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Der Israelit · 1867-03-27 · Heft 13 (27.3.1867) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 13 (27.3.1867)
Date
1867-03-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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205 selben Tugenden und Einsichten, dieselbe Kraft erben und in der Leitung des Staates dieselbe Energie, dieselbe Gerechtigkeit entwickeln würde. Er hatte schon in vielen Fällen Beweise seiner guten Gesinnungen sür die Israeliten an den Tag gelegt und ihnen seinen Schutz angedeihen lasien. “ VII. Dennoch erhoben nach dem Tode des Fürsten Milosch die Feinde der Juden das Haupt, begannen ihr unterbrochenes Werk von Neuem, und brachten leider in der Skirpscktina von 1861 ein Gesetz durch, welche? die Juden wieder der Rechte beraubte, welche ihnen Milosch gegeben hatte. Hier folgt dieses Gesetz: Artikel I. Alle Israeliten, die serbische Unterthanen sind, welche sich in Folge des Gesetzes vom September 1859 im Innern des Landes festgesetzt haben und sich von diesem Tage an bis zum 28. Februar 1861 (dem Zeitpunkte, an welchem das neue Gesetz, welches den Eingang einer größeren Anzahl Israeliten in's Innere des Landes verbietet, in Kraft trat) dort festsetzen werden, welche einen Handelszweig dort ergriffen haben oder noch ergreifen wer" en, können ihren Aufenthalt und ihre Geschäfte fortsetzen, aber nur in den Localitäten, die sie bereits bewohnen. Artikel II. Derjenige Jsraelite in Serbien, der sich bis jetzt nur dem Detailhandel gewidmet hat, der weder Fabrikant war, noch Lande-producte verkauft hat, kann für die Folge diese beiden Geschäftszweige in keinem Theile des serbischen Territoriums ergreifen. Artikel III. Das Recht, sich in Serbien aufzuhalten und hier Handel zu treiben, wird nur demjenigen Israeliten zu Theil, der vor dem 28. Februar 1861 sich bereits in Serbien niedergelaffen hat; er allein kann hier sein Geschäft oder seine Profession betreiben. Dieses Recht geht nicht auf seine Erben über. Artikel IV bezieht sich auf das freie Betreiben des Handels. Er verbietet den Juden, im Innern des Landes mit Häusern und liegenden Gütern, ohne besondere Ermächtigung, Handel zu treiben, unter Strafe der Anwendung des Gesetzes vom 30. Oktober 1856. Dieses Gesetz kam wie ein Blitzstrahl. Die Israeliten hatten es sich durch keinen Fehler zugezogen. Es nimmt seine Stelle ein neben anderen Gesetzen, welche den Israeliten den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte sichern. Diese letzteren Gesetze bestehen noch, während man ihnen nach jenem die nothwendigsten Rechte entzieht. Welch sonderbarer Widerspruch. Sie sind Wähler und wählbar zu Gemeinderäthen; sie können zwei Delegirte in die Handelskammer schicken; sie können Schiedsrichter in Handelsstreiligkeiten werden, aber sie haben nicht das Recht, zu gehen und zu kommen; jede Wohnungsveränserung ist ihnen untersagt; sie können außerhalb ihrer Wohnung keinen Handel abschließen. Die militärische Carriere ist ihnen offen; stellen sie sich jedoch zum Dienste, so weist man sie zurück; keiner von ihnen ist je in die reguläre Armee noch in die Nationalgarde ausgenommen worden. Eie nennen Serbien ihr Vaterland; aber die Landesgesetze behandeln sie wie Feinde, die man in einen engen Raum empfählen muß. Einige unter ihnen, die sich in der Provinz vor dem Befehle vom 4. November 1861 etablirt hatten, erhielten die Erlaubniß, dort bleiben zu dürfen und ihren Handel weiter zu treiben; aber diese Gunst wurde von Beschränkungen eingeengt; in erster Stelle machte man dieselbe von der Zeit abhängig; in zweiter Stelle erklärte man, daß dieselbe nicht auf die Erben übergehe; auf diese Weise begrenzte man dieselbe auf ein einzelnes Geschlecht. So steht es um die gesetzliche Lage der serbischen Israeliten. Doch bleibt dabei ihr Unglück noch nicht stehen. vm. Das Bombardement Belgrads war eine große Calamität für die ganze Stadt, aber das Judenviertel hat am meisten gelitten; in der Nähe der Festung gelegen, war es dem eisten Feuer ausgesktzt. Die serbische Armee occupirte dasselbe als einen strategisch sehr wichtigen Punkt, und die Israeliten mußten ihre Wohnungen eiligst verlassen, nachdem sie schon durch den Verlust ihrer Habe sehr gelitten hatten. Sie hatten keine andere Wahl, als in die benachbartesten österreichischen Städte zu fliehen. Aller Existenzmittel beraubt, lebten sie nur von der Wohlthätigkeit ihrer Glaubensgenoffen. Viele von ihnen kehrten nach einigen Monaten wieder nach Belgrad zurück und fanden ihre Häuser durch das Bombardement zerstört. Zu arm, um dieselben wieder aufbauen zu lasten, sahen sie sich gezwungen, in den elendesten Winkeln zu leben. Diejenigen, die etwas Vermögen besaßen, wanderten aus. In dieser trostlosen Lage haben sie dennoch Muth genug gefunden, um von den Beamten, den Ministerien, dem Fürsten eine Verminderung ihrer Nebel zu erbitten. Als sie ihre mündlichen Bitten ohne Erfolg sahen, erneuerten sie dieselben durch schriftliche Petitionen. Sie erhielten keine Antwort, und ihr Elend hat einen solchen Grad erreicht, daß Kälte und Hunger Opfer unter ihnen verlangen. Eine neue Supplication, an den Fürsten selbst gerichtet, hatte ebenfalls keinen Erfolg. Am Ende der Geduld angelangt, zeigten sie ihm in einer Petition vom 13 September 1864 ihre Absicht an, das Vaterland verlaffen zu wollen, wenn man ihnen nicht zu Hilfe käme; selbst diese Erklärung erhielt keine Antwort. Dieses Project der Auswanderung, das sie unter Thränen und in der Verzweiflung gefaßt haben, haben sie bereits aufgegcben: wie sollten sie es auch auSführen? Sie sind zu arm, um die Reisekosten zu erschwin-

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