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Der Israelit · 1867-03-13 · Heft 11 (13.3.1867) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 11 (13.3.1867)
Date
1867-03-13
Page
– (sequence 12)
Language
German
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180 mit Recht erwarten, doß auch diesmal irgend ein ähnliches Verhältnis obwaltete. Eine traurige Erscheinung der Zeit aber ist es, daß man auch über diesen Zeitraum von noch nicht 3 Decennien sagen kann: □’jrmn nnn ersinn nnnu rwni nd Damals trat die eools rabbinique der frivolen Verdrehung einer Talmudstelle kräftig entgegen, während ein gewesener elöve der jetzigen 6cole rabbiniq’ie ^"n nai vy^o ist. Möchten doch Jene, welche von Staat und Gemeinde aufgestellt sind, Religionskenntniß zu lehren, des Zurufs eingedenk sein: loa^ iöiO ’mtpo I. G. A. -Oberschlesien, im Februar. Unser trefflicher Mendelssohn sagt irgendwo: „Ein Christ, der sich beschneiden läßt, beweiset mehr für das Judenthum, als hundert Juden, die sich taufen lassen, für die Wahrheit des Christenthums." Und dies hat gewiß seine Richtigkeit bei einem männlichen Proselyten, der sich, durch seinen Uebertritt zum Judenthum, einer schmerzlichen, bisweilen sogar gefährlichen Operation, aussetzr, ganz abgesehen von den zeitlichen Vortheilcn, auf die er noch immer, als Jude, verzichten muß. In jüngster Zeit, wo auch der preußische Staat den Uebertritt zum Judenthum gestattet, hat dieses auch in Preußen manche solcher Beweise für sich aufzuweisen, trotzdem die Juden keine Misstonsgesellschaften haben, sondern, gemäß der religiösen Vorschrift, den Proselyten vom Uebertntte abmahnen. Referent weiß in seiner Nähe mehrere Proselyten; und eigenthümlicherweise sind es zumeist männliche Individuen. Der Schluß liegt nahe: Wie wäre es erst gewesen, wenn die jüdische Religion eine herrschende gewesen wäre. — Ob jedoch diese Proselyten dem Judenthum auch zur wirklichen Zierde gereichen,^ das mag dahin gestellt bleiben. Es ist auch meine eigentliche Absicht gar nicht über besagte Proselyten Bericht zu erstatten, sondern über einen anderen Fall, der für die Leser dieses geschätzten Blattes von Interesse sein dürfte. Eine Jüdin aus P —, einer Stadt Oberschlesiens, ist vor vielen Jahren Mutter eines Knaben geworden. Der Vater, ein Christ, kümmerte sich um den Knaben nicht, und die Mutter erzog ihn in der jüdischen Religion. Im Laufe des verflossenen Jahres starb dieser christliche Vater zu Breslau, that seines natürlichen Sohnes in seinem Testamente Erwähnung, und setzte ihm ein Legat aus. Da in Preußen zu Recht besteht, daß jedesmal, wenn auch nur ein Theil der Ettern sich zur christlichen Religion bekennt, das Kind in der christlichen Religion erzogen werden muß; so nahm das oberoormundschaftliche Gericht von dem Ereignisse Nottz, setzte für den Knaben sofort einen christlichen Vormund ein, und ließ an die Mutter den Befehl ergehen, dm Knaben zum christlichen Geistlichen in den Religionsunterricht zu schicken, und ihn bis nach zurückgelegtem 14ten Jahre christlich erziehen zu lassen. Die Mutter war in Verzweiflung; der Knabe weigerte sich auf's Entschiedenste, am christlichen Religionsunterrichte Theil zu nehmen. Die eindringlichsten Vorstellungen jedoch sowohl der Mutter, wie des jüdischen Gemeindevorstandes bei der Gerichtsbehörde, ingleichen die Verzichtleistung auf das Legat blieben ohne Erfolg. Inzwischen hatte der Knabe sein dreizehntes Jahr erreicht. Auf das standhafteste ließ er es sich nicht nehmen, seine 12 nach jüdischem Brauch feierlich zu begehen. Mit Beginn des verwichenen Sommers reichte der Rabbiner zu P— ein Bittgesuch an das Ministerium ein, in welchem er mit nachdrücklichen Worten auf die ungemessene Härte hinwies, wenn der Buchstabe des Gesetzes in vorliegendem Falle zur Anwendung kommen sollte, nachdem der Knabe bereits im jüdischen Glauben erzogen worden und denselben lieb gewonnen habe; und bat eindringlich, keinen so qualvollen Gewissenszwang auf Mutter und Sohn zu üben. Eine Antwort auf dies Gesuch ist bis jetzt vom Ministerium nicht herabgelangt, doch hat das Drängen der Gerichtsbehörde aufgehört; und da der Knabe mittlerweile sein vierzehntes Jahr erreicht, so ist wohl die Gefahr als beseitigt anzuschen. German. Oesterreichischer Kaiserftaat. Wien, 24. Februar. Am 16. v. M. hielt Herr Vr. Güdemann in dem gedrängt vollen Tempel der Leopoldstadt die Gedächtnißrede für den Gelehrtenheros, Salornon Munk. Die Elite der hiesigen Gemeinde war zugegen; und Alles folgte dem J^eengange des gediegenen, nicht nach Effekt haschenden Redners mit der gespanntesten Aufmerksamkeit. Anknüpfend an die beiden Verse 34 und 35 des 28. Kapitels im 2. Buche Moses bemerkte der Redner: wie noch heutzutage an dem Gewände des auf der Kanzel oder auf dem Katheder fungirenden Priesters Abzeichen von Glöcklein und Granaten wahrzunehmen sind, wie aber auch viele dieser Priester eben nur das Kleid mit seinen Abzeichen, nicht aber den an daffelbe haftenden, heiligen Beruf im Auge haben. „Glöcklein l" sich mit oratorischem Prunk- und Flitterwerk herausputzen, mit erkünsteltem Pathos eine Phrase lahmreiten, flunkern, poltern und Dvektakelstücke in Scene setzen, um die Blicke der verblüfften Zuhörer auf sich zu lenken, sowie wieder die „Granat?," die fette und ihren Mann nährende Pfründe, dies ist's, was in der Jetztzeit vielen, die berufen sind, zu lehren und zu belehren, das Amtskeid lieb und wcrth macht. Nicht so war es bei Munk der Fall. Er trug das Kleid, um darin der ernsten Forschung Dienste zu leisten, yotfi'Jt itsip ließ auch dann und wann seine Stimme, die

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