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Der Israelit · 1867-04-17 · Heft 16-17 (17.4.1867) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 16-17 (17.4.1867)
Date
1867-04-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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S69 gewisse bis auf den heutige» Tag erhaltene Religionsgebräuche der Juden einen nationalen Anflug bewahrt haben und von geschichtlichen Erinnerungen erfüllt sind. Diese nationalen Reminiscenzen, namentlich die Anklänge derselben in den jüdischen Gebeten hat man hervorgesucht, um glaublich zu machen, daß die Juden sich noch heutzutage als eine abgeschlossene Nation betrachten, daß ihr politisches Streben auf Wiederherstellung eines Judenstaates in Palästina gerichtet sei, daß sie vermöge dieses durch die Religion geheiligten Bestrebens kein warmes Interesse an denjenigen Gemeinwesen haben, welchen sie gegenwärtig angehören, und eben deshalb zur Ausübung politischer Rechte in denselben unfähig seien, so lange sie nicht das nationale Band durch Uebertritt zum Christenthum gelöst hätten. Klingt dies nicht Alles wie Hohn? Es braucht wohl hier nicht erst versichert zu werden, daß unsere Gebete um Erlösung, um Rückkehr in das heilige Land, um Wiederherstellung des jüdischen Staates, zugleich eine Erlösung des ganzen Menschengeschlechtes erstreben, eine Erlösung von allen politischen und socialen Uedeln erbitten, kurz einer geit gelten, in der das ganze moderne Staatsleben umgestaltet werden wird. Unsere Gebete und Hoffnungen verhindern uns nicht im Geringsten, die besten Staatsbürger zu sein, wie es ja auch die Erfahrung genügend ausweist. Wenn irgend etwas das Gefühl der Zusammengehörigkeit bei den Juden erhalten hat, so waren es die gemeinsamen Leiden, welche fie auf fast allen Theilen der Erde seit länger als einem Jahrtausende zu erdulden hatte: Auch diesen natürlichen Zug des menschlichen Gemüthes hat man versucht, au den Pranger zu stellen. Man hat gefragt ob nicht ein preußischer Jude beim Streite eines russischen Juden mit einem anderen preußischen Unterthan dem Elfteren beistehen würde? Wer empfindet nicht das Verächtliche einer solchen Exemplifikation? Aber auch hier richtet sich der Stachel gegen deu, der ihn gebraucht. Wenn der Jude im fanatische» Eifer für seine Glaubensgenossen wirklich so weit gehen sollte, wie viel müssen die Andersgläubigen gegen ihu verbrochen haben! Glücklicherweise und Dank den erhabenen Lehren der jüdischen Religion ist das Rechtsgefühl im Juden trotz aller Unterdrückung zu jeder Zeit ein klares und lebendiges geblieben. Mau hat im Mittelalter zur Zeit der schimpflichsten Judenverfolgungen keinen Anstand genommen, Lwilstreitrakeiten zwischen Judeu und Christen bei welchen der Juoe Beklagter war, durch das Tribunal der Synagoge oder durch ein aus Jude» und Christen gewischtes Gericht entscheiden zu lassen. Ja, sogar Prälaten mußten nach dem Cölner Rechtsgebrauche, wenn sie Kläger gegen Juden waren, in der Synagoge erscheinen und von Dem jüdischen Gerichte Bescheid nehmen. *) Es gibt wohl keiu beredteres Zeugmß für die unparteiische Rechtspflege der Juden auch gegen Andersgläubige, üir könnte« aus neuerer Zeit Beispiele iauführen, daß christl. Parteien bei Abschließung von Verträgen mit Juden sich ausdrücklich ausbedungen haben, daß etwaige Streitigkeiten durch das Rabbinat entschieden werde», und nur unter dieser Bedingung den Vertrag genehmigen wollten. Die Religion hat die Juden gelehrt, die über fie verhängten Leiden als eine Prüfung Gottes zu betrachten und in Demuth zu ertragen. Nirgend weiß die Geschichte des MrttelalterS von einem Racheakt der Juven gegen ihre Unterdrücker zu berichten, man müßte denn die Fabel von der Brunnenvergiftung u. dgl. zu den historischen Thatsachen zäh- , len, so oft oieselben auch bei unparteiischer Untersuchung sich als gehässige Erfindungen herausgestelll haben. Man kann nicht einwenden, daß es den Juden an der Macht gefehlt habe, sich zu rächen, denn auch der Ohnmächtige, der vor dem Abgrunde steht, findet Mittel, seinen Feind mit in das Verderben zu stürzen. Wir wollen nur an den einen Umstand erinnern, daß während des ganzen Mittelalters trotz des ausdrücklichsten Verbots der Kirche und des canonischen Rechtes, welches den Laien, der sich von einem Juden kuriren läßt, mit Exkommunikation und dm Geistlichen m gleichem Falle mit Absetzung bedroht, die jüdischen Aerzte nicht bloß vom Volke fast ausschließlich , sondern ebensosehr von geistlichen wie von weltlichen Fürsten zu Rache gezogen, von Herrschern zu Leibärzten ernannt wurden, und in einzelnen Städtm gegen jährliche Besoldung Anstellung als Communalärzte erhielten. Wann ist der Fall constatirt worden, daß ein jüdischer Arzt währmd der. Judenverfolgung, das ihm geschenkte Verträum mißbraucht hätte? Gerade die vorzügliche Beliebtheit, welche die jüdischen Aerzte währmd des Mittelalters genossen, spricht gegen eine solche Annahme und beweist, wie weit entfernt man im praktischen Lebm war, dm Judm einen Rachegedankeu zuzutrauen. Zwar „alle Schuld," wie der Dichter sagt, „rächt sich auf Erden" und die gegm die Judm verübten Mrssethatm habm der menschlichen Gesellschaft wahrlich nicht zum Nutze» gereicht, aber die jüdische Lehre überläßt jene Strafe der Vorsehung und dem natürtichm Verlaufe -»er Dinge. Eine grobe Fälschung der Geschichte ist es, wenn man behauptet, daß die Judm im Gefühle ihrer besonderen Nationalität oder gar ihrer Superiorität d« Ausschließung von der Gemeinschaft ihrer chrtÄ. Mitbürger selbst gesucht hätten. Das Gegentheil tst Ne Wahrheit. Man kann sich kein rassinirteres System denken, als dasjenige war, welches man in Deutschland zur Ausstoßung der Juden aus der menschlichen *) S. Stobbe a. a. O. S. 95, 96, 143, 145, 229.

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