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Der Israelit · 1867-03-13 · Heft 11 (13.3.1867) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 11 (13.3.1867)
Date
1867-03-13
Page
– (sequence 16)
Language
German
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184 Frankfurt a. M. Das Unterzeichnete Bank - Commissions - Geschäft besorgt gegen die hier am Platze übliche Commissiovsgebühr — börsenmaßig — sowohl comptant als auf Lieferung den An- und Verkauf aller in- und ausländischen StaatSpapiere, Loose, Bank- und Eisenbahnactien rc., Coupons, Geldsorten, Wechsel rc., sowie Jncassi und Vorschüsse auf Werthpapiere. Marius Bender. Namhafte Coursveränderungen werden auf Verlangen sofort telegraphisch mitgetheilt. in verheiratheter aber noch junger Religionslehrer, auch;?n und bewährter bitp, der zugleich Unterricht im Talmudischen und in der hebr. Grammatik rc. ertheilen kann, sucht eine seinen Fähigkeiten angemessene. Stelle in einer religiösen Gemeinde. Franco- Offerten «ul) Nr. 125 an die Exped. d. Bl nosn m Sy mno bei H. Boderrheimer in Darmskadt. Verkauf en gros & en detail zu den billigsten, herabgesetzten Preisen. in junges Mädchen, Tochter achtbarer Eltern, welches das Putzgeschäft gründlich erlernt und mehrere Jahre als Tircclnce in eirum solchen gewesen, sucht in einem streng religiösen Hanse, in derselben Branche oder auch in einem Laden eine Stelle. Hauptbedingung: Sonnabend geschlossen. Reflectanten belieben ihre Franco Offerten unter Chiffre X. E. 184. an die Expedition dieses Blattes zu senden. in junger Mann aus Ostpreußen, Israelit, der bereits m verschiedenen größeren Häusern als Buchhalter, Correspondent, Verkäuferund Reuender servirt hat, als letzterer einen Theil Polens und Rußlands, auch Ostpreußen besucht hat, sucht Engagement im Comptoir oder En gros-Geschäft, gleichviel welcher Branche. Hinreichende Empfehlungen für dessen Tüchtigkeit rc. stehen demselben zur Seite. Gefäll. Adr. beliebe man in der Exped. d. Bl. sub> Z. 218 einzureichen._ in junger Mann von religiöser Familie, der die nöthigen Schulkenntnisse hat, findet in unserm Weißwaaren-Geschäfte en gros & en detail auf kommende Ostern Lehrstelle. Kost und Logis im Hause; Samstags geschloffen; Condition günstig; alles Nähere kann man im Hause erfahren. Gailingen, Februar 1866. D. Moos «fe Söhne. I in junger Mann, Israelit, welcher bereits in mehreren großen Manufactur- und Kurzwaaren-Geschäften en gros an der polnischen Grenze servirt hat, mit der Buchführung und Correspondenz vertraut ist, sucht ein anderweitiges Engagement. Reflectanten belieben ihre Adr. sui, H. 217 an die Exped. d. Bl. abzugeben. Ein entscheidendes Tocument, daß der Daubitz'fche Kräuter-Li qrreur nicht zu denjenigen Arzineien gehört, welche unter dem § 315 Nr. 2 des Strafgesetzbuches fallen, ist das EvleNNtmH königl. Obertriburials zu Berlin vom 14. December 1865. Angeklagt waren wegen Verkaufs des Daubitz'schen Kräuter Liqueurs aus Grund des § 345 Nr. 2 des Strafgesetzbuches die Kaufleute Iss l and und Schönborn zu Groß-Osch er sieben. Ter st olizeirichter nach Anhörung der Sachverständigen, welche erklärten, daß der Daubitz'sche Krüuter-Liqueur kein solches Präparat sei, welches in den Verzeichnissen A, B und C der Verordnung vom 29. Juli 1857 (in Stelle derer vom 16. September 1836 getreten!) als nur von Apothekern zu verkaufen aufgesührt stehe, — sprach die Angeklagten frei. Hiergegen ergriff der Polizei Anwalt Recur s an das königliche Appellationsgericht zu Halberstadt, wurde aber damit von demselben zurückgewresen. Jetzt nahm sich die Oberstaatsanwaltschaft zu Halberstadt der Cache an, indem sie mit Genehmigung des Justiz Ministers beim Obertribunal die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die beiden freisprechenden Erkenntnisse einlegte. Dasselbe erkannte jedoch von Rechts wegen in letzter Instanz, daß die Nichtigkeitsbeschwerde der Oberstaatsanwaltschaft als unbegründet zurückzuweisen sei, da die Vorderrichter bei ihren Erkenntnissen weder einen wesentlichen Grund des Verfahrens verletzt, noch den § 345 Nr. 2 des Strafgesetzes unrichtig angewendet hätten. Dieser Liqueur ist allein ächt zu haben in Mainz bei Martin Heerdt, P. H. Jörg und A. Schmidt; in Castel bei Jacob Ried; in Biebrich bei Chr. Ohler. Die Lungenschwindsucht wird naturgemäß, ohne innerliche Medicin geheilt. Adresse: Dr. H. Rottmann in Mannheim. (Francatur gegenseitig.) Briefkasten der Redaction. Herrn A. Sch. in E.: Nicht geeignet. — Herrn Rabb. D. Din S.: Der Inhalt jener Anzeige ist bereits erledigt. — Herrn Rabb. S. A. W. in M.: Wir erfahren endlich, daß die Angefragten in religiöser Beziehung kein Zutrauen verdienen. Verantwortliche Redaction: Dr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'fchen Hosduchhandlung. — Dampf»Schnellpreffendruck von I. Gottsleben i» Mairq.

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