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Der Israelit · 1867-03-27 · Heft 13 (27.3.1867) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 13 (27.3.1867)
Date
1867-03-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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206 gen; wer soll sie aufnehmen? Wer soll ihnen ein Vaterland, wer einen häuslichen Herd geben? Serbien ist eine Rabenmutter gegen sie, aber sie Haffen es doch nicht; sie lieben es, es ist ihr Vaterland; sie gehören ihm an, sie können sich nicht davon trennen. Obgleich es sie verstößt, könnte sie dennoch nur offene Gewalt zur Auswanderung zwingen. Wenn die göttliche Vorsehung in ihrem unerforschlichen Walten beschlossen hat, daß, der Triumph ihrer Unterdrücker nicht gestört werden soll und ihre Leiden noch kein Heilmittel finden sollen, so ergeben sie sich ruhig in deren Willen; aber einem freiwilligen Exil ziehen sie selbst eine langsame Agonie bei den Gräbern ihrer Vorfahren vor; sie wollen in dem Schooße ihr s Geburtslandes sich zur Ruhe begeben. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz, 15. März. Herr vr. W. Cahn in Paris (aus Mainz), der seiner Zeit auf besondere Empfehlung des kaiserlichen Staatsprokurators in dem gegen die Verbreiter falscher russischer Banknoten geführten Prozesse zum Schriftsachverständigen ernannt worden war, hat, wie die „Neue Pariser Zeitung" meldet, in Anerkennung seiner Verdienste, die ec sich durch seine ebenso gewissenhaften als umfassenden und klaren In-' struktionsbericht erworben, von der kaiserlich russischen Regierung einen höchst werthvollen Brillantring erhalten. Das Geschenk ist von einem den Werth desselben erhöhenden Schreiben begleitet, das den Kenntnissen und Verdiensten unseres jungen Landsmannes volle Gerechtigkeit zollt. Berlin, den 16. März. Die bei dem Reichstage bis heute eingegangenen Petitionen, welche sich auf die Fassung einzelner Bestimmungen des Versassungsentwurss beziehen und also bei der Discussion über die bezüglichen Stellen und Bestimmungen zur Erledigung kommen werden, sind die folgenden: Die Vorstände von 412 Synagogengemeinden Norddeutschlands bitten, in Art. 3 des Verfassungsentwurfes den Satz einzufügen: „Auch darf die Ausübung dieser Befugnisse in den Bundesstaaten durch das religiöse Vekenntniß weder bedingt, noch beschränkt werden" — eventucrliter, wenn dieser Satz nicht angenommen wird, als Gesetz auszusprechen: „Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit (§. 11 der deutschen Grundrechte.) Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun (§. 13 der Grundrechts.) Alle „diesen Bestimmungen widersprechende Specialgesetze sind aufgehoben." Dieser Petition ist eine „Denkschrift über die Rechtsbeschränkungen der Juden in verschiedenen Ländern des norddeutschen Bundes" beigefügt. Die sämmtlichen Judengemeinden des Großherzogthums Mecklenburg- Schwerin petitioniren sodann noch besonders um Beseitigung der, ganz an das Mittelalter erinnernden Beschränkungen der Rechtsverhältnisse der dortigen Juden. Berlin, 17. März. Zu dem Entwurf der Verfassung für den norddeutschen Bund sind von den Mitgliedern der Linken und der national-liberalen Fraction Abänderungsvorschläge eingebracht worden. Moritz Wiggers, Julius Wiggers. Wjachenhusen beantragen: Hinter Art. 3 einzuschalten: „In keinem Bundesstaate darf der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte durch das religiöse Vekenntniß bedingt oder beschränkt werden." Frankfurt <*. M, den 22. März. Dem „Frankfurter Journal" wird von hier geschrieben: „Hilft nichts, der Jude wird verbrannt!" Der heutige Leitartikel der Berliner „Kreuzzeitung" behandelt ein Thema, welches dem feudalen Blatte reiche Gelegenheit gibt, sein eigentliches Wesen herauszukehren. Zu den lieblosesten und inhumansten Seiten dieses Organs gehört diejenige Art von Christenthum, welche, wo es sich um Fragen des bürgerlichen Rechtes und der religiösen Toleranz handelt, in seinen spalten gepredigt wird. Der heutige Artikel nimmt Veranlassung, anknüpfend an eine von mehr als 400 jüdischen Gemeinden ausgegangene Petition an den Reichstag, worin um Verwirklichung der völligen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Gleichstellung der Juden mit der christlichen Bevölkerung gebeten wird, Anschauungen zu entwickeln, welche in einem deutschen Pceßorgane des 19. Jahrhunderts als ein horribler Anachronismus erscheinen. Die „N. Pr. Z." erklärt zunächst, den Petenten ihren Antrag nicht übel deuten zu wollen. Warum sollte der Jude nicht darnach trachten, die letzte Schranke zu durchbrechen, die ihn von dem Vollbesitze der Güter trennt, die vor Zeiten „mit geschichtlichem Rechte" als Privilegien der Christen angesehen wurden? „Soll," fragt sie, „der Jude christlicher sein als der Christ? Achten die Christen nicht mehr die Wahrheit, die fast zwei Jahrtausende in der gesammten Christenheit zu Recht bestanden hat; verwerfen sie durch die Proclamation der Unabhängigkeit der staatsbürgerlichen Rechte vom christlichen Bekenntniß thatsächlich den christlichen Staat mit all seinen aus dem Christenthum hervorgegangenen und auf ihm ruhenden Ordnungen, — sollten die Juden sich diese Geringschätzung nicht zu Nutze machend Ein Narr, wer nicht zugreift, wenn ein thörichter Sohn die Kleinodien, die seine Väter gesammelt haben, zum Fenster hinaus wirft." Die „Kreuzzeitung" versichert, dem Judenthum nicht feind, aber eben darum (!) gegen die Emancipaüon des Juden zu sein. Sie moti-

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