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Der Israelit · 1867-05-01 · Heft 18 (1.5.1867) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 18 (1.5.1867)
Date
1867-05-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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294 □ München, im April. A«s dem mir vorliegenden neuesten „Rechenschafts-Berichte über den Israelitischen Frauenverein" vom Jahre 1866 kann ich den geehrten Lesern dieses Blattes wieder recht Erfreuliches berichten. Obwohl die Anzahl der Mitglieder sich anfangs ziemlich gleich geblieben, so hat dennoch gegen Ende des Jahres eine.1 nicht unbedeutende Anzahl Frauen ihren Beitritt für das nun laufende Jahr erklärt. Den Mitgliedern sowohl für ihre Monatsbeiträge als denjenigen, welche den Verein mit Spenden bei der Thora und mit Schenkungen bedachten, wird vom vereinigten Ausschuß der wärmste Dank dargebracht; viele waren es, mehr als früher, denen die Wohlthaten des Vereins hilfreich und ergiebig zugefloffen find und noch immer zufließen. Dem in diesen Blättern bereits rühmend gedachten Vereinsamte Or. David Stein y'i wird gleichfalls der innigste Dank ausgedrückt. Herr Dr. Adolph Drey, als ein ebenso tüchtiger wie rvohlbewährter Arzt seit Jahren bekannt, war so gütig, dieselbe opferoolle Aufgabe zu übernehmen. Das Verzeichniß weist circa 250 Mitglieder nach. Die Einnahmen sind: I. Subskribirte Beiträge ... fl. 1058. 30 kr. II. Spenden.„ 219. 36 „ m. Schenkungen.. 178. — „ IV. Zinsen.. 397. 22 „ Total-Summa fl. 1858. 28 kr. Die Ausgaben vertheilen sich: I. Auf Unterstützung an Kranke in Barzahlung?» .... fl. 1382. 12 kr. II. Unterstützung in besonderen unvorhergesehenen Fällen nach § 6 der Statuten.„ 127. 55 „ UL Regie (Vereinsdiener, Druck der Quittungen und des Berichtes rc.„ 103. 36 „ IV. Krankenpflege durch Anschaffung von Wäsche und Macherlohn rc. „_14. 33 „ Total-Summa fl. 1628. 16 kr. Das Veremsvermögen besteht nach Casiaabschluß in fl. 9668. 6^/2 kr.; theils verzinslich angelegt, theils baar. Vom weiblichen Ausschuß verdient jedoch die 1. Vorsteherin Frau Jeanette Marx, welche den Verein mit seltener Energie und Menschenfreundlichkeit leitet, besonderen Dank; vom männlichen Ausschuß: Herr Arnold Marx sowie Herr Dr. Dr ey. Allen aber sei hiemit die öffentliche Anerkennung ausgesprochen. Frankfurt a. M., den 17. April. Heute wurde hier die Vermählung des Mitgliedes des englischen Parlaments, Freiherrn Nathaniel von Rothschild, mit bem tfteifräuleht Emma Louise von Rothschild, Tochter des Mitgliedes des deutschen Parlaments, Freiherrn Meyer Carl von Rothschild, gefeiert. Die Trauung vollzog der Herausgeber dieser Blätter. — Kassel. Zu den wohlthätigen Vereinen in unserer Gemeinde gehört auch der im Jahre 1838 gestiftete „Trauer-Beisteuer-Verein," welcher den Zweck hat, die Hinterbliebenen eines jeden Mitgliedes nach dessen Ableben, wenigstens für die erste Zeit, vor Roth und Mangel zu schützen. Derselbe ist zunächst für Unbemittelte gestiftet, deren Erwerb während der Trauertage eine Einbuße erleidet. Allein es sind auch Wohlhabende Angehörige des Vereins, die durch ihre Theilnahne dessen Bestehen zu sichern und zu stützen beabsichtigen. Wir heben aus den (1855 in dritter Ausgabe abgefaßten) Statuten folgende §§. hervor, welche die wesentlichsten Bestimmungen enthalten, und einen Einblick in die Aufgabe der Gesellschaft gewähren. Nach § 4. sind zur Aufnahme in den Verein alle unbescholtene Personen beiderlei Geschlechts befähigt, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben. Von der Confession wird die Mitgliedschaft nicht abhängig gemacht. § 6 bestimmt, daß in dem Vereine drei Elasten bestehen sollen, deren Beiträge verschieden stipulirt sind. Die Mitglieder zahlen je nach dem Alter, in welchem sie eingetreten (zwischen dem 18. und 50.) für Elasts I Thlr. 1. 22. Sgr. bis Thlr. 2. 25 Sgr.; für Elaste II Thlr. 3. 12 Sgr. bis Thlr. 5. 20 Sgr. und Elaste III Thlr. 5. 6 L>gr. bis Thlr. 8. 15 Sgr. § 8 setzt ein mäßiges Einkaufsgeld fest (nicht über einen Thaler). Die Vereinsangehörigkeit hört auf (8 13) durch freiwilligen Austritt, durch Veränderung des Domicils außerhalb Deutschlands, durch Kriegsdienstübernahme außerhalb des Vaterlandes (? j; durch Reisen zu See außerhalb Europa und durch Unpünktlichkeit im Zahlen (dreimonatlicher Rückstand). Alle Ansprüche an den Verein hören mit dem Austritt oder der Ausscheidung selbstverständlich auf. § 18. Rach dem glaubhaft nachgewiesenen Tode eines Mitgliedes zahlt die Vereins Caffe an den Inhaber der Aafnahm-Urkunde als Trauerbeisteuer, und zwar für die erste Elaste 40 Thlr., für die zweite Elaste 80 Thlr., für die dritte Elaste 120 Thlr. Ausgenommen sind die Mitglieder, welche, als im Kriegsdienst befindlich , in Folge von Verwundungen und Strapatzen rc. gestorben sind. Diese erhalten nur ihre Einlagen zurück. ß 22 und 23. Von dem Vermögen des Vereins *) und aus dem Abzug von 10 % des alljährlichen Rein-Gewinns ist ein Reservefond gebildet, welcher für die Verbindlichkeiten des Vereins den einzelnen *) Dasselbe hat mit jedem Jahre zugenommen.

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