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Der Israelit · 1867-02-27 · Heft 9 (27.2.1867) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 9 (27.2.1867)
Date
1867-02-27
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VHI. Jahrgang. Beilage z« Nr. 9 des Israelit. Leitende Artikel. Ein weitverbreitetes Vorurtyeil. AuS Mecklenburg. Die in den letzten Nummern des vorigen Jahrgangs dieser Zeitschrift geschilderten irreligiösen Zustände der Gegenwart und ihrer traurigen Folgen sind ebenso schaudererregend, als sie leider zutreffend sind. Das nimmt man hier in Mecklenburg, wo jene in beso»ders schrankenlosem Leichtsinne herrschen, nur zu oft wahr. So könnte ich manche in meiner nächsten Nähe passirten Gefchichtchen, die die Wahrheit jener schrecklichen Folgen der Irreligiosität nur zu sehr bestätigen, erzählen. Allein das ist nicht der Zweck dieser Zeilen. Vielmehr sollen diese aufmerksam machen auf einen in gar vielen Kreisen unserer Glaubensbekenner herrschenden Wahn, der uns das gedankenlose Versinken in solch entsetzliche Zustände einigermaßen begründet und erklärt, und auf dessen Schädlichkeit, meiner Meinung nach, noch lange nicht genug hingewiesen worden und nicht oft genug hingewiesen werden kann, um davor recht eindringlich zu warnen, ihn ernstlich zu widerlegen und dadurch vielleicht eine heilsame Aufklärung zu bewirken. Der Mensch ahmt gern die Sitten und Handlungen Solcher nach, in deren Umgebung er lebt. Leider war Israel von jeher mehr als jede andere Nation zu solcher Nachahmung geneigt, wie uns unsere Geschichte lehrt, — orwyio mi» iD-iyn1' — Dies war aber zu jeder Zeit Israels Unglück. Folge dieser Nachahmungssucht nun ist der unheilvolle Wahn, Israel sei ebenso gut wie alle anderen Nationen „berechtigt." ja, um der civilisirren Welt würdig eingereiht werden zu können, „verpflichtet," sich vonr „starren Glauben" der Orthodoxie und der „strengen Vorschrift des todten Buchstabengesetzes" loszumachen (wie sich die unverständige Neologie in Nachahmung jener in ihrer Art aufgeklärten Nichtisraeliten, die dre Fesseln der Hierarchie von sich geworfen, auch über die göttlichen Vorschriften der rmn nb tyna? mim urozu? auszudrücken beliebt). Was aber als Berechtigung in edenerwähnter Hinsicht von allen andern Nationen gelten mag, das gilt und kann noch lange nicht von Israel als „Berechtigung" gelten und ist auch für Israel durchaus kein Grund zu solcher „Berechtigung" vorhanden. Denn erstens — und das kann nicht oft genug wiederholt werden — sind fämmtliche Gesetze Israels göttliche Gesetze, die die ewige Wahrheit auSmachen und auS denen die höchste Aufklärung und Civrlisation erst auf andere Völker zum Theil schon übergegangen, vollständig auf alle Völker aber erst übergehen wird „an jenem Tage, an welchem der Ewige als König über die ganze Erde, als einzig und ewig erkannt und Sein Name als einzig und ewig verehrt wird". Und was die besondern traditionellen Vorschriften (die nur der Unverstand lächerlich finden und verhöhnen kann) betrifft, so sind sie zur richtigen Handhabung, zur Unverletzlichkeit und ewigen Bewahrung der Gottesgesetze, auf dem Boden der Thora fußend, in höchster Weisheit aufgerichtet und als schützenden Zaun um die heilige Gotteslehre gezogen; sind also keine Ausgeburt sonderbarer Laune der Hierarchie, um die Menschheit zu verdummen, sondern von je die Erhalter der Thora in ihrer ungetrübten Reinheit und richtigen Ausübung, darum die Erhalter der höchsten Aufklärung Israels und seiner selbst gewesen, wie es Israels Geschichte bekundet und werden es auch bleiben, wie die Zukunft lehren wird. — Einen „starren Glauben" der Orthodoxie und ein „todtes Buchstabengesetz" der Hierarchie (welche überhaupt dem Judenthume gänzlich fremd ist) gibt es also in Israel nicht, 'i boy n&n k^i npy’n px tann sö 3py'2 tprw vNp 'D.w "jbo nynm ioy — ddp Zweitens — und auch dies ist nicht oft genug zu wiederholen — ist Israel und nur Israel zum Träger und ewigen Wahrer der gesummten Gotteslehre von Gott ausersehen und hat sich zur Zeit, als ihm diese Gotteswahl am Smai zur freien Annahme in wahrhaft constitutioneller Weise (wenn man sich so auLdrücken darf) mit klaren, deutlichen Worten angetragen worden, einstimmig und auf immer zu solch" erhabener Mission feierlich verpflichtet. Israel kann sich also, wenn es schon wollte, nicht von dieser heiligen Verpflichtung losmachen. Könnte Israel dieses je, so würde Israels Existenz aufhören. Wäre ihm sein hoher Beruf nicht geworden, so würde es längst mit den anderen alten Völkern verschwunden sein. Könnte aber Israels Berus je aufhören, so müßte die reinste Erkenntniß der ewigen Wahrheit aufhören. Da nun die reinste Erkenntniß der ewigen Wahrheit nie aushören kann, ohne daß die Stützen der civiliürten Welt zusammenfallen, so hat Gott eine Nation zum beständigen Träger und Wahrer der ewigen Wahrheit auf Erden ausersehen und zu solcher Gotteswahl ist um der besondern Erleuchtung, Befähigung und Verdienste feiner hohen Ahnen willen Israel begnadigt worden. Ebensowenig also als der einzig und ewig wahre Gott aufhören

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