Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1867)
- Date
- 1867-02-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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139 fensfreiheit,diewir gewiß Niemandem verkümmern sollen. Am Allerwenigsten dürfen wir Juden es thun, die wir so oft und so lange den Gewifsensdruck von außen schmerzlich, blutend, sterbend empfanden. Und dennoch wollen unsere reformsüchtigen Antipoden diese oder jene kultuelle oder rituelle Neuerung uns aufdringen, ohne die Auflehnung unseres Gewiflens dagegen zu beachten. Noch mehr. Um eine Radikalreform auf den Thron des Nihilismus zu erheben, räumt man derselben eine Machtvollkommenheit ein, mittelst welcher jeder Regung der Gesetzestreue ein Veto entgegen geschleudert und Einrichtungen oktroyrt werden können, die, weil von innern Feinden ausaegangen, noch tiefer verletzen, als alle mittelalterliche von außen ausgeführten Angriffe auf das Gewiffen. Seit der Zeit, in welcher die Thora nicht mehr von Zion und das Wort Gottes nicht mehr von Jeruschalajim ausgcht. kann eine oberste Religionsbehörde nur dadurch eine Autorität erlangen, wenn sie sich durch ausgebreitete und tiefe Kenntniß der tradirten Thora und durch die eigene Hingebung an den Inhalt ihres Lehrstoffes das allgemeine Vertrauen erwirbt. Kein Staatsgesetz, keine Analogie mit Kirchenverfaffungen berechtigt zu diktatorischen Aenderungen der bestehenden Religionsübungen. Selbst die Majorität der Stimmen kann nicht bindend sein, solange einem Kollegium diese moralische Autorität abgeht. Das Judenthum kennt keine bindende und lösende Priesterkaste; Rabbiner sind nur die Lehrer und Ausleger des überlieferten Gotteswortes und ihre Wirksamkeit ist lediglich von dem Vertrauen bedingt, welches die Gemeinden ihnen entgegentragen. Die Gemeinden find daher die sactischen, die eigentlichen Träger des Religionslebens, und da, wo sie das Vertrauen versagen, kann nicht der leiseste Zwang angewendet werden, um ihnen Etwas aufzubürden, was ihrer religiösen Ueberzeugung zuwider ist. Wir Orthodoxen bedauern zwar tief, wenn der von den Reformern schon längst hervorgerufene Zwiespalt in Religionsangelegenheiten hierdurch nichts weniger als ausgeglichen wird. Wir können den Riß nicht heilen; überkleistern wollen wir ihn nicht. Aber uns und unfern Kindern wollen wir das Thoragesetz erhalten; wollen für uns und unsere Kinder dieses von unfern Voreltern empfangene Erbe retten, damit es uns nicht aus unstichhaltigen Gründen und aus rücksichtslosem Hang nach Neuerungen entwunden werde. Wir wollen die Einheit nur, wenn dadurch die Freiheit des Gewisiens nicht gefährdet wird und sind tolerant genug, auch Andersgesinnten die Gewissensfreiheit zu gönnen, wenn sie uns nur zugestehen, daß die Thora, die Moscheh uns geboten, einzig durch die Versammlungen (Gemeinden) Jakobs vererbt werde. ...». Ä u 1111 i n der Alliance Israelite Universelle. (Fortsetzung.) Als die Regierung des Fürsten Cousa gestürzt worden war, konnte die triumphirende Revolution die Israeliten nicht ohne bürgerliche und politische Rechte laffen. Die Minister, Mitglieder der provisorischen Regierung und der Agent der Moldau-Walachei zu Paris gaben uns mündlich und in Depeschen daS Versprechen einer vollständigen Emancipation. Der Verfaffungsentwurf enthielt einen Artikel, welcher allen Einwohnern der Moldau-Walachei, ohne Unterschied der Religion, die bürgerlichen und politischen Rechte bewilligt. Am Tage vor der Diskussion in der Kammer war der Präsident unseres Vereins in Bukarest. Er fand den Fürsten und die Minister geneigt, den Berfaffungsentwurf zu unterstützen, und er selbst vertheidigte ihn vor vielen Deputaten mit einer Beredtsamkeit, worüber wir in dieser Versammlung, wo jeder weiß, welche oratorische Macht derselbe dem Dienste einer Rechtssache weiht, deren ruhmvoller Vertheidiger er seit einem Halbjahrhundert ist, keine weitere Lobeserhebung auszusprechen für nöthig halten. Der Erfolg seiner Vertheidigung war derart, daß die gegen die Israeliten erbitterten Feinde ihre Zuflucht in einem Ausstande suchten. Wir wollen Ihnen nicht noch einmal die Auftritte der Plünderung und Gewaltthätigkeit schildern, welche nach der Abreise unseres Präsidenten geschehen sind, die die Debatten der Kammer störten und das Wegstreichen des Artikels 6 bewirkten. Die Verfassung verleiht die bürgerlichen und politischen Rechte blöden Moldau-Walachen! Die Israeliten, Abkömmlinge von Familien, die sich schon vor alter Zeit in dem Lande niedergelassen, wo sie selbst geboren, in dem Lande — was sind diese? Fremdlinge. Die öffentliche Meinung, die ganze europäische Presse, die Regierungen Frankreichs, Englands, Italiens und Oesterreichs sind für ihre Emancipation, ebenso der Fürst, der sie regiert. Letzterer hat es unserem Präsidenten versprochen und jetzt, da sein Ansehen so hoch gestiegen und seine Macht sich bedeutend vergrößert hat, wird er auch fein Versprechen halten. Inmitten dieser Besorgtheit kam uns von Litthauen die Nachricht zu, daß man eben Israeliten, fälschlich der Brandstiftung angeklagt, verurtheilt hätte, und zwar einen von ihnen, wie man uns sagte, zum Tode. Wir verwendeten uns für sie bei der russischen Regierung und deren Gesandter zu Paris ließ uns wissen, daß nur einer der Angeklagten, welcher des Verbrechens der Brandstiftung überführt wurde, nicht mit Tod, sondern mit Deportation in eine Kolonie bestraft wurde,