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Der Israelit · 1867-03-20 · Heft 12 (20.3.1867) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 12 (20.3.1867)
Date
1867-03-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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194 Aus dem Ries. Die jüngsten Nummern des „Israelit" brachten uns verschiedene Aufrufe, die vorzüglich die Feier des Sabbat zum Ausgangspunkte nahmen, -in« -nana nicttn na; — uj/dep n D*n» nan nn« Der erste der genannten Aufsatze will zur Unterbringung junger Leute in Geschäften, die am Sabbat geschloffen sind, veranlaffen; der zweite will die Verlegung des an vielen Orten auf den Sabbat fallenden Wochenmarktes ansireben. Meiner unmaßgeblichen Meinung gemäß, wäre der zweite Vorschlag der geeignetere und schneller zum Ziele führende; denn ist einmal durch die Verlegung des Wochenmarktes die starke Verlockung zur Entweihung des Sabbats beseitigt, so wird es auch bald mehr Geschäfte geben, in denen der Sabbat gefeiert wird, so daß dann die Unterbringung der Lehrlinge und Commis weniger religiöse Schwierigkeiten haben wird. Wenn wir uns jedoch fragen, welche Mittel uns zur Erreichung des von Herrn Dr. Hildesheimer vorgefteckten Zieles zu Gebote stehen, so muffen wir uns antworten: Keine andere als unser ernstlicher Wille, auf gesetzlichem Wege Alles anzuwenden, was uns Gelingen -verheißen kann. Folgen wir also dem an uns ergangenen Rufe ianyi ina 'sb an«! An Euch Alle, meine theuren Glaubensgenoffen, denen die Heilighaltung der Sabbatfeier am Herzen liegt, wende ich mich; nehmt die hier gebotene Gelegenheit wahr, dafür einzustchen; es kann Euch nur zur Ehre gereichen, einem solchen Vereine anzugehoren; laßt uns aber keinen Nord- und Südbund mit Ausschluß Oesterreichs bilden, denn nur vereint können wir uns als am? oy preisen, und nur vereint können wir zum Ziele gelangen! — Vor Allen liegt es aber den ehrwürdigen Herren Rabbinen ob, ein Gebiet der Thätigkeit zu cultwiren, das sich hier für ihre erhabene und schöne Wirksamkeit darbielet! — I. E. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Bon der Donau. Es ist allerdings die höchste Nothwendigkeit, daß unsere württembergisch jüdischen Angelegenheiten durch die Preffe gründlich besprochen und damit den Behörden und den Gemeinden an's Herz gelegt werden Ghitta cavat lapidem! Wie roeit muß eine Gemeinde in ihrer Religiosität gesunken sein, wenn die Klage des Lehrers über die Willkür des Besuchs der Religionsschule weder beim Rabbinat und dem Vorfteheramt, noch bei den Gemeindegenoffen Beachtung und Gehör zu gewinnen vermag. Allerdings dürfte der Lehrer fraft des Gesetzes in diesem Falle einen Schritt weiter gehen und Anzeige bei dem Bezirksamts und der Oberkirchenbehörde machen, welcher Pflichtverletzung die Ortsbehörde Und die Inspektion sich schuldig machten, wenn sie duldeten, daß die Jugend ohne oder ohne den erforderlichen Religionsunterricht aufwächst. Die Staatsbehörde würde, sobald sie Kenntniß erlangt, gegen solche Irreligiosität ernstlich einschreiten, noa6 «tw *pnoi. nnwb Das Gesetz von 1828, die Synagogenordnung von 1831 und die Amtsinstruktionen geben den Religionsbehörden Mittel und Wege, wie die säumigen Schüler, resp. deren Ellern bei hartnäckiger Weigerung zum Schulbesuch angehalten werden können und müssen. Die feste Stadt am Donaustrome, von der auch in dieser Beziehung üble Gerüchte sich verbreiten, möchte bedenken, daß der Schutz und Segen menschlichen Lebens und menschlicher Thätigkeit von der Gotteserkenntniü und Gottesfurcht abhängt, die der Jugend eingepflanzt werden, nmar npty aw ~ry -\okp *6 'n 2t« Die Vernachlässigung der Religionsschulunterrichts hat einst unsere Residmz- und Haupstadt mit zum Falle gebracht: mpun na ibvan b'a^a aba D^an-p nann pn rpa dw. Mit dieser Vernachläßigung des Religionsunterrichts geht die des Gottesdienstes, der häuslichen Andacht und des Sabbats Hand in Hand, wenn man erwägt, daß in einer Gemeinde von mehr als 300 Seelen kaum zwei der schulpflichtigen Kinde': einen Gottesdienst besuchen und nur ein einziger Knabe sich des Schreibens am Sabbat enthält, obgleich vermöge eines Normalerlassts des K. Studienraths die Schüler am Sabbat während des Gottesdienstes und an den Festtagen ganz vom Schulbesuch befreit sind und zum Schreiben überhaupt nicht angehalten werden dürfen, nxnp na Püatc' D^an-p nann ab roam na na l^nan n^anyi nnn» paar. Jetzt kann uns zwar kein Jerusalem mehr genommen werden, aber die Unwissenheit der Kinder in den heiligsten Angelegenheiten des Lebens ist wahrlich Strafe genug und ohne Zweifel würde das Rectorat des Gymnasiums und der Realschule, wie der Direktor des französischen Instituts, wovon die Beilage zu Nr. 9 d. Bl. berichtet, entscheiden, daß die Schüler ohne oder ohne genügenden Religionsunterricht nicht in der Anstalt geduldet werden. Das Rectorat muß ja Religionszeugniffe ausstellen und bedarf hiezu vorschriftsmäßig der Notizen des israel. Religionslehrers. Kinder, die nicht beten lernen, sind einst der Verzweiflung preisgegeben und Männer, denen der Sabbat fehlt, sind der süßesten Freude des Lebens beraubt, sind ewigziehende Lastthiere im Joche des Alltagslebens. Der Rabbiner, welcher nur predigt, und der Lehrer, der nur jammert, haben nichts geleistet, bis sie die gesetzlichen Mittel gegen Versäumniß der Schule angewen-

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