Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1867)
- Date
- 1867-03-06
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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165 ging, nachdem er den ersten Unterricht von seinem Vater erhalten hatte, nach Polen, um dort sein Studium unter R. Salomon Laurier und R. Jsaac Bezalels fortzusetzen (Vergl. nun» n»a -pjn ntfnp, Nr. 95). Er machte bei diesem großen Lehrer außerordentliche Fortschritte und wurde bald einer der gefeiertesten Rabbiner Polens. „R. Jehuda Löb Henochs Altschul," sagt einer seiner Urenkel, „war groß unter den Jehudim, und beliebt bei der Menge seiner Brüder im Amte, der berühmtesten Rabbinen in Polen. Eines seiner Rechtsgutachten hat der Verfasser des unn na in seinem Werke Nr. 86 abdrucken lasten." Siehe Vorrede zu den nnrp rva "jun rt'w. Dieser hochgeachtete Gesetzlehrers, erfreuete sich eines hohen Alters. Er war Oberrabbiner vieler polnischen Orte, unter anderen in Lodomir, bis er nach Posen berufen wurde, um dem dortigen Rabbinate vorzustehen. In allen seinen Amtsverhältniffen ward er hochgeachtet und genoß dabei eines ausgebreiteten Ruhmes. R. I. L. H. Altschul starb in Posen im Jahr 1620, wie sein Urenkel R Henoch ben Jehuda Löb, in seinen handschriftlichen Anmerkungen zum nos -?n bezeugt. Er hinterließ einen Sohn, von dem wir weiter sprechen werden, und eine Tochter die er mit dem R. Abraham ben Jechiel Michel, Dajin in Posen, vermählte. In seinen Approbationen und Rechtsbescheiden zeichnet er sich bald: Jehuda ben R. Henoch, Jehuda ben R. Henoch Altschu! und bald Jehuda Löb ben R. Henoch Altschul, Jehuda Löb Henochs Altschul. Vergl. :"cDn und, 1605; lur? n"w, Nr. 103, 1608; no3n mpo 1609; nm« bü, 1615; rptsr, priL' u. s. w. Die zahlreichen Rechtsgutachten unseres Rabbiners von Posen, welche seine Nachkommen wie Kleinodien von einer Generation zur anderen aufbewahrten, verdienen gedruckt zu werden. (Fortsetzung folgt.) Wiener Sittenbild. Leopold Braun, ein emeritirter Dienstmann deS Dr. Volkmann'schen Institutes, wollte im Sommer v. I. sein Junggesellenleben mit dem Ehestande vertauschen und wendete sich deshalb an eine seiner Bekannten, Namens Johanna Kohn, damit ihm diese ein passendes Mädchen anempfehle. Frau Kohn erklärte ihm, sie wisse wohl ein Mädchen, aber dasselbe habe bereits ein Kind gehabt. „Das macht nichts," meinte Braun, „wenn sie nur Geld hat". Als er darauf am Peter- und Pauli-Tage die Bekanntschaft der Franziska Federit machte, kam man gegenseitig bald ins Reine und es wurde beschlossen, die Hochzeit in 11 Tagen abzuhalten. Franziska Federit machte kein Geheimniß aus ihrem Vorleben und Braun schien daran keinen Anstoß zu nehmen, in Beherzigung der Worte der Frau Kohn: „Es gibt jetzt so wenig Frauenzimmer zum Heirathen." Braun leitete sofort die nöthigen Schritte ein, um die Bewilligung zur Ehe zu erlangen, und nahm einstweilen von der versprochenen Mitgift pr. 250 fl. eine Abschlagzahlung in Anspruch. Nach einigen Wochen machten die Verwandten der Federit die Entdeckung, daß Braun ein Verhältniß mit einer gewissen Johanna Tausky schon seit längerer Zeit unterhalte. Darüber zur Rede gestellt, erklärte er, er müsse zum Scheine mit der Tausky noch Umgang pflegen, weil er ihrer Mutter Geld schulde, aber niemand anderes als Franziska Federit solle seine Frau werden. „Die Erde soll sich öffnen und mich verschlingen," sagte er, „wenn ich eine andere Herraths." Nichtsdestoweniger heirathete er am 4. Oktober v. I. zu Mödling die Johanna Tausky ohne gesetzliche Bewilligung, blos nach jüdischem Ritus in Gegenwart zweier Zeugen — eine Ehe, die, obschon nicht gesetzlich giltig,^dennoch zur Folge hat, daß man sich ohne förmliche Scheidung ein zweites Mal nicht verglichen kann. Als Franziska Federit hievon Kenntniß erhielt, erstattete sie bei Gericht eine Anzeige wegen Betruges gegen Leopold Braun, welchem sie succesive einen Betrag von 113 fl. und zwei Ringe gegeben hatte. Braun verantwortete sich heute dahin, daß er einige Wochen nach seinem Bekanntwerden mit Franziska Federit in Erfahrung gebracht habe, daß diese bereits drei Kinder gehabt hätte, ein Umstand, der ihn bewogen hätte, das Verhältniß mit ihr abzudrechen. Franziska Federit stellte dies mit Entrüstung in Abrede. „Leider Gottes," sagte sie, „Hab' ich zufällig einmal gefehlt, alles Uebrige ist schändliche Verleumdung, aber er hat schon mehrere Mädchen unglücklich gemacht, auch mit einem Christenmädel hat er durch 3 Jahre ein Verhältniß gehabt und sie dann sitzen lassen." Die als Zeugen vernommenen Verwandten der Federit bestätigen, daß Braun, von dem Vorleben der Federit in Kenntniß gesetzt, die Aeußerung machte: Was liegt mir daran, wenn sie nur Geld hat." Es wurde auch konstatirt, daß Braun unmittelbar vor seiner Vermählung mit der Tausky noch die Absicht hatte, von der Federit ein Darlehen von 60 fl. zu erlangen, um damit seine Schuld an die Mutter der Tausky zu tilgen. Der Gerichtshof mußte sonach zu der Ueberzeugung kommen, daß Leopold Braun der Franziska Federit das Heirathsversprechen nur in der Absicht gemacht, um ihr die Mitgift zu entlocken und verurtheilte ihn deshalb wegen Verbrechens des Betruges zu sechs Monaten einfachen Kerkers und zum Ersätze von 117 fl. an Franziska Federit.