Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1867)
- Date
- 1867-05-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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330 fcr gegenüber, sprang plötzlich gleich einer Katze an ihn heran, faßte ihn am Halse gleichzeitig am Gewehr, und suchte ihm dasselbe zu entwinden. Da drückte der Gensdarm das Gewehr auf Holy ab und die Ladung traf ihn in den Unterleib. Deffen ungeachtet hielt er sich aufrecht, schlug den Gensdarm in's Gesicht und rief der Menschenmenge zu: Wenn ihr Christen seid, so kommt doch zu Hilfe." Jetzt kam der andere Gensdarm mit dem Ortsvorfteher und dem Amtsdiener an, und diesen schrie Holy zu: . Wir sind bereits Preußen, scheert Euch, nur kennen Euch Nicht mehr." Das Volk stürmte nun von allen Seiten auf die Gensdarmen heran, sie wehrten sich mit Säbeln, mußten aber, getrrffen von mehreren Steinen, sich zum Gemeindevorsteher zurückziehen, wohin sie die Menge, mit Knitteln und Steinen bewaffnet, verfolgte. Jetzt war die öffentliche Autorität beseitigt und „?ojäm6 na zidaj“ (Gehen wir gegen den Juden) war nun der erste Ausruf der „freien" Schaar. Die Menge begab sich vor das Haus des Rubin Abeles. Zuerst wurden die Fensterscheiben und Rahmen eingeschlagen. Da das Oeffnen der Ladenthür nicht güich gelingen wollte, erbrach Holy, der trotz seiner Schußwunde noch immer an der Spitze des Haufens war, die Hosthüre, ergriff dort eine Mistgabel, durchbrach mit derselbe die Hausthüre und gelangte durch dieselbe in den Laden, von wo aus er die auf die Gasse sührende Ladenthür öffnete und die vom vorigen Tage noch übrigen Maaren vollendsauf die Gaffe hinauswarf mit dem Rufe: „Kommt nur Leute, nebmt Euch Waare, so billig kommt Ihr nie dazu." Die Maaren wurden massenweise fortgeschleppt, bis es den vereinigten Bemühungen der Gemeinderäthe dennoch gelang, das Volk auseinander zu treiben. Gegen den Rädelsführer Holy, der von seiner Wunde alsbald genas, und gegen sechs andere Theilnehmer an den Exzessen, hätte nun das Standrecht zur Geltung kommen sollen; da aber die preußischen Truppen, welche die Gegend besetzt hielten, der Anwendung desselben entgegen traten, mußte nach dem gewöhnlichen Strafprozeßverfahren vorgegangen werden, und so erschien vor einem Dreirichter- Kollegium, unter Vorsitz des L.-G -R. Walenta, Josef Holy, angekagt des Verbrechens der Majestätsbeleidigung, der öffentlichen Gewaltthätigkeit und des Vergehens des Aufruhrs, Wenzel Stieb er, Johann Brabec, Franz Marschal, Josef Woftatek und Josef Franek des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigleit. Die meisten der in der Anklage erhobenen Punkte werden von den Beschuldigten eingestanden. Doch bietet das Verhör kein sonderliches Jntereffe. Charakteristisch sind nur die Worte des Hauptangeklagten Holy, mit denen er die Frage des Präsidenten, was er mit dem Hinweise auf den fünften Artikel der „Rar. Listy" gemeint habe, beantwortet. „Ich bin mit dem Artikel ja gar nicht einverstanden," meint er, „wir brauchen keine Rechte, wir brauchen nur Verdienst. Ich habe übrigens den Artikel nicht für die „Rar. Lisry" geschrieben, was kann ich dafür." Nach geschloffenem Beweisverfahren ergriff der Herr Staatsanwalt das Wort. Er hielt die Anklage in allen Punkten aufrecht und beantragte: den Josef Holy des Verbrechens der Majestätsbeleidigurg, der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gewaltsame Handanlegung an obrigkeitlichen Personen und gewaltsamen Einfall in fremdes unbewegliches Gut — des Vergehens des Auflaufs und der Uebertretungen der Beleidigungen der Wache und wiederholter Beschädigung fremden Eigenthums — schuldig zu erkennen und zum schweren Kerker in der Dauer von drei Jahren zu verurtheilen. Gegen die übrigen sechs Angeklagten wurde ein Schulderkenntmß wegen des Verbrechens deröffentlichen Gewaltthätigkeit und Strafen von 13 bis 15 Monaten schweren Kerkers beantragt. Das Urtheil des Gerichtshofes lautet: Josef Holy ist des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit und der Uebertretung der boshaften Beschädigung fremden Eignlhums schuldig und wird zum schweren Kerker in der Dauer von zwei Jahren, verschärft mit Fasten am ersten Freitag eines jedes Monats, verurtheilt. Vom Verbrechen der Majestätsbeleidigung wird er wegen Mangel an Beweisen freigesprochen, bezüglich des Auflaufs und der Beleidigung der Wach? aber schuldlos erkannt. Die Mitangeklagten Wenzel Streber und Johann Brabec werden wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit zu sechs Monaten schweren Kerkers, Franz Marschall zu verschärftem „ schwerem Kerker in der Dauer von sieben Monaten, Josef Wostakek zu drei Monaten und Anton Prchrt zu vier Monaten schweren Kerkers verurtherlt; Josef Franek aber wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Beschädigte Hr. R. Abeles wurde mit seinen Ersatzansprüchen aus den Civilweg verwiesen. Italien. Nom. Bekanntlich wird alljährlich in Rom der Jahrestag der wunderbaren Errettung des Pabstes im Agneskloster mit einem Dankgottesdünstp in diesem Kloster selbst begangen, und empfängt der Pabst an diesem Tage auch zahlreiche Gratulanten. Unter letzteren waren diesesmal auch die Zöglinge jenes Seminars erschienen, in welchem der junge Mortara untergebracht worden und zum geistlichen Stande herangebildet wird. — Der Pabst empfing den jungen Mortara mit besonderer Huld und redete denselben, wie „Jdök Tan " mitzutheilen weiß, folgender Weise an: „Mein theuerer Sohnl Du bist mir sehr werth,