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Der Israelit · 1867-05-15 · Heft 20 (15.5.1867) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 20 (15.5.1867)
Date
1867-05-15
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Vm.Jahrgang. Beilage zu Rr. 20 des Israelit. Leiteader Artikel. Die Vorgänge in Ungarn. Mainz, den 3. Mai. Nicht nur um die Emancipation der Israeliten in Ungarn handelt es sich jetzt, sondern Vorgänge, welche das Judenlhum selbst berühren, ziehen gegenwärtig die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich. Wie wir bereits gemeldet, hat der Vorstand der israel. Gemeinde zu Pesth dem Kultusminister Baron Eölvös ein Memorandum überreicht. In diesem Memorandum wird die Creirung einer isr. Centralbehörde verlangt. Welche Gefahren solche eine israel. Oberkirchenbehörde in sich birgt, davon gibt Württemberg den sprechendsten Beweis. Wir beschränken uns heute darauf, einen Abdruck des Memorandums und des Rundschreibens des Pesther Vorstandes an die Gemeinden Ungarns zu geben, indem wir uns die Beleuchtung für die nächsten Nummern Vorbehalten. Das Memorandum lautet: „Euer Excellenz! „Indem wir, der Aufforderung Eurer Excellenz Folge leistend, über die Wünsche der ungarischen Israeliten unsere Erklärung abgeben, erachten wir, daß sich die Aufforderung Eurer Excellenz nicht auf jene Verhältniffe beziehen könne, deren Regelung gewöhnlich unter dem Titel Emancipation bezeichnet zu werden pflegt. Unsere Ueberzeugung geht dahin, daß wir Israeliten über die Frage, ob die bürgerliche Freiheit aufhören soll, ein Vorrecht der privilegirten Glaubensparteien zu sein, nichts zu sagen haben. Es ist dies Sache des Landes und der Nation; deren Wohl wird durch die Erfüllung dieses unabweisbaren Anspruches des Fortschrittes befördert. Daher auch die Lösung dieser Frage die Gesetzgebung der Nation angeht; wir aber fühlen uns nicht berufen, in dieser Hinsicht, sei es petitionirend oder Beschwerde führend, zu interveniren. Wir werden daher nicht sprechen über die Rechte und Interessen unserer einzelnen Glaubensgenossen, sondern von der Rechtsstellung und von den kultuellen Interessen unserer Gesammtglaubensgenosienschaft, deren günstige Gestaltung eine unabweisbare Bedingung für die Prosperirung unserer Gesammt-Gemeindeverhältnisse bildet. Die Verhältnisse, unter welchen die israelitischen Religionsgemeinden bestehen, oder richtiger größentheils nur vegetiren, sind so drückend, die Ungewißheit und die Schwankung, die sich bei. dem Verfahren der Staats- , behörden uns gegenüber kundgegeben, ist so lähmend, daß nur der Gemeinsinn und das rege Interesse für die Institutionen der Glaubensgenoffenschaft, den unsere Glaubensgenossen stets in so ausgezeichnetem Maße bekundet haben, es allein erklärlich machen, daß unsere Religionsgemeinden noch nicht gänzlich untergegangen find. Es kann hier nicht unsere Absicht sein, uns in einzelne Erörterung unserer Zustände einzulassen; die eklatantesten Fehler des bisherigen Systems sind Ew. Excellenz ohnehin bekannt, und so dürfte es genügen, einige Beispiele aus der jün'gsten Vergangenheit anzuführen, um darzuthun, daß eine radikale Systemveränderung in der Behandlung unserer Angelegenheiten eine unabweisbare Forderung der nächsten Zukunft fei. Bei jeder Bewegung unseres Gemeindelebens fühlen wir mit Bedauern den Mangel solcher Statuten, welche, sei es bezüglich der Verhältnisse zwischen den Gemeinden und den Staatsbehörden, sei es bezüglich eines richtigen Maßstabes für den berechtigten Einfluß der einzelnen Gemeindeglieder auf die Angelegenheiten der Gemeinde und auf die des Vorstandes, sei es bezüglich der Rechte der Rabbinen, Lehrer und anderer Gemeindebeamten, eine präcise Norm bieten. — Dieser Mangel kann zu vielerlei Mißbrauch Gelegenheit bieten und eröffnet ein weites Feld für die Willkür untergeordneter Behörden sowohl, als einzelner gewaltthätiger Gemeindeglieder. So konnte es geschehen, daß ein Komitatsleiter den mit großer Majorität der Gemeinde gewählten Vorstand seines Amtes entsetzte, und an dessen Stelle den Kandidaten einer kleinen Fraktion einsetzte, welche sich zufällig der Gunst des durch keinerlei Gesetz beschränkten und daher allmächtigen Regierungsorganes zu erfreuen hatte. So konnte es geschehen, daß anderwärts eine kleine Fraktion der Gemeinde, die Gewählten der Majorität anzuerkennen sich weigernd, ihren Verband mit der ganzen Gemeinde abgebrochen hat und unter allerlei Vorwänden eine eigene Gemeinde bildet. So konnte es geschehen, daß Rabbiner, welche nach den Grundsätzen unseres Glaubens, nur zur Rolle von Lehrern und Deutern der Religion berufen sind, ihren Wirkungskreis überschreitend, und in ihnen nicht zustehenden Angelegenheiten sich einmengend, bei der hohen Regierung , ja sogar vor dem Throne Sr. Majestät im Namen der Glaubensgenossenschaft als Vertreter und Sprecher erschienen. So konnte es 'geschehen, daß die Beschwerden zwischen Gemeinden und ihren Beamten alltäglich und fortdauernd geworden.

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