Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 16-17 (17.4.1867)
- Date
- 1867-04-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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260 Gesellschaft namentlich seit den Kreuzzügen in Anwendung gebracht hat. Als obersten Grundsatz stellte man, wie schon oben erwähnt, die gänzliche Rechtlosigkeit der Juden auf, man vinvicirte dem Kaiser die Befugniß, bei seinem Regierungsantritt alle Juden bis auf einen kleinen Rest — zur Erhaltung des Gedächtnisses an die Kreuzigung — vom Erdboden zu vertilgen. Die Kaiser aber waren so gnädig, von dieser Befugniß tatsächlich zu abstrahiren und die Juden auf bestimmte Zeit gegen Zahlung gewisser Abgaben in ihren Schutz zu nehmen, oder mit anderen Worten, sie bemächtigten sich des Judenschutzes als einer Finänzquelle, ohne jedoch — mit wenigen rühmlichen Ausnahmen — den in unzähligen Privilegien feierlich zugesagten Schutz gegen Mord, Plünderung, Brandschatzung und Vertreibung in Wirklichkeit zu gewähren. In keinem Falle war dieser Schutz gegen die Ausschließung der Juden von der menschlichen Gesellschaft gerecht. Bis zu den Kreuzzügen hatten die Juden den Welthandel vermittelt. Von diesem wurden sie gewaltsam zurückgedrängt. Der Eintritt in die Gilden war ihnen untersagt, ihre Wohnungen sperrte man durch Mauern und Thore ab, Dienstboten christlicher Religion durften sie nicht halten und den „gelben Fleck" iheftete man ihre Kleider. Wie man Angesichts dieser Thatsachen den Muth haben kann, den Juden einen ungewöhnlichen Hang zur Absonderung zuzuschreiben, ist nicht erklärlich. In dem Maße als die Fesseln gelockert und den Juden eine freiere Bewegung gestattet wurde, haben sie zu allen Zeiten und an allen Orten die Absonderung von dem bevorzugten Theil der Gesellschaft aufgegeben, natürlich innerhalb der Grenzen ihrer Religion. Freilich hat man ihnen dann wieder den entgegengesetzten Vorwurf gemacht, daß sie sich in alle Verhältnisse einzudrängen und in alle Angelegenheiten zu mischen suchten. Aber gerade dieser oft gehörte Vorwurf beweist, wie ungerecht es war, ihnen eine Sucht zur Abschließung anzudichten. Noch heutzutage empfindet es jeder gebildete Jude bittet, wie namentlich in Norddeutschland ein großer Theil der christl. Bevölkerung ihn in socialer Beziehung zurücksetzt, seinen Umgang soviel als möglich vermeidet, ihm den Eintritt in gewisse gesellige Vereinigungen grundsätzlich verschließt, und ihn in Ganzen wie ein fremdartiges Wesen behandelt. Seit den letzten Jahrzehnten hat sich auch in dieser Beziehung Manches gebessert, und wir hoffen, daß der Tag nicht mehr fern ist, an dem jede Spur dieser Zurücksetzung verschwunden ist — bis dahin wird der Jude sich in gewohnter Geduld zu fügen wissen und blind sein gegen das, was man ihm zu verbergen sucht. AeitungSnachrLchte« und Coerespondenzen. Deutschland. Bon der Tauber. Das Rabbinat Mergentheim wird erledigt. Rabbiner Max Sänger von Mergentheim ist an des verstorbenen vr. Frankfurter Stelle als Prediger an den Tempel nach Hamburg berufen und hat den Ruf angenommen. Der Tempel in Hamburg ist in seinen Reformen kaum weiter gegangen, als die württembergischen Reformen im Cultus es gethan haben. Es wird die Reform in Hamburg dieselben Tendenzen haben, wie in Süddeutscyland. Der Tempel in Hamburg ist die historisch gewordene Reform und schon ist ihm in einer Broschüre der Vorwurf gemacht worden, er sei zu stabil. Wir wollen zuwarten, wie Rabbiner Sänger sich zu seiner neuen Gemeinde stellt; im hiesigen Bezirke wird sein Abgang von allen Seiten bedauert. — Die alte Garde der württembergischen Lehrer tritt mehr und mehr in den Ruhestand und es fehlt an jüdischen Lehrern in Württemberg; aus den Seminarien ist kein Nachwuchs für jetzt zu erwarten und von den jüngeren Lehrern verlassen manche das Amt und treten in andere Berufsarten über. Das israelitische Schulwesen in Württemberg ist im Rückgänge begriffen; die Begeisterung für den Lehr- und Lehrerberuf nimmt ab; die Gemeinden werden kleiner und in Städten, wo sie sich vergrößern, sind keine israelit. Volksschulen. Düsseldorf, Anfang April. Am 25. März d. I. hat der neu begründete Verein zur Unterhaltung eines jüdischen Lehrerseminars in Rheinland hiersclbst seine erste General-Versammlung abgehalten. An derselben haben sich außer hiesigen auch eine beträchtliche Anzahl auswärtiger Mitglieder betheiligt. Nachdem das seitherige Comitö über seine Wirksamkeit und über die für den Anfang recht günstige Finanzlage Bericht erstattet hatte, wurde letztere, welche schon jetzt für mindestens fünf Jahre jährliche Einnahmen von ca 2300 Thaler in sichere Aussicht stellt, zumal in Berücksichtigung der täglich wachsenden Theilnahme, welche das Unternehmen findet, für ausreichend erklärt, um die von der Regierung bereits concessionirte Anstalt zu eröffnen, und zwar hat die Versammlung zunächst mit der von Anbeginn in Aussicht genommenen Eröffnung der unteren Seminar-Clasfe baldmöglichst vorzugehen beschlossen. Darnach wurde der vorgelegte Statuten- Entwurf in einer vierstündigen Sitzung sehr eingehend und gründlich durchberathen und schließlich in mehrfach veränderter Fassung angenommm. Bei der zuletzt stattgehabten Vorstandswahl wurden theils einstimmig, theilS mit großer Majorität die Herren S. H. Prag in Düsseldorf, Jsaac Frank in Köln, Meyer Cahm in Mühlheim a. Rh., Benj. Rothschild in Grevenbroich