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Der Israelit · 1867-02-20 · Heft 8 (20.2.1867) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 8 (20.2.1867)
Date
1867-02-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VIII. Jahrgang. Beilage zu Nr. 8 des Israelit. Leitender Artikel. Das Seminar in Rheinland nnd Westphalcn. Fünfter Artikel.«) Nachdem du, freundlicher Leier, den neuen Aufruf und die ihm beigegebene Erklärung von Seiten der Herren Rabbiner in Crefeld, Cöln und Düsseldorf und des ihnen beigegebenen Comü^s, bestehend aus geachteten Mitgliedern verschiedener Gemeinden Rheinlands, kennen gelernt hast, gestatte mir, Bericht zu erstatten von allem dem, was seit der Zusammenkunft in Cöln Betreff des Seminars stattgefunden hat. Fast möchte ich dich ersuchen, damit du dir ein festes und unparteiisches Uriheil formuliren kannst, das Referat über die obgedachte Versammlung in der „Zeitung des Judenthums" nackzulesen; aus ihm leuchtet sonnenklar das ruundus vult decipi hervor. — D’ttfntP no jm. Die unangenehme Folge für den Redacteur hatte es allerdings, daß vr. Ferlchenfeld eine tendenziöse Notiz deffelben in der „Kölnischen Zeitung" geradezu als eine nichtöwürdige Verleumdung bezeichnete, und Herr Philippson — wahrscheinlich im Bewußtsein seiner Schuld — das nicht sehr schmeichelhafte Compliment ruhig einstecken mußte, obschon ein anonymer Ritter für ihn eine Lanze brach und steif und fest versicherte, daß Feilchenfeld seine unparlamentarische Aeußerung von Gerichtswegen bereuen werde. Doch kommen wir zur Sache. Die Statuten der Marx-Haindorf'schen Stiftung sind umgearbeitet worden. In ihrer geänderten Gestalt wurden sie unlängst, mit einer längeren Ansprache versehen, den Gemeinden der beiden Provinzen zur Annahme empfohlen. Warum beruhigen sich die geistlichen Führer der Rheinprovinzen nicht mit diesem Elaborate? Antwort: weil es ihnen ihr gesunder Sinn, ihre Gewiffenshaftigkeit, ihr aufrichtiges Interesse für das unverfälschte Judenthum verbietet, da in der Hauptsache nicht viel gewonnen ist, und fast mit Gewißheit behauptet werden kann, daß das Seminar in Münster nach wie vor wenig Segen verbreiten wird. Betrachten wir die Statuten näher, so müffen wir den Einwand erheben: Ad § l. Daß „die Ausbildung jüdischer Lehrer" im Allgemeinen noch keineswegs eine Garantie bietet, daß wirklich jüdische Lehrer, treue Anhänger der *) Vergl. Nr. 43, 44, 46 und 47 des vor. Jahrg. geoffenbarten Religionsgesetze herangebildet werden. Zeuge hievon sind gerade die Leistungen in Münster, der Geist der Destruktivität, welcher anerkannter Maßen die jüdischen Gemeinden Westphalens, in welchen die Schüler des Seminars wirk.n und lehren, mehr oder minder kennzeichnet. Auch ist es nicht mehr wahrscheinlich, daß das Seminar nach Rheinland verlegt wird, da das erste erwählte, Curatorium" wenig Sympathien hiefür in seiner Majorität an den Tag legen wird. Der Nebenzweck der Anstalt: „Handwerke und Künste unter den Juden zu befördern," hat zur Zeit seine Bedeutung verloren und verursacht eine schädliche Zersplitterung der materiell.« Kräfte. Ad § 2 und 3. Die Qualitäten der Mitglieder des Curatoriums und des Präses bestehen also darin, daß sie „sämmtlich der jüdischen Religion angehören" muffen. Erwägt man jedoch den großen Einfluß derselben auf die innere Organisation der Anstalt, wie sie z. B. (§ 11) die Lehrer des Seminars einschließlich des Directors zu ernennen (§ 14), die Schulordnung und den Lehrplan, ohne Hinzuziehung des Directors, festzuftellen haben, so wird man eingestehen, daß noch andere Qualitäten von Nöthen sind, als gerade im Schooße des Judenthums geboren zu sein. Ad § 11 und 15. Daß dem Herrn Löb eine sehr bedeutende Praeponderanz auf Schule und Schüler zugedacht ist, daß ihm die eigentliche Ausführung der Beschlüsse des Curatoriums „überantwortet bleibt", daß er sogar den jüdischen Gemeinden den Lehrer in Vorschlag bringt — dürfte vielleicht einer specifisch jüdischen Anstalt nicht zum Nutzen gereichen. Den im Seminar ausgebildeten Lehrern wird hingegen ein ungerechtfertigter Zwang auferlegt, und ihre individuelle Freiheit, sich selbst einen Wirkungskreis zu wählen, annullirt. — Von den Visitationen des Seminars, von den Entlaffungsprüfungen der ausscheidenden Zöglinge in den Religionsfächern ist im Statut gar keine Rede. Ganz anders, viel angemeffener, trefflicher und practischer sind die Normen, welche bei dem neu zu gründenden Seminar in Rheinland befolgt werden sollen. Uns scheint jedoch in der letzten Stunde noch eine Verständigung zwischen Herrn Löb und den Gründern des rheinischen Seminars wünschenswerth und möglich. Herr Löb fundire nach dem Wunsche seiner Ahnen das Seminar — welches aus pflichtschuldiger Pietät die Manien des Stifters und Fundators an seiner Spitze tragen soll — mit dem von ihm selbst festgestellten Capitale, er erhalte das Ehrenpräsidium auf Lebzeiten und mag auch seinen Descententen dieses Vorrecht einräumen — im klebrigen erlaffe er die wei-

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