Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 16-17 (17.4.1867)
- Date
- 1867-04-17
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
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282 und seiner Leute, die auch der Meinung waren, die Anforderungen der Gesundheit oder Lebensstellung könnten ohne Weiteres von dem Gesetze dispensiren. 9) 2. M. 12, 10 lyatera npanter 'ui uod nnum m^ya maxier anpn1? ainan xai nann p nytera lyatera 'Sd nt -intern. — Ms Quelle bezeichnet H. B. «rftoa, setzt aber vorsichtig ein 'y davor, um den Leser aufmerksam zu machen „tenn -an ater xsa'ter" (S. XV). Wir glauben aber, daß R?s Erklärung überhaupt nicht aus der Mechilta geflossen ist, da die Worte derselben: npa inpah ainn die Ansicht des R. Elieser b. Asarja ausdrücken können, der aus dem überflüssigen npa ny deducirt, daß das Peßachopfer nicht zwei Nächte gegessen werden dürfe, zu welchem Irrthum eine Vergleichung mit Dna^ter hätte führen können, wie dies a"y a"p amos ausführlich erörtert ist. Daß ein einmaliges npa ny, wie R. erklärt, den Anfang der nnu-Zeit erst mit Sonnenaufgang (nann p) bestimmt haben würde und darum ein zweites npa ny erforderlich sei, den Zeitpunkt des nnu schon mit Tagesanbruch (intern nidy) festzusetzen, muß keineswegs in den Worten der Mechilta ausgesprochen sein, ja darf nicht einmal darin ausgesprochen sein. Denn diese Ansicht, mit dem einfachen npa ny sei der Sonnenaufgang bezeichnet, widerspricht dem so häufig gelehrten Satze nteo nnam may nvytera poi ('a nnua). Selbst das Tamid, bei dem npa steht, wurde, wie aus n"a -rau ersichtlich, mit Tagesanbruch (nn&7,n mby) geschlachtet, wie eS überhaupt kein mit der Zeitbestimmung npa ny bezeichnetes Gebot oder Verbot gibt, das nicht schon mit Tagesanbruch, also vor Sonnenaufgang, platzgreifend wäre. -Wir haben hier also eine Schwierigkeit in den Worten R's., die wohl beachtet zu werden verdient. Uns scheint nun die Schwierigkeit dadurch gehoben, daß wir einen Unterschied machen zwischen dem npa des bürgerlichen Lebens und dem als Zeitbestimmung für die Ausübung religiöser Pflichten dienenden nva. Wir finden nämlich an allen Stellen, wo die Lehre des nnm' 'n citirt wird aia 03 «an aia 03 anx a»’ adiytz ('3 a’nas '0 p"3nuyn), daß R. das 312 '3 nicht mit Tagesanbruch, sondern mit Sonnenaufgang erklärt, weil eben der Tagesanbruch die Gefahren eines nächtlichen Marsches nicht völlig beseitigt, weshalb auch nach a"a der Taglöhner nicht vor Sonnenaufgang zur Arbeit zu gehen braucht. Als Beweisstelle für die angeführte Lehre des nni.m 'n wird 'a p"a der Vers 2. M. 12, 22 npa ny ino nnaa jtna ixrm *6 anxi angegeben, womit dem Volke untersagt wurde vor np3 auszuziehen. Dieser npa kann natürlich, wenn R.'s Erklärung der Lehre des nnm' 'n in Einklang stehen soll mit der Belegstelle, nur der Helle Morgen, der Sonnenaufgang sein. (An andren Stellen wird die Lehre des min* 'n aus 1 M. 44, 3 hergeleitet, wonach Joseph's Brüder ihre Reise bei hellleuchtendem Morgen, bei Sonnenaufgang, antraten). — Wenn dennoch Israel am 15. Niffan erst mit Sonnenaufgang den eiligen Marsch antrat, so mußte nach der von R. Akiba 3"p amas aufgestellten Behauptung, daß das Peßach (wenigstens nach der Vorschrift der nnm) die ganze Nacht hindurch bis zu dem Zeitpunkte, wo Israel die Wanderung angetreten, gegessen werden dürfe, konsequenter Weise das Peßach auch noch nach Tagesanbruch, d. h. bis Sonnenaufgang, zu essen gestattet sein. Man wäre leicht veranlaßt, grade hier das einfache npa ny uaa nrnin nicht, wie eö gewöhnlich bei religiösen Pflichten aufzufasfen ist, als Tagesanbruch, sondern als Sonnenaufgang, in der Bedeutung des npa im bürgerlichen Leben, zu nehmen, weil das nnu-Verbot mit dem Antritt des Ausmarsches in Verbindung gebracht ist. Um diesem Irrthum vorzubeugen, wird npa ny wiederholt und soll uns andeuten, daß das Peßach schon mit Tagesanbruch nnu wird, ungeachtet des zwischen nnu und der Zeit des Auszuges bestehenden Zusammenhangs. — Wir geben diese Lösung als einen bloßen Versuch; es sollte uns freuen von andrer Seite eines Besseren belehrt zu werden. (Fortsetzung folgt.) Fürth, Adar II. 5627. vr. Sg. Auerbach, Direktor der isr. Bürgerschule. Replik. naxn *?y nmai.an« xn' atziyd. Auf meine Notiz im „Israelit" Nr. 43 v. I. entgegnete Herr Carmoly in Nr. 46, daß er pnyznnua 'hh' 'n vergebens in den a"tern paa autcn 'Din Edit. Berlin 5496 gesucht habe. Er kommt zu dem Resultate, daß hier nur die Rede sein könnte von einigen Randglossen, die R. Mayer Löb, Herausgeber des Talmuds Ed. Amsterdam und Frankfurt a. M. in einem Manuskripte der alten Thos. zu einigen Traktaten fand, und sie irrthümlich mit dem Titel „Alte Thesen" decorirt hat. Dieser Jrrthum hat nun R. Iechiel Heilpern irre geleitet, daß er R. Iedidja irrthümlich den Thosaphisten zugezählt! Dies dürste seine Richtigkeit haben und wenn es richtig ist, so würde dies Herrn Carmoly berechtigen zu fragen, wie er jetzt thut, daß H —n irrthümlich R. Iedidja dm Thosaphisten zuzählt, keineswegs aber zu fragen, wie dies früher geschehen, daß besten Ausgabe Unwahrheit enthalten, wie sich Jeder, wenn er den Talmud nachschlägt, überzeugen könne. Unwahr ist diese Angabe nicht, da R. Iedidja wirklich von den beiden citirten Stellen erwähnt wird, die man bis jetzt allgemein — mag irrthümlich sein — für '"n gehalten