehranstalten unserer Glaubensgenoffen; bisher aber haben sich die Hoffnungen nur in sehr geringem Maßstabö verwirklicht. Zu diesem Fonds war jede isr. Gemeinde Ungarns und so manche mit Anstrengung ihrer äußersten Kräfte zu kontribuiren bemüssiget, und hat somit auch jede isr. Gemeinde an demselben ein Anrecht und einen Anspruch. Es wäre ein schweres Unrecht, bei der Verfügung über diesen Fond nicht die gesummten isr. Gemeinden einzuvernehmen, sondern blos von der Meinung Einzelner auszugehen. Es hat dies auch die hohe Regierung gefühlt, denn sie hielt mehrmals mit einberufenen isr. Vertrauensmännern aus den verschiedenen Gegenden des Landes Konferenzen, um sich auf diesem Wege über die Verwendung des Schulfondes Vorschläge zu verschaffen. Doch konnte dieses Verfahren nicht zum Zwecke führen, weil die Regierung nur dann die Meinung der ung. isr. Gemeinden selbst, beziehungsweise die von diesen Gemeinden gewählten Vertreter, zur Berrthung hätte einberufen müffen. Die Regierung hatte aber nur einzelne, ihre eigene Vertrauensmänner vernommen, und konnte daher auch nur die Meinung dieser Einzelnen wiffen; da es jedoch immer andere gewesen, welche ihre Meinung zur Geltung brachte, so konnten die Regierungsorgane niemals wiffen, wie eigentlich die wahre Meinung der Majorität der ungarischen Israeliten beschaffen sei. Ew. Excellenz! die Gefertigten befinden sich einigermaßen in ähnlicher Lage, wie jene Vertrauensmänner. Während wir einerseits es als unsere angenehme Pflicht erkennen, dem ehrenden Vertrauen Ew. Excellenz mit voller Aufrichtigkeit zu entsprechen, haben wir uns anderseits zu verwahren, nicht im Namen der Israeliten Ungarns zu sprechen, wozu wir nicht berechtiget sind, um nicht unsere eigenen Postulate für die Wünsche der Israeliten Ungarns anzuführsn. Wir mußten uns daher darauf beschränken, den traurigen Verhalt unserer gegenwärtigen Zustände und die Nothwendigkeit zur schnellen und radikalen Abhilfe nachzuweisen. In welcher Weise die Israeliten Ungarns diese Abhilfe zu erwirken beabsichtigen, hierauf ist nur eine Versammlung der gewählten Vertreter sämmtlichsr isr. Gemeinden des Landes zu antworten berechtiget. Daher wir die ehrfurchtsvolle Bitte unterbreiten: Geruhen Ew. Excellenz eine solche Versammlung einzuberusen, damit sie mit der Organisirung einer Landesgesammtgemeinde und einer Centralverwaltung die Grundlage schaffe für eine neue Ordnung und für eine von derselben zu erhoffende bessere Zukunft. DieS halten wir für um so nothwendiger, weil auch bis zum Jahre 1848, so oft von Angelegenheiten, welche sämmtliche isr. Gemeinden berührten, die Rede war, die Abhaltung solcher Landesversammlungen im Gebrauche war, und wir die Beseitigung dieses alten Usus nicht zu motiviren wüßten. In tiefer Hochachtung verharrend, Euer Excellenz ergebenste Diener. Der Vorstand der Pesther isr Religionsgemeinde." Das Rundschreiben lautet: „Ehrsame Gemeinde! Se. Excellenz Herr Baron Eötvös, Kultus- und Unterrichtsminister, hat uns angedeutet, ihm. über die Wünsche der Israeliten Ungarns bezüglich unserer Kultusangelegenheiten ein Memorantum zu unterbreiten. Wir halten es für unsere Pflicht, die geehrten israelitischen Gemeinden hiervon zu verständigen, indem

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