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Der Israelit · 1867-04-03 · Heft 14 (3.4.1867) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 14 (3.4.1867)
Date
1867-04-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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223 derselben fand am 18. c., unter Vorsitz des hoch würdigt» Oberschulaufsehers, Kanonikus von Zenner, des Herrn Oberrabbiners Horowitz und des ehrsamen Vorstandes, wie auch in Anwesenheit eines zahlreichen, gewählten Auditoriums, die halbjährige Prüfung aus deutschen Gegenständen statt. Uns an dieser Stelle über die allseitig anerkannten und bewährten Leistungen des an dieser Anstalt mit außerordentlichem Fleiße wirkenden, sehr geachteten Lehrkörpers des Näheren zu ergehen, oder über die großartigen Fähigkeiten der wackern Schüler sämmtlicher Klasien detailirte Mittheilung zu machen, gestattet uns erstlich der beschränkte Raum dieses Blattes nicht und zweitens ist dieses auch nicht der Hauptzweck unseres heutigen Referates; vielmehr wollen wir einzig und allein vom „nvn mi'p“ sprechen, welches durch diese ebengenannte Prüfung schönstens an den Tag gefördert wurde. Es ist dies die erste Prüfung, welcher der hiesige Oberschulauseher, ein hochgestellter, intelligenter und sehr toleranter Herr, anwohnte, und wir finden nicht Worte genug, zu schildern, welch einen angenehmen, freudigen, und mächtigen Eindruck diese Prüfung auf den hochwürdigen Herrn machte. Seine Ansprache am Schluffe der Prüfung, ganz vom Herzen gekommen und fast von Thränen der Rührung begleitet, gab diesen unseren eben gemachten, sehr erhebenden Erfahrungen den würdigsten Ausdruck. Seine geistreichen Worte athmeten Innigkeit und Theilnahme; insbesondere aber hob er den Wohlthätigkeitssinn des sehr geachteten Vorstandes hervor, und konnte n cht genug Worte finden, um dem geehrten Vorstande für seine außerordentliche Strebsamkeit und für sein zahlreichen Opfer an Geld und Zeit innig und herzlich zu danken. Und wahrlich, wenn man bedenkt, daß diese Anstalt nahezu 18 Jahre besteht und einzig und allein durch die besondere Milbthätigkeit des ebenerwähnten sehr geachtet n Vorstandes und anderer guter Menschen erhalten wird: so ist jedes Wort, und wäre es das schönste und das kräftigste, zu schwach, zu matt, um der Anerkennung und dem außerordentlichen Danke gehörigen und würdigen Ausdruck zu verleihen. Nur Gott allein, der nu&mo jnr, möge es lohnen diesen achtbaren, frommen Herren, die diese Stätte gegründet zum Wohle und zum Nutzen armer Kinder, welche sonst, ohne Unterricht und ohne Erziehung, so wild und so bedauernswert!) heranwachsen würden! Gott der Herr möge es ihnen an ihren Kindern im reichsten Maße entgelten, auf daß sie nur Freude und Wonne in ihrer frommen, biedern Häuslichkeit in höchster Fülle genießen! Auch dieser wackern Anstalt möge Gott seinen besondern Schutz angedeihen laffen, auf daß sie blühe und erfolgreich gedeihe; Er möge ihr immer mehr und mehr Freunde, warme, theilnehmende Freunde zuführen, auf daß sie fortbestehe zu Seinem Ruhme und zu Seinem Preise. Wien. Im Schooße bes Vorstandes der Wiener israelltischen Kultusgememde haben diese Woche wieder Berathungen ftattgefunden, welche gesetzliche Schritte einzuleiten wären, um dem Eide more j udaico, einer Betheuerungsformel, die sich noch §ls letzte Spur mittelalterlicher Gehässigkeiten wider dieJuven in österreichischer Gerichtsbarkeit erhalten hat, zu begegnen. Der Hergang der Sache ist folgender: In Oesterreich war eme horrende Eidesformel für jüdische Parteien und Zeugen eingeführt, der eine das Gefühl tief verletzende Admonition voranging. Da unternahmen es die Vertreter der Wiener Juden schon vor 24 Jahren, um die Abschaffung eines besonderen Judeneides einzuschreiten. Der selige Prediger Mannheimer verfaßte eine neue Eidesformel sammt Admonition, welche dem Geiste und der Würde des Jüoenthums entsprach; allein die damalige Bureaukratie verballhornte das Elaborat. In den letzten Sitzungen der Avookrtenkammer brachte nun der Wiener Hof- und Gerichtsadvokat Herr Dr. Knepp- Ier die Motion ein, es möge das Princip der Gleichheit vor dem Gesetze auch in Rücksicht auf Eide zur Geltung kommen, alle Bürger unter gleicher, einfacher und würdiger Betheuerungsformel rhre bezüglichen Aussagen vor Gericht zu bekräftigen haben. Die Advokatenkammer ging auf diesen Vorschlag ein und begehrte ein theologisches Gutacht-m darüber, um den Anforderungen des jüdischen Ritus zu genügen. (F.-B.) 4Mntttfe, 20. März. Ein Correspondent der „ N. fr. Pr." regiftrirt einen Äet des Liberalismus der hr. sigen Gemeindevertretung, der im wohlthuenden Gegensatz zu dem Standpunkte eines pseudochriftlichen Fanatismus steht, welchen dieser Tage die „Kreuzzeitung" in der Judenemancipationsfrage vertrat. Ein hier ansässiger Kaufmann bewarb sich um die Aufnahme in den Gemeindeverband, — ein hier noch nicht vorgekommener Fall. Eben aus letzterem Grunde gab das Ansuchen der erwähnten Israeliten zu einer principiellen Erörterung der „Judenfrage" Anlaß, und der Beschluß, welcher, mit 14 gegen 9 Stimmen gefaßt, dieser Erörterung folgte, fiel zu Gunsten des Petenten aus. In erster Reihe wurde das Princip der Toleranz und der Gleichberechtigung von dem Referenten vr. Kutsch verfochten. Derselbe sagte u. A.: „Das, was bisher an den Juden geschehen, ist zum Spotte aller Vernünftigen geworden, welchen wir nicht ebenfalls auf uns laden wollen, eingedenk der Richtigkeit des Ausspruches, daß man an der Art, wie sich der Christ gegen den Juden benimmt, am deutlichsten erkennt, inwieweit Elfterer wirklich gebildet ist. Die volle Gleichberechtigung der Juden mit allen übrigen Bestandtheilen der Bevölkerung ist als

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