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Der Israelit · 1867-05-08 · Heft 19 (8.5.1867) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 19 (8.5.1867)
Date
1867-05-08
Page
– (sequence 19)
Language
German
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319 glieder, die Cassa und die die provinzielle Angelegenheiten betreffenden Beschlüsse des Central- Somit e’a aus, und vermittelt die Provinzial-Correspondenzen rc. dem Central-Comitö, u. z. alles §. 2 a Betreffende dem Central-Comitö für Oesterreich, und alles den §. 2 b Betreffende dem für Deutschland. Endlich werden von demselben mindestens allvierteljährlich die Cassenbestände nebst Verrechnung dem Central-Comite zugesendet. Eine Beschlußfassung kann nur in gemeinschaftlicher Sitzung stattfinden. §. 10. Es wird auch dem Provinzial Comitö zur Pflicht gemacht, in Ländern, wo jeder Verein behufs Gestattung öffentlicher Thätigkeit der behördlichen Genehmigung der Statuten bedarf und diese von dem Central-Comite als etwaigen Ausländern dort nicht erreicht werden kann, eine solche Genehmigung angestrengtest zu erwirken. 11. Sollten in Provinzen sich noch kein Provinzial-Comit« constktuirt haben, so correspondiren bis dahin die Local-Comite's unmittelbar mit dem Central- Comitö. §. 12. Jedes der Central-Comijö's muß in einem Orte residiren, der mindestens 80 Mitglieder zählt. Es bestebt aus einem Präsidenten (demjenigen, der die meisten Stimmen auf sich vereinigte), dem nächstfolgenden zweiten und dem nächstfolgenden dritten. Sämmtliche Comite-Mitglieder müssen ihr Domicil in demselben Orte haben und mindestens allmonatlich eine Comirö-Sitzung vornehmen, in welcher alle Vereins- Angelegenheiten gewissenhaftest besprochen, eventuell Beschlüsse gefaßt werden. Der Präsident des Central- Comite's vertritt den Verein nach außen, und ordnet alle Anordnungen Namens des Vereines an. Es versteht sich von selbst, daß auch zwischen den beiden Central-Comitö's, obgleich jedes vorzugsweise eine Seite des Vereines vertritt, dennoch ungetheilte Einheit vorwaltet, und jedes Alles in das Ressort des andern Gehörige mit gleicher Gewissenhaftigkeit, wie seine eigenen ausführt 5). 5) Nach vielem Nachdenken kam ich rücksichtlich der Organisation zu den in den §§. 6—11 incl. niedergelegten Resultaten. Ich gebe zu, daß dasselbe sehr — sehr verwickelt ist, und möchte selbst gen: einfachere Vorschläge entgegennehmen; hier meine Gesichtspunkte in Kürze. So einfach die Wühlen iür die „Alliance" sein können, so außerordentlich schwierig sind sie für uns. Jene hat es mit einer Tendenz zu thun, von welcher vielleicht Nicht ein einziges Mitglied des Vereines unmittelbar berührt wird. Es ist eben der allgemeine Standpunkt der Humanität, über welche so gut wie gar keine Meinungsvelschiedenheit stattfindet und kann man sich deßhalb für diese Tendenzen recht gut Minoritätswahlen, wie sie ganz gewiß stattfinden werden (denn auch dort werden sich die wenigsten Mitglieder in Paris zur Wahl einfindcn) ganz gut gefallen lassen. Für uns jedoch liegt die Sache ganz anders. Tausende von Mitgliedern sind unmittelbar interessirt und wird oft genug gefragt werden, warum dieser Ort und nicht jener u. s. w. Da nun der Schwerpunkt des ganzen Vereines theils in den Beschlüßen der Plenarversammlung (8- 21) theils an und fast noch mehr in dem Ver- §. 13. Kein Cornite darf auf die Wiedererstattung der gehabten Spesen verzichten 5 6). §. 14. Die Wahl jedes Comitö-Mitgliedes geschieht auf 3 Jahr und zwar werden im Anfänge 3 Comite-Mitglieder gewählt, nach je einem Jahre scheidet eines derselben durchs Loos aus, und geschieht immer eine neue Wahl; deßgleichen nach dem 2. Jahre eines der 2 Anfangs Gewählten; nach 3 Jahren scheidet immer das längst gewählte Mitglied aus und wird durch das neugewählte, das in jeder Beziehung in die Stelle des Ausgelösten tritt, ersetzt. Beim Central- Comite ist das ausgeschiedene Mitglied erst im nächsten Jahre wieder wählbar. §. 15. Die Hauptthätigkeit des Central-Coviitö's betreffend, so besteht dieselbe in Kürze, in Aufbietung aller Mittel zur Verfolgung der §. 2 angegebenen Zwecke des Vereines, zu deren Realisirung es sich jedesmal möglichst des mit den Lokalverhältniffen vertrauten Provinzial-Comite's zu bedienen hat. §. 16- Beim Central-Comite sungirt ein besoldeter Secretair, dessen Honorar in der Plcnar-Versammlunq (§. 20) fixirt wird, und nicht von dem Wechsel des Central',Coinile's abhängl. § 17. Da die für jeden einzelnen Fall vorkommenden Kosten von vornherein kaum zu übersehen, da leicht wiederholt Deputationen abzusenden, längerer Aufenthalt derselben in Gubcrnialstädten ec. möglich viele Schreibereien, Documcnte, u. s. w. nothwendig werden könnten; so wird, damit nicht auf halbem Wege stehen geblieben werden muß, die erste positive Anstrengung erst, wenn der Grundstock des Vereines 1000 fl. erreicht hat, gemacht, und so bei gleicher vorliegender Baarschaft immer erneuert. Die etwaigen Ueberschüsse der Johresabschlüffe werden zur Ansammlung dieses Grundstockes hinzugcnommen. F. 16. Da der Natur der Sache gemäß sehr oft ganz besonders discrete Ausgaben Vorkommen werden, trauen zu den Comitä's besonders zu dem Centralcomit^ (§. 18, §. 22, Anmerkung 7) liegt, so muß es die vorzüglichste Sorge sein, Majoritätsvota zu erzielen, welches, täuschen wir uns darüber nicht, durch bloße mündliche Stimmabgabe unmöglich zu erzielen ist. Denn wer wird darum eine Reise unternehmen d Es würde also die ganze Wahl auf den Wahlort beschränkt, d. h. eine Minoritätswahl traurigster Art sein Durch den vorgefchlagenen Modus glaube ich dem Uebel abgeholsen zu haben. Daß den beiden Hauptthätigkeiten des Vereines, der übrigens selbstverständlich in beiden Ländern beide Tendenzen verfolgt, zwei Centralcomit^'s zugewiesen sind, hat theils darin seinen Grund, daß allerdings jede Seite die ganze Thätigkeit eines Comit^'s in Anspruch zu nehmen angethan ist, theils, daß die eine Seite in Deutschland, die andere in Oesterreich angeregt ist, weßhalb auch die Geschäfte so vertheilt, wie angeregt. 6) Diese Bestimmung halte ich für nicht unwichtig,3 vttw r die Derzichtleistung auf die Auslagen würde dem Vereine diskrete Kräfte, die solche nicht tragen können, aber doch zu genirt find, sich die Auslagen vergüten zu laßen, entziehen. Anderseits bleibt es ja edlen Spendern immer unbenommen, die rückerstatteten Gelder wieder dem Vereine zukommen zu laßen.

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