Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1867)
- Date
- 1867-04-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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221 das Christenthum daselbst eingeführt worden. Als Norddeutschland noch tief im Heidenthum stak, brachte Carl der Große zweimal den Juden von Mainz Rabbinen aus Italien mit, und auch in Süddeutschland hatten sich lange vorher Juden angesiedelt, ehe das Christentyum daselbst heimisch worden war. Viele isr. Gemeinden Deutschlands haben nachweislich ein Alter von tausend Jahren und darüber, fast alle sind so alt wie die Städte, in denen sie existiren. Die deutsche Sprache ist unsere Muttersprache, seit länger als einem Jahrtausend ruhen die Gebeine unserer Eltern in deutscher Erde, kein Fleckchen Land im ganzen deutschen Vaterlande, das nicht mit unserm Herzblute gedüngt wäre worden, unser Hab und Gut haben wir niemals dem Vaterlande verweigert, unser Blut ist für dasselbe geflossen. — und da es sich um unsere Rechte handelt, da sollen wir auf einmal Deutschland so fremd sein, wie ein Türke, der zufällig in einer deutschen Stadt geboren wäre! O, der Verblendung — oder vielmehr der absichtlichen Entstellung und Verdrehung, die man noch mit viel stärkeren Ausdrücken zu bezeichnen versucht ist. Am Schluffe des Artikels erschauen wir endlich des Pudels Kern: „Man soll," heißt der Bombast der Kreuzzeitung in einfaches Deutsch übertragen — „die Juden nicht emancipiren, damit sie sich, um die bürgerliche und politische Gleichstellung zu gewinnen, taufen lassen!" Seht, ihr Männer der Kreuzzeitung, ihr seid es, die ihr das Christenthum mißachtet, indem ihr sagt: „Wir müssen den Juden doch Etwas bieten können, damit sie sich taufen laffen; politische und bürgerliche Rechte seien die Prämie, durch die das Christenthum das Judenthum überbiete, damit die Juden beim Tausche der Religionen nicht zu kurz kommen!" Nicht dem Christenthume getraut ihr die Macht zu, Juden hinüberzuziehen, sondern nur dem Vollmaaße der Rechte! Gut das, wir nehmen Act von diesem eurem Bekenntnisse. Allein, ihr irrt euch in uns; wir haben den Druck von Jahrtausenden ertragen, wir haben geblutet für unfern heiligen Glauben und unserer Väter Körper sind von Feuer und Wasser hinweggerafft worden zur Heiligung des göttlichen Namens — wir werden uns nicht verlocken lassen durch irdischen Vortheil. Euer aber ist das Unrecht unddie Gehässigkeit; ihr erneuet in moderner Weise wieder den Ruf der Verfolgung, dem eure Eltern vor Jahrhunderten unter denselben Argumenten Mord und Plünderung haben folgen laffen. Preußen hat im verflossenen Jahre so glorreiche Siege erfochten, wie die Geschichte kaum ähnliche kennt — der glorreichste Sieg ist ihm jedoch noch Vorbehalten, der Sieg über jene kleine, aber mächtige Partei in seiner eigenen Mitte, welche Religionshaß säen und Unrecht ernten will. — Aeitungsnachrichten und Correspondenze«. Deutschland. Mainz, den 31. März. Die isr. Gemeinde zu Frankfurt a. M. hat durch den Tod des für alles Gute stets eifrigst thätigen Herrn Juda Kulp y"j einen herben Verlust erlitten; doch lebt sein Geist echter Religiosität und thatkräftiger Wirksamkeit in seinen Töchtern und Schwiegersöhnen in hiesiger Gemeinde — die Söhne wohnen in London — fort. — n*3//y*j//n Von Herrn Rabbiner Hirsch ’"j kömmt uns der erste Theil eines großen Bibelcommentars zu; ein so gewichtiges Werk erfordert eingehendes Studium und dieses wiederum viel Zeit, die wir behufs einer näheren Besprechung erst nach dem Feste finden werden. Fürth (Bayern), im März. Die hiesige isr. Gemeinde steht seit einiger Zeit in nicht unerheblichen Differenzen mit den städtischen Behörden in Bezug auf das Armenwesen. Genannte Behörden beschlossen nämlich gelegentlich der neuen Umlagen für städtische Armenpflege, daß bei Erhebung derselben die Israeliten nicht wie bisher davon befreit, sondern zur Zahlung gleich den christlichen Einwohner verpflichtet seien. Gegen diesen Beschluß ergriff der Vorstand der isr. Gemeinde Recurs und hat die kgl. Negierung von Mittelfranken die Freilassung derselben ausgesprochen, wogegen jedoch seitens der Stadtgemeinde Recursergreifung beim kgl. Staatsministerium beschlossen wurde, mit dem Anträge, daß die isr. Privat - Armenpflege gänzlich aufgelöst, mit der öffentlichen Armenpflege vereinigt, und damit der Wirkungskreis der isr. Cultus-Gemeinde, gleichwie dieses bei den christlichen Confessionen der Fall ist, auf die Zwecke des eigentlichen Cultus zurückgesührt werde. In der desfallsigen Sitzung erklärte Herr Magistratsrath Neubauer, zugleich Mitglied des isr. Gemeinde-Vorstandes, sich autorisirt, Namens des letzteren die Erklärung abzugeben, daß die Gemeinde wünsche die Angelegenheit im Wege gütlichen Vergleichs zu ordnen und zu weiteren Unterhandlungen bereit sei, indem dieselbe eine Pauschalsumme geben wolle. Demselben wurde jedoch erwidert, daß es sich hier vor Allem um Anerkennung des Princips handle und zunächst festgestellt werden müsse, ob die Stadtgemeinde berechtigt sei, von den isr. Mitbürgern für Armenzwecke zu fordern oder nicht, und daß erst dann über einen solchen Vergleichsvorschlag unterhandelt werden könne. Werde das Princip nicht als ein Recht der Gemeinde anerkannt, so könnte jederzeit die geleistete Summe als ein Geschenk der isr. Gemeinde angesehen werden, welches zu geben oder anzunehmen keine Veranlassung vorhanden sei. Herr Neubauer sprach dagegen der Zahlung einer