Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1867-05-08 · Heft 19 (8.5.1867) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 19 (8.5.1867)
Date
1867-05-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2447291-2447310--05108-2460598
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

304 und daß bei demselben die zu den nothwendigsten Dingen einer solchen Anstalt gehörige reine, freie Lust in Verbindung mit einem geräumigen Hofe und Garten noch im Reiche der Wünsche liegt, einen Platz zum Baue eines neuen Waisenhauses nebst Haussynagoge gekauft, so daß daselbst ein seinen Zwecken entsprechendes geräumiges Haus aufgeführt werden soll. Liegt es nun im Geiste der Zeit, daß sie sich nicht nur durch einen regen Sinn für das Schöne und Erhabene, sondern auch für das Nützliche und Wohlthätige auszeichnet, so ist die Sorge für Verbesserung eines solchen Instituts, welches in seiner Sphäre zur Veredlung des Menschengeschlechtes beiträgt, eine gewiß wahlberechtigte. Wahrlich, unsere Zeit, die mit so bedeutenden Mitteln des Verkehrs, der socialen und geschäftlichen Verhältnisse, kurz mit solchem Wohlstände in jeder Hinsicht reichlich ausgestattet ist, durfte nicht Zurückbleiben gegen die um ein Jahrundert frühere Zeit der Gründung. Damals, im Jahre 1763 nämlich, als der selige Herr Israel Lichtenstädter, der Stifter der Anstalt, derselben einen Anfangsbeitrag von fl. 500 mibmete, da war es schon viel, daß er durch den Wohlthätigkeitssinn würdiger Gemeindeglieder die Stiftung mit einem Capitale von fl. 4100 begründen konnte. So anscheinend gering diese Summe den anspruchsreichen Bedürfnissen der Anstalt gegenüber war, so hat sich letztere in Anerkennung ihrer Nützlichkeit durch die allgemeine Theilnahme und zahlreichen Beitritt zu einem beachtenswerthen Stande emporgeschwungen. Daß nun deren verfügbare Mittel durch oben besprochenen Bau sehr erschöpft werden, bedarf wohl keiner näheren Auseinandersetzung, da zudem die laufenden Bedürfnisse der 13 zu erziehenden Waisen beständig zu bestreiten sind. Desto dringender bedarf daher dieses Institut des allseitigen Zusammenwirkens durch zahlreichen neuen Beitritt und freiwillige Geldbeiträge, wenn dasselbe auch ferner zum Glücke vieler Menschen segensreich wirken und den vielseitigen Anforderungen unserer Zeit würdig begegnen soll! S. H. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Das k. k. Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Kriegsministerium, bezüglich der von der Vertretung der israelitischen Kultusgemeinde in Wien angesuchten dauernden Beurlaubung jener Predigeramts- und Rabbinats-Kandidaten, welche entweder an österreichischen Universitäten oder an dem jüdisch-theologischen Seminarium zu Breslau studiren, nachfolgende Belehrung an die niederösterreichische Statthalterei erlassen: „Die k. k. n. ö. Statthalterei hat die Bittsteller zu bescheiden, daß zwar Studirende, welche sich über. die Erfüllung der im Punkte 9, Absatz e, der kaiserlichen Verordnung vom 20 Dezember 1866 festgesetzten Bedingungen auszuweisen im Stande sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie etwa auch noch Rabbinatsstudien machen, allerdings die dauernde Beurlaubung anzusprechen haben, daß aber Stüoirenden, welche diese Bedingungen nicht zu erfüllen vermögen, deshalb weil sie sich Rabbinatsstudien widmen, die dauernde Beurlaubung auf Grund der bezogenen allerhöchsten Vorschrift nicht zusteht. Was ferner die an dem jüdisch theologischen Seminar zu Breslau studirenden Rabbinats Kandidaten betrifft, so sei die Frage wegen Anwendung des §. 17, Punkt 12, zum A. U. des Heeresergänzungs - Gesetzes vom Jahre 1853, und bezüglich wegen Ausdehnung der für die Schüler des Rabbinats an der Preßburger Rabbinatsschule bestehenden Bestimmungen zur Militärbefreiung auf jene im Auslande studirenden Rabbinats-Kandidaten noch im Zuge." Wien, 22. April. Dien. ö. Advokatenkammer hat in der Plenarversammlung vom 16. d. die Abänderungsanträge bezüglich des I u d e n e i d e s in Uebereinstimmung mit dem Komitäberichte ohne Debatten einstimmig angenommen. Wien. Eine Deputation der Pesther israelitischen Gemeinde überreichte dem Baron Eötvös das bereits erwähnte Memorandum. Se. Exzellenz der Kultusminister versicherte die Deputation, daß er warme Theilnahme für israelitische Kultusangelegenheiten hege und stellte insbesondere seine Mitwirkung dafür in Aussicht, daß der „Landesschulfond" zu solchen Zwecken verwendet werde, welche den Interessen der israelitischen Konfession entsprechen und auf alle Kultusgemeinden gleichermaßen billige Rücksicht nehmen. Die Idee einer israelitischen Landessynode stimmt — wie der „Magyar Jzraelita/ dem wir diese interessanten Mittheilungen entlehnen, weiter berichtet, mit den Intentionen Se. Exzellenz vollkommen überein, und soll Se. Exzellenz sich dahin geäußert haben, daß er geneigt sei, dieselbe in eigener Person zu eröffnen. (Frbl.) Prag, am 11. April. Es ist hohe Zeit, daß die löbliche Cultus - Repräsentanz eine Angelegenheit zur Ordnung bringe, welche, wenn dieselbe noch ferner mit bisheriger Nachsicht behandelt, das Gemeindeleben ganz zu demoralisiren droht, wir meinen nämlich die bis jetzt unbegränzte Autonomie der einzelnen Synagogen, welche zu den unleidlichsten Uebergriffen von Seiten der betreffenden Vorsteher Veranlassung gibt. Leute, die weder durch Religiosität noch durch Intelligenz glänzen, fühlen sich berufen, Veränderungen und sogenannte Reformen einzuführen, von deren Berechtigung sie selbst nicht persönlich überzeugt, deren Nolhwendigkeit durchaus nicht vorhanden, und deren Durchführung die frömmsten, gelehrtesten und fleißigsten Besucher und zugleich intelligentesten Mitglieder der Synagoge aus einem Verbände auszuscheiden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.