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Der Israelit · 1867-03-20 · Heft 12 (20.3.1867) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 12 (20.3.1867)
Date
1867-03-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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187 ein Wort, das der Lage der Israeliten die geringste Erwähnung thut. Wie konnte auch der Fürst Milosch einen gesetzlichen Unterschied zwischen seinen Unterthanen geschaffen haben, er, der einen neuen Staat nach der Vernunft und dem Rechte geschaffen hatte? Konnte er nur daran denken, daß man die Juden unter ein Ausnahmsregime stellen würde? Der Usiao oder das Staatsgesetz Serbiens, welches nicht einmal die völlige Approbation des Fürsten Milosch erhalten konnte, ist in allen Beziehungen zu den Rechten der Bürger beseelt von dem Geiste der Unparteilichkeit; keine seiner Bestimmungen läßt den geringsten Zweifel über den St-.-nd der Israeliten; es besteht nicht der geringste Unterschied zwischen ihnen und den anderen Bürgern. Der Paragraph 27 drückt sich folgendermaßen aus: „Ich höre (sagt der Sultan), daß die Bewohner Serbiens, Unterthanen der hohen Pforte, in ihren Gütern, in ihrer Freiheit, in ihrer Ehre beschützt seien. Es wäre gegen meinen ausgesprochenen Willen, daß ein Einwohner dieses Landes, wer er auch fei, seiner Rechte beraubt werde oder irgend eine Strafe ohne vorhergegangenes Urtheil erdulden solle. In Folge dessen ist es nothwendig, im Interesse Aller verschiedene Gerichtshöfe zu etabliren, die mit der Ueberwachung des Betragens der Beamten und Bürger beauftragt sind und die Vergehen nach den Principien der Gerechtigkeit bestrafen sollen." Diese Statuten ließen den Feinden der Juden kein Mittel, ihre Rechte anzutasten und dennoch griffen sie dieselben an, jedoch vergebens. Die Ftstigkeit des Fürsten bereitete ihnen hierin ein fortwährendes Hinderniß. Man kann diesen Fürsten durch folgenden Characterzug am besten beurtheilen: Er kam von Zeit zu Zeit in die Stadt Posarewatz. Nach einer ziemlich langen Abwesenheit kam er eines Sound gs dorthin, und zwar eerade zu der Zeit, als die Christen Gottesdienst abhielten. Während er, begleitet von den Magistratsperfonen, durch die Stadt zog, wurde er überrascht, daß er alle Magazine, besonders die der Juden, geschlossen fand, und als er darüber sein Erstaunen zu erkennen gab, belehrte man ihn, daß den Israeliten das Feiern auferlcgt war, um die Feierlichkeit des Sonntags zu erhöhen. „Genießen die Israeliten dasielbe Privilegium," fragte der Fürst, „und sind euere Magazine auch geschloffen am Sabbattage, während eure Mitbürger in der Synagoge beten?" Auf die verneinende Antwort fügte er hinzu: „Dieses willkürliche Verfahren darf nur unter einer Bedingung stattfinden, nämlich: daß man den Israeliten dieselbe Ehre erweise, die man von ihnen verlange. Alle Serben finb gleich." Die Israeliten stehen unter dem Schutze des Ustao, welcher mit dem Ausdrucke, „die Bewohner Serbiens," nothweudigerweise auch die Israeliten rnitinbegreift; wenn sie auch nicht genannt sind, so geschah dieses darum, weil das Staatsgesetz sie nicht nennen wollte, um keinen Unterschied zwischen den Bürgern aufkommen zu lasten und von der Confession nicht die Rechte irgend eines Serben abhängig machen wollte. Beseelt von denselben Gesinnungen wie sein Vorgänger, beobachtete der Fürst Michael während der ersten Zeit simer Regierung dasselbe Verfahren, und die Israeliten hatten keine Ursache zur Klage. IH. Die Folge der Revolution von 1842, welche die Dynastie der Obrenowiez stürzte und die herrschende Gewalt dem Geschleckte Kara-Georg übergab» war, daß bie Lage der Israeliten förmlich umgestaltet wurde. Die neue Regierung, welche vem Volke fortwährend als eine Usurpaüon betrachtet wu^de, befolgte eine Politik, die derjenigen der Obrenowicz ganz entgegengesetzt war. Sie titulirte sich eine constitutionelle, d. h. eine Verteidigerin des Ustao, regierte aber in der Wirklichkeit nur durch Terrorismus. Sie verletzte das Staalsgcsetz, indem sie den Israeliten einen Theil ihrer Rechte hinwegnahm. Man ging gegen sie stufenmäßig, ohne offene Heftigkeit und ohne irgend eines jener Gesetze, von denen die jüdische Zeitgeschichte so traurige Verspiele aufzuweisen hat; aber der Ruin der Juden war methodisch berechnet und wurde so ausgesührt. Eine erste Ordonnanz, die zwar nie officiell kundgegeben aber dennoch rigoros beobachtet wurde, verbot den Juden, sich im Innern des Landes niederzulaffen und diejenigen, welche dort wohnten, sahen sich gezwungen, auf ihre Existenzmittel zu verzichten, ihre Etablissements aufzugeben und sich in Belgrad sestzusetzen, im Innern der Stadt, unter dem ausdrücklichen Verbote, dieselbe unter irgend einem Vorwände zu verlassen. Niemand durfte dieses Gesetz übertreten, wenn er sich nicht eine strenge Strafe zuziehen wollte. Es fehlte also nicht mehr viel, um den Ruin der Israeliten zu vollenden; ihre commerziellen Etablissements verschwanden eines nach dem andern, die Auswanderung war die Zuflucht Weniger; die größte Anzahl mußte sich Zufrieden geben mit einem Elende, das so groß war, daß die Gemeinde weder den Unterhalt des Cultus noch denjenigen der Wohlthätigkeitsanftalten bestreiten konnte. Sie machten vergebliche Anstrengungen, sich dieser beklagenswerthen Lage zu entziehen. Man schenkte weder ihren Klagen noch ihren Reklamationen Gehör. Man erwiderte ihnen sechzehn Jahre lang mit Versprechungen, die nicht erfüllt oder durch Drohungen, die nur zu oft verwirklicht worden.

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