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Der Israelit · 1867-05-08 · Heft 19 (8.5.1867) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 19 (8.5.1867)
Date
1867-05-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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308 Md ihn zum freien Ebenbilds des freien Gottes in die von Seiner Allmacht beherrschte Welt dahin stellen. Die nwN“ü von Gott erschaffene Welt ist nicht die möglichst beste, sondern die einzig gute; sie entspricht mit allen ihren scheinbaren Uebeln dem Weisheit^ plane ihres Schöpfers, der sie anders hätte erschaffen können, wenn dieses Andere seinem Willen entsprechender gewesen wäre. Der nnpena von Gott erschaffene Mensch hat mit allen feinen sittlichen Mängeln die Fähigkeit, in höchster sittlicher Vollkommenheit dem ihm von seinem Schöpfer vorgesteckten sittlichen Ideale zu entsprechen; die SWöpIiC^feit »eines Fehlens selbst gehört mit zu seiner sittlichen Vollendung, sie ist ja die Grundbedingung seiner sittlichen Freiheit, und beide, Welt und Mensch, werden das höchste Ziel des Guten erreichen, für welches sie beide erschaffen; denn der Gott, der ihnen dieses Ziel gesteckt, hat sie beide für dieses Ziel mit seinem allmächtigen, durch Nichts gehinderten, freien Willen geschaffen. Er hätte sie anders geschaffen, wenn dies dem von Ihm frei gesetzten Ziele förderlicher gewesen wäre. Eine Wahrheit, die wir uns immer wieder auf's Neue im L"-!p in's Bewußtsein rufen, in welchem wir die Ueberzeugung aussprechen, daß Sein großer Name sicherlich die von Ihm gewünschte „Anerkennung und Heiligung in einer Welt gewinnen werde, .Tnijna nia 'i, die Er ja ganz nach seinem Willen für dieses Ziel geschaffen." In diesem Sinne gewinnen auch die Sätze der Weisen: eroj DnvDi nwyo r6n mara nwD mara mara die alle nw» genannt werden, oder der Satz: D^iyn Ni3i mina mn n"a"n, ihre tiefe Begründung. Wenn Israel und Moscheh als ganz neue Anfänge einer ganz neuen Phase der Geschichtsentwickelung erscheinen und daher genannt werden , oder diesen Namen als erste Verwirklichung des mit der Menschenschöpfung Vorgesetzten Ideals, gleichsam als Erstlinge der Gotteserndte verdienen; wenn mmaar “itpyD r6n nichts als die Ausdrücke sind für die huldigende Zurückgabe der Welt an Gott, deren Spender; wenn vor Allem das Gesetz der erste Baustein für den mit der Schöpfung und aus derselben zu erreichenden Gotteszweck ist und darum rwtn genannt wird: so waren alle diese, wenn gleich spät sich entwickelnden Ziele schon mit dem Beginn der Welt gesichert, eben weil düse mcwna geschaffen ist, ganz aus Gottes Händen hervorgegangen, somit von vorn herein für diese höchsten Ziele gebildet worden. Gott, heißt es, schaute in die rrnn und schuf danach die Wrlt. Wir erkennen somit in diesem den Eckstein unseres Gott- und Welt- und Menschen-Bewußtseins und begreifen, wie, als dieses Bewußtsein geschwunden war und wieder neu aufgerichtet werden sollte, das freie, unumschränkte Schalten Gottes mit der Welt, ihren Stoffen, Kräften und Gesetzen, durch WMder zu constatiren war, die eben als D’dj, hochaufgestcckte Merk- und Leitzeichen, uns zur Wiedergewinnung des Bewußtseins von der durch Nichts gehinderten freien Allmacht Gottes führen sollten, ein Bewußtsein, das, wie angedeutet, die Vorbedingung alles sittlichen Menschenbewußlfeins, somit die Vorbedingung unseres ganzen Verhaltens zur min bildet." Der Verfaffer stellt zur Vollendung der „Pentateucherklärung" einen Zeitraum von vier Jahren in Aussicht; für ein so großes Werk ein nur kurzer Zeitraum; möge ihm der Allgürige Leben und Kraft verleihen, das Begonnene zu vollenden und so die jüdische Literatur um ein bedeutendes Werk zu lereichern. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. München, 27. April. In einer an sämmtliche Kreisregierungen und Landwehr-Kreis-Commandos ergangenen Entschließung vom 25. d. M. hat das k. Staatsministerium des Innern im Einverständniffe mit dem k. Staatsministerium der Justiz ausgesprochen, daß der Ernennung israelitischer Notare, Advokaten rc. rc. zu Landwehr-Auditoren ein gesetzliches Hinderniß nicht entgegenftehe, nachdem die Beschränkungen, denen die Israeliten zufolge ihres Glaubensbekenntnisses bezüglich der Berufung zum Landwehr-Audilorsdienste, sowie bezüglich ihrer Zulassung zu öffentlichen Aemtern überhaupt bisher unterworfen waren, theils.ausdrücklich aufgehoben, theils mit dem in §. 5 des IY. Titels der Verfassungsurkunde anerkannten Grundsatz der Gleichbefähigung der bayerischen Staatsangehörigen zu allen Arten des öffentlichen Dienstes unvereinbar seien und das einzige Bedenken, welches nach der dermaligen Gesetzgebung gegen die Zulassung der Israeliten zu Richterämtern noch geltend gewacht werden könne, nämlich die in §. 14 des Capitel X. und §. 1 Ziffer 4 des Ccpitel XIII. der bayerischen Gerichtsordnung begründete Unfähigkeit der Israeliten zur Abnahme von Parteien- und Zeugen-Eiden in CivMachen — gegenüber der auf das Disciplinarstrafgebiet der Landwehr sich beschränkenden Richteramtsbefugniß der Landwehr-Auditore als bedeutungslos erscheine. — Fürth (Bayern), im April. In einem früheren Artikel habe ich die Zwecke des hiesigen israel. Waisenhauses besprochen, und ist noch zu ergänzen, daß das Institut gegenwärtig unter der umsichtigen Leitung des Herrn Dr. Königshöfer steht. Die Administration hat in Anbetracht, daß das jetzige, seit der Gründung benützte Local bezüglich seiner Lage und Räumlichkeiten viele Mangel aufzuweisen hat,

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