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Der Israelit · 1867-02-20 · Heft 8 (20.2.1867) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 8 (20.2.1867)
Date
1867-02-20
Page
– (sequence 13)
Language
German
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133 beider Gemeinden dieser Reparation; jetzt aber, da K. bis auf 11 (nicht 15) Familienhäupter geschmolzen ist, von denen 3 fast gar nie und von den übrigen selten mehr als die Hälfte an einem und demselben Sabbate dem Gottesdienste anwohnen, so daß an Werktagen gar nie und selbst am Sabbat meist nothdmftig po ist, hat nach Anordnung der Oberkirchenbehörde der Rabbiner nur sechsmal jährlich in K. zu fungiren; auf welcher Seite ist hier die Verzichtleistung? Sie sehen also, Herr Amithar, daß alle uns betreffenden Punkte Ihres Berichts — Kl^ge und Schließung, Vereinigung und Moraldruck (?) — nur auf eine Unwahrheit hinauslaufen, die Ihnen zugebracht und die Sie, zu Ihrer Ehre und um Ihrer Versicherung willen wollen wir es annehmen, bona fide, hingenommen haben, anstatt daß sie als amithai zuvor nach Ergründung der Wahrheit hätten streben sollen. Würde Ihr würdiger Berichterstatter an Wahrheit sich gehalten haben, so müßte er Sie beffer und unter Anderem darüber belehrt haben, daß derselbe Rabbiner, dem er so respectvoll den Vortritt bei der Klage einräumt, zur Zeit der Krankheit des sel. Hofheimer ein und emhald Jahr bei guter und schlechter Witterung nach K. gegangen, um daselbst unentgeltlich Unterricht zu ertheilen; doch ein solcher Vortritt, wre alles roB'1? ptsnn ist „a ntiquirt!" Schließlich möchten wir Sie, Herr Amithai, der Sie ja um der Wahrheit willen schreiben, inständig ersuchen, ein andermal das yoss' Ntfn selbst nicht außer Auge zn lassen, ihrem Referenten aber einzuschärsen: pmn ipw -onol Das Rabbinat und Kirchen-Vorsteher-Amt W ei mann, Rabb. Einstein. Neuburger. Schmal. Dreyfuß Lübeck, im Adar I. (Prrvattnitth.) Wie man den Berichten über die Verhandlungen im preußischen Abgeordnetenhause entnommen, hat der preußische Cultusminister v. Wühler einer Petition des Herrn Overrabbinen Abr. Sutro in Münster gegenüber seine früher ausgesprochene Ansicht, daß das Gesetz vom 23. Juli 1847 der Verfassung gegenüber gellend sei, widerrufen lassen, das heißt mit anderen Worten, erklärt, daß auch noch jetzt, Angesichts der israelrt. Wittwen und Waisen, deren Familienhäupter ihr Blut für den Sieg des Vaterlandes im jüngsten Kriege verspritzten, daß trotz Diesem Juden noch immer nicht das Recht haben, Anspruch auf Berücksichtigung bei Besetzung von Staatsämtern zu machen. So schmerzlich wir beim Lesen dieses Actenstückes aus dem 19. Jahrhunderte und aus dem Staate der Intelligenz berührt wurden, so sehr freut es uns auch, unseren Lesern heute ein Factum vorführen zu können, das von dem segensreichen Wirken einer durch feudale Leg:slatur nicht beschränkten Verfassung, wie solche die deutschen Hansestädte besitzen, Zeugniß ablegen möge. Schon am 2. Januar 1864 wurden durch Vereinbarung der d rmals noch 4 freien Städte die Statuten für oas Oberappellationsgericht dieser Städte, das seinen Sitz hier in Lübeck hat, dahin modificirt, daß die Bewerbung um die Stelle eines Sekretairs bei dieser hohen Gerichtsbehörde nicht vom religiösen Glaubensbekenntnisse des Supplikanten abhängig zu machen fest Das Amt eines Sekretairs also war der Gipfelpunkt, den zu erreichen eine nicht lutherisch-christliche Seele fähig war. Der nunmehr erfolgte unfreiwillige Austritt Frankfurts aus dem Verbände der deutschen freien Städte machte aber wiederum eine Revision der Statuten des frerftädtischen Oberappellationsgerichtes nothwendig, und da bestimmt § 19 der revwirten Statuten , daß von nun an selbst die Würde eines Präsidenten am Oberappellationsgerichte nicht vom christl. Glaubekenntnisse abhängig sei. Möge dieses Vorgehen der Senate der drei Ha sestädte nicht ohne nachhaltige Rückwirkung bei dem in Kürze zusammentretenden Parlament sein, mögen die Petitionen, die für dasselbe vorbereitet werden, ein ähnlich's Resultat erzielen. — W.r haben schon wieder einmal von einer neuen jüdischen Zeitschrift zu Berichten; „die Gegenwart, Berliner Wochenschrift für Jüdische Angelegenheiten," ist der Titel einer seit Anfang 1867 zu Berlm erscheinenden Zeitschrift, die einen Herrn Carl Hirsch als ihren verantwortlichen Redakteur nennt. Was wir von der „Gegenwart" zu erwarten haben, belehrt uns das Glaubensbekenntntß der Redaction, das sie in folgenden Worten nieoerlegt: „Die Redact on glaubt es offen aussprechen zu müssen, daß die bei ihr vorherrschende Anschauungsweise ziemlich weit dlfferirt von derjenigen, die man orthodox zu nennen gewohnt ist". In der Nacht vom 18—19 Januar erstickte die Tochter einer israelitischen Wittwe in Laage (Meklenburg) durch Kohlendampf. — Dem Kaufmanne S. Salomon in Stavenhagen (Mecklenburg) wurde von Sr. Kgl. Hoheit dem Großherzog v Meklenburg der Character eines Commerzienrathes verstehen. Es ist dies unseres Wissens der erste Fall, daß ein Jude in Mecklenburg eine derartige Auszeichnung erhielt. — Wir können unfern Bericht nicht schließen ohne von einem Akte der Humanität Notiz genommen zu haben, der umsomehr der Beachtung würdig ist, als er uns zeigt, wie sehr sich gottlob die Ansichten über Menschenliebe und Philanthropie selbst an solchen Orten zu klären beginnen, wo vor noch kaum zwei Decennien die wunderlichsten Vorurtheile und der schwärzeste Hiß wie schwere Gewitterwolken das Licht der hereinbrechenden Crviliiation verdunkelten. Bei der Anfangs Januar d. I stattgehabten Ziehung der Militärpflichtigen traf das Loos einer medrigen Nummer den Sohn eines hiesigen unbemittelten Einwohners jüdrschen Glaubens, während der Sohn eines

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