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Der Israelit · 1867-02-20 · Heft 8 (20.2.1867) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 8 (20.2.1867)
Date
1867-02-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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124 ohne Gleichen und wir haben ihm dafür unfern Dank ausgesprochen. Hören Sie, wie derselbe uns geantwortet hat: „Begeistert und durchdrungen von der väterlichen Haltung meiner hohen Regierung und von der besonderen Bemühung, das Glück ihrer sämmtlichen Unterthanen ohne Unterschied zu fördern, habe ich nur meine Pflicht erfüllt während der unglücklichen Umstände der Epidemie. Die Aufmerksamkeit, welche Sie mir schenken, gibt mir einen weitern Beweis, daß Ihre Glaubensgenosien unsere Zuneigung verdienen und wird es auch meine Pflicht sein, mir fernerhin ihre Anerkennung zu erwerben". Dieselbe Erhabenheit der Gesinnung fanden wir vor zwei Jahren in einem Briefe des Gouverneurs von Smyrna, Cabouly - Pascha; wir rufen ihn uns in's Gedächtnis; zurück, um zu zeigen, daß die Erinnerung an das Gute, das man unfern Brüdern erweist, niemals in uns erlischt. In Marokko, wo im vorigen Jahre die Vermittlung der Vertreter Europa's nöthig war, um die Vorsteher einer bedeutenden Gemeinde zu retten, wurde seitdem die Ruhe unserer Glaubensgenosien nicht gestört. Die europäischen Repräsentanten wachen darüber mit einer Aufmerksamkeit, welche ihnen Ehre macht, und wenn die Bestrafung eines gegen die Israeliten begangenen Verbrechens verzögert wird, so sind jene stets bereit, Einsprache zu thun. Der Minister Frankreichs, Herr v. Acquin, benutzte bei seiner Reise nach Marokko die Gelegenheit, dem Sultan von Marokko unsere Glaubensgenosien im Innern seines Landes zu empfehlen. Wir selbst erhielten von den Abgesandten, welche der Sultan von Marokko nach Paris geschickt hatte, die besten Versicherungen für unsere Glaubensgenossen. Auf die Danksagung für den Sir Moses Montefiore gewährten Ferman und auf die Bitte, die Protection für unsere schulen übernehmen zu wollen, gaben sie uns im Namen ihres Fürsten das Versprechen, daß stets eine gewissenhafte Gerechtigkeit gegen unsere Glaubensgenossen geübt werden wird, ebenso, daß unsere Schulen und alle von uns gegründeten Institutionen des Schutzes ihrer Regierung sicher sein können. Die unseren Glaubensgenossen gegebene Sicherheit ist ein Pfand des glücklichen Erfolges für das Werk der Civilisation, welches wir in Marokko vollenden wollen. In Tunis wurde den Israeliten durch die Vermittelung der diplomatischen Agenten Frankreichs und Englands, der Schaden ersetzt, den sie bei den im vorigen Jahre stattgehabten grausamen Unfällen erlitten haben. In Nabel, wo die Urheber der Verfolgung den Schadenersatz zahlen mußten, wurde auf Wunsch des Generalconsuls von Frankreich einer unserer französischen Glaubensgenosien mit der Ausführung dieser Verordnung betraut. Unsere Glaubensgenosien auf der Insel Gerby wurden ebenfalls entschädigt. Den 2. September 1865 benachrichtigte uns Sir Francis Goldshmid, daß dem Agenten und Generalconsul Ihrer britischen Majestät in Tunis von der Regierung Mittheilung gemacht worden ist, daß die Not iblen von Gerby für den den Israeliten verursachten Schaden verantwortlich gemacht wurden. Die Bewohner Gerby's versuchten, um jeder Geldstrafe zu entgehen, die Vorsteher der israel. Gemeinde durch Drohung mit Gefangenschaft und Tortur zu einer Verzichtleiftung der ganzen Entschädigung zu zwingen. Ihre Drohung blieb jedoch erfolglos. Eine Entschädigung von 25,000 Piaster wurde den Bewohnern Gerby's aufgelegt. Als uns Sir Francis Goldshmid dieses anzeiqte, schrieb er uns: „Ich hoffe, daß wir berechtigt sind, aus diesem zu schließen, daß die tunesische Negierung beschlossen hat, den Beschimpfungen, welchen unsere armen Brüder so oft ausgesetzt sind, ein Ende zu machen". Diese guten Beschlüsse muffen unterstützt werden durch energische Einsprache gegen die Mißbräuche der Machte und Gewaltsteiche, aus denen sich die Agenten der Negierung sehr oft gar kein Gewissen machen. In Derid wurde z. B. ein Greis, der ungerechterweise des Diebstahls angeklagt war, auf Befehl des Kai'd ergriffen. Man zersetzte seinen Körper durch Peitschenhiebe, band ihn, als er nach stark blutete, auf ein Pferd und schickte ihn in eine Gegend, wo deffen Familie ihn nicht wieder finden konnte. In Tunis mußte ein zwölf Jahre altes Kind die Peitschenstrafe erdulden, weil »s gewagt hatte, gegen die Ungerechtigkeit und Habsucht eines arabischen Kaufmanns zu protestiren. Das Localcomi^ der „Alliance" ist in's Mittel getreten; der Greis wurde seiner Familie zurückgegeben, aber der Kaid blieb ung straft. Das Kind hat eine Genugthuung erbalten. Die bei der französischen und englischen Negierung von der „Alliance" gemachten Neclamatwnen und die Veröffentlichung der Klagen unserer Glaubensgenossen beregten gegen die „Alliance" das Mißtrauen der Regierung. Die Errichtung eines Localcomite's wurde verboten, weil sie befürchtete, es möchten dadurch die Israeliten der Gerichtsbarkeit des Landes entzogen werden. Sie war schlecht unterrichtet. Die „Alliance", außerhalb der Herrschaft der allgemeinen Politik stehend, achtet alle Regierungen und verlangt nur von denselben Sicherheit und Gerechtigkeit für unsere Glaubensgenoffen. Sie hat vor einigen Jahren dem Bey, als er allen Einwohnein des Landes, ohne Unterschied der Religion, eine liberale Constitution gab, ihre Glückwünsche dargebracht. Heute will sie nur, daß diese Constitution gehalten werde. Diese Erklär ungen, welche dem Repräsentanten des Bey's zu Paris, Herrn v. Leffeps, gegeben wurden, erneuerten wir in einem an den Bey gerichteten Briefe. Herr v. Leffeps versprach, denselben zu unterstützen, und hoffen wrr, daß man

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