Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1867)
- Date
- 1867-04-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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242 gedenk sein, welche aus dem Judenthume selbst hervorgegangen, zur Zeit seiner tiefsten Erniedrigung jenen edlen Geistern den Beweis lieferten, daß dasselbe ungeachtet aller Unterdrückungen und Verfolgungen kräftig genug geblieben war, bedeutende Männer hervorzubringen. Aber jener ursprüngliche Standpunkt der Emancipationsfrage ist jetzt glücklicherweise als überwunden anzusehen. Das Gefühl, welches den ersten Antrieb für eine Erleichterung der den Juden angelegten Fesseln erweckte, kann nach unseren heutigen politischen Anschauungen nicht Richter sein über eine politische Frage. Auch die ebenso jüdische wie christliche Moral: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst," wird — gleichviel ob mit Recht oder Unrecht — aus der politischen Discussion verwiesen. Nicht einmal die Forderung der abstracten Gerechtigkeit, daß gleiche Pflichten als nothwendiges Correlat gleiche Rechte bedingen, kann allein das entscheidende Wort sprechen. Die Gleichstellung der Juden kann nicht mehr um ihrer selbstwillen, sondern aus dem höchsten Gesichtspunkte des öffentlichen Wohles verlangt werden. Die moderne Staatsidee ist mit einer ungleichartigen Stellung der Staatsangehörigen vor dem Gesetze vollkommen unverträglich. Aus den großen geschichtlichen Revolutionen, welche den Römischen Sclavenstaat, die weltliche Hierarchie und den mittelalterlichen Feudalstaat aus den Fugen brachten, ist der moderne Staat mit der leuchtenden Inschrift „Gleichheit vor dem Gesetze" mächtig emporgewachsen. Wir Alle sind Zeugen des großartigen Triumphes gewesen, welchen dieses Axiom, verpflanzt auf ein großes aber zum Theil noch halbbarbarisches Gemeinwesen jenseits des Oceans über die modernen Verfechter der Sclaverei in jüngster Zeit gefeiert hat. Und immer wird sich der Sieg an jene Idee haften, denn in ihr ist die öffentliche Moral der Gegenwart verkörpert und sind die Keime einer noch unentwickelten internationalen Moral enthalten. Sie ist die Uebertragung des absoluten Satzes von der Gleichheit aller Menschen vor Gott auf die Ordnung der menschlichen Dinge, und darum birgt sie eine absolute Wahrheit. Dem Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetze verdankt die moderne Gesellschaft die freie Entfaltung aller in dem Gemeinwesen schlummernden Kräfte, die wunderbare Entwickelung unerschöpflicher materieller und geistiger Schätze, das stets wachsende Interesse der Staatsangehörigen an den allgemeinen Angelegenheiten, die gegenseitige Achtung der Staatsbürger, die Achtung vor dem Gesetze selbst, kurz die Beförderung ihres eignen Wohles. Der Staat, an dessen Spitze das Axiom der Gleichheit vor dem Gesetze steht, kennt keinen bürgerlichen Tode, und auch der Verbrecher wird nur mit zeitweiser oder dauernder Entziehung gewisser politischer Rechte bedroht. Alle politischen Vorrechte und Nachtheile der Geburt, des Standes und der Confession sind undenkbar in einem solchen Staate, denn mit jeder politischen Ausnahmsstellung, die er duldet, schneidet er in sein eignes Fleisch. Wie sollte auch insbesondere die Confession, die eigenthümliche Art der innern und äußern Gottesverehrung, zur Ausübung politischer Rechte Diesen befähigen und Jenen unfähig machen? Dies könnte doch nur dann der Fall sein, wenn der Staat selbst einem außer ihm liegenden konfessionellen Gesetze unterworfen wäre. Aber mit einer solchen Unterwerfung würde der Staat selbst zum Sclaoen werden, d. h. seine Existenz negiren. Der Staat darf kein anderes Gesetz anerkennen, als sich selbst, denn sonst würde er die unbedingte Giltigkeit seines Gesetzes und die gleichmäßige Autorität desselben über alle seine Angehörigen wieder in Frage stellen, oder mit anderen Worten: Das Axiom der Gleichheit Aller vor dem Gesetze innerhalb der bürgerlichen Ordnung gipfelt in dem Satze, daß der Staat keinem anderem Gesetze gehorchen kann, als seinem eigenen. Und doch hat man in neuerer Zeit von einem christlichen Staate gesprochen, dessen Wesen es sei, alle nichtchristlichen Elemente womöglich auszuscheiden, wenigstens in der Ausübung politischer Rechte zu beschränken! Wir behaupten, daß die Bekenner der Lehre vom modernen christlichen Staate an einer grenzenlosen Unklarheit der Begriffe leiden, und in keinem Falle die Idee des Staates mit genügender Schärfe erfaßt haben. Ein Staat, welcher das Gesetz seiner Geltung und Wirksamkeit nicht in sich selbst findet, sich vielmehr den religiösen Dogmen einer bestimmten Confession unterordnet, kann nicht bestehen, er muß sich bei einer einigermaßen consequenten Durchführung dieses Abhängigkeitsverhältnisses unfehlbar zu Grunde richten. Glücklicherweise ist schon die praktische Beschäftigung mit den Erscheinungen des Staatslebens hinreichend, um die Lenker der modernen Gemeinwesen, sofern sie nicht ihren gesunden Menschenverstand an eine bestimmte religiöse Richtung von vornherein verpfändet haben, vor den Verirrungen jener zur Inquisition führenden Theorie zu bewahren. Das Feldgeschrei „christlicher Staat" ist daher bald verbraucht worden, und wird jetzt nur selten ausgegeben; es dient gegenwärtig mehr als Erkennungszeichen für die verschiedenen Gegner der Juden-Emancipation. Man könnte nun fragen: Wenn es eine Religion gäbe, die das Verbrechen heiligt, die Auflehnung gegen die öffentliche Ordnung befiehlt, den Gesetzen der Sittlichkeit Hohn spricht und den Meineid adelt, sollte der Staat auch die Bekenner einer solchen Religion zum Genüsse der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte zulassen? Die. Antwort auf eine solche Frage ist, daß es in politischen Dingen auf rein hypothetische Fragen keine Antwort gibt. Eine Religion des Verbrechens existirt nicht, und kann nicht existiren; denn selbst auf der untersten Stufe ihrer Entwickelung ist