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Der Israelit · 1867-02-13 · Heft 7 (13.2.1867) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 7 (13.2.1867)
Date
1867-02-13
Page
– (sequence 11)
Language
German
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115 Aus Württemberg. Das vielfache Verheirathen Blutsverwandter wird (Näheres hierüber im „Ausland" 1862, S. 840 rc.) als wesentlichste Ursache der Taubstummheit bezeichnet, wobei wegen der laxeren Ehegesetze das Uebergewicht auf Seiten der Evangelischen liegt. Für ganz Europa wird die Zahl der Taubstummen auf 250,000 berechnet. In Frankreich betragen die Heirathen von Blutsverwandten 2 % aller Heirathen; die Zahl der taubstumm gebornen Kinder aus blutsverwandten Ehen erreichen in Lyon 25, in Paris 28, in Bordeaux 30 Procent von den in gewöhnlichen Ehen erzeugten Kindern. Die Gefahr, taubstumme Kinder zu erzeugen, ist bei Heirathen zwischen Vettern und Baien 18mal, zwischen Oheimen und Nichten 37mal, zwischen Neffen und Muhmen 70mal größer, als in gewöhnlichen Ehen. In den nordamerikanischen Freistaaten gehen aus blutsverwandten Ehen 12,8 °/o Taubstumme und 18 % Stumpfsinnige von der Gesammtzahl der erzeugten Kinder hervor. Manche insularisch in andern Konfessionsglbieten gelegenen Orte ließen dies Argument wenigstens hinsichtlich der Idioten vervollständigen! lmpn ntsa "E to w# bmn Vom Neckar. Die Correspondenz über das von seinem Hirten verlassene Dorf Lehrensteinsfeld und die Rabbinatswanderung überhaupt heiße ich herzlich willkommen in diesem Centralorgan des orthodoxen Judenthums und füge zur Berichtigung nur bei, daß nicht bloß die Proteftation der verlassenen Gemeinde, sondern auch die der Vorsteher in Heilbronn hiebei endlich wirkungslos zu verhallen scheint, welche die „neue" Wohlthat sich nicht aufdringen lassen mögen. Doch ist vom K. Ministerium die Frage noch immer nicht definitiv entschieden und die Hoffnnng beider Gemeinden noch nicht ganz aufgegeben, in Bezug auf Sitz und Person ihren Willen zur Geltung zu bringen. In Gelingen hat die Stiftungsverwaltung die Ablösung der chr obgelegenen Beschaffung und Erhaltung vonBegräbnißplätzen angemeldet; damittraf ein Gesuch der israelitischen Gemeinde zusammen, um Beschaffung eines neuen Begräbnißplatzes, da der seitherige — aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten —, verlassen werden muß. Der Gemeinderath ließ sich auf die Ablösung ein, um den Begräbnißplätzen ihren reinbürgerlichen Character zu geben und den nichtchristlichen Bürgern die erforderlichen Gräber einräumen zu können. Alle Einwohner sollten die Erlaubniß zur Erwerbung von Familiengräbern oder zum Verkaufen des Uebergehens einzelner Gräber haben, wenn die Reihe der Wiederbenützung daran käme. Mit diesem Beschluß war die große Mehrzahl der Israeliten, nicht aber die Jsr. Oberkirchenbehörde in Stuttgart einverstanden, welche an der Forderung festhielt, daß die beerdigten Leichnahme nie mehr berührt werden dürfen. Auch ein erneuertes Gesuch der isr. Gemeinde um Einräumung eines besonderen, oder mindestens innerhalb des allgemeinen Friedhofs umzäumten Begräbnißplatzes hat der Stadtrath abgewiesen, obgleich einige der Stadträthe auch dieses Gesuch bedingt unterstützt hatten. Die Majorität hielt an dem angeblichen Grundsatz der Gleichheit fest und fürchtete die Unantastbarkeit des isr. Begräbnißplatzes bei Weganlagen u. dgl. Anm. der Red.: Hoffentlich werden die Israeliten ihr Recht auf einen eigenen, unantastbaren Friedhof nicht aufgeben. Berlin, 8. Febr. In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten fäbrt das H^us in der Tagesordnung fort, deren nächste Gegenstände Petitionsberichte bilden. Eine Petition des Radb. (?) Dr. Jolowicz $14 Königsberg, den zur Zeit noch üblichen In, denkid durch den allgemeinen Staatsbürgereid: „Ich schwöre zu Gott" u. s. w. — „So wahr mir Gott helfe!" zu ersetzen, veranlaßt den Abg. Ko sch zur Stellung eines Antrags: Die Staatsregierung zur Vorlage eines derartigen Gesetzentwurfs in der nächsten Session aufzufordern. Dieser Antrag wird fast einstimmig angenommen; auch die Conservativen stimmen für denselben. Königsberg. Bei einer Versammlung der Professoren der albertinischen Universität zu Königsberg wurde mit 22 gegen 8 Stimmen beschlossen, daß der Passus aus den Statuten dieser Hochschule, nach welchem nur Evangelische eine Professur an derselben bekleiden können, wegfallen solle. Das Collegium nun hat sich für allgemeine Lehrfreiheit ausgesprochen. Möge dieses Beispiel Nachahmung finden. (W.) Düsseldorf. (Schluß.) Die Prüfung der als reis für ihren Beruf zu entlassenden Zöglinge wird zwar vor einer regierungsseitig bestellten Prüfungs - Commission stattfinden. Doch beschränkt sich diese natürlich auf ein Examen in den profanwissenschaftlichen Fächern. Wir aber möchten auch die Entscheidung über religionswiffenschaftliche Kenntnisse (um derenwillen hauptsächlich gerade ein jüdischer Lehrer angestellt wird,) nicht von dem Belieben des Candidaten, der sich irgendwoher ein Fähigkeitszeugniß beschaffen, noch von dem jedesmaligen freien Ermeffen des Vereins-Vorstehers abhängig machen, der nach eigener Wahl einen „jüdischen Gelehrten" zur Prüfung berufen möchte. Darum wollen wir dieses Examen der für eine Reihe von Jahre« gewählten Fach-Commission des Vereins und zwar, wenn möglich, der Gesammtheit ihrer Mitglieder überwiesen haben. Ad 5. Das Zusammenwirken des Vorstandes mit der Fach-Commifsion bei der Wahl der Seminar- Lehrer nnd die Anstellung der Letzteren durch den

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