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Der Israelit · 1867-02-13 · Heft 7 (13.2.1867) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 7 (13.2.1867)
Date
1867-02-13
Page
– (sequence 6)
Language
German
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110 die Bestimmung enthält: „wenn es die Kräfte des Vereirs gestatten, sollen auch an den allgemeinen (christlichen) Schullkhrerunterstützuugsverein angemessene Beiträge geleistet werden," wollen wir hier nicht unerwähnt lasten. Wir dürfen aber auch hinznfügen, daß Gesuche von Hinterbliebenen israelitischer-Lehrer, wenn solche an den Ausschuß gelangten (wie auch bei der letzten Ausschutzsi^ung im Frühjahr) niemals unberücksichtigt geblieben sind." Ein jüngstes Zirkulär unter den Mitgliedern des weiteren Äusschustcs bespricht die Al sicht einer Petition an die israelitische Oberklrckenbchörde um die Genehmignng, daß bei dem Aufrufen zur Thora auch in diesen Verein gespendet werden dürfe. Um die außerordentlichen Beiträge zu vermehren, sind in Bezirksblättern, z. B. in der „Neckarzeitung" Nr. 305, Aufrufe zu allgemeiner Beiheiligung inserirt worden. Die angesehensten Mitglieder der Gemeinde haben sich zur Annahme von Beiträgen erboten. Obgleich zwei Lehrerswittwen Unterstützung aus der Vereinskaste erhalten, ist doch das Vermögen bereits auf 500 fl. angewachsen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Ofen, 14. Januar. Folgendes ist der aus dem Ungarischen treu übersetzte Wortlaut des die Rabbinatsschulen betreffenden Jntimates des k. Statthaltereirathes: Z. 79,407. An die Komitatsgemeinde des Komitates N. Laut Allergnädigsten königlichen Hofkanzlei-Erlasses vom 17. Septtmber l. I., Z. 12,929, wurde folgenden in dem Rundschreiben des Ctatthaltereirathes vom 5. August vorigen Jahres, Z. 52, 375, namhaft gemachten Oberrabbinen, resp. Rabbinen, auf Grund Allerhöchster Entschließung vom 3. Juni desselben Jahres, Absatz a) die Berechtigung ertheilt, die Gegenstände der zwei unteren Jahrgänge der ersten Klaffe des Preßburger Rabbiner-Seminars vorzutragen: 1. I. Bayern, Rabb. in Sürosparak. 2. A. I. Glück, Oberrabb. in Toltschwa. 3. Jeremias Löw. Oberrabb. in S. A. Ujhely und 4. I. Tanmnbaum, Rabb. in Tülya für das Komitat Zemplin. 5. David Schicky, Ra!b. in Szöcheny und 6. David Deutsch, Oberrabb. in Balaffa - Gyarmath für das Komitat Neograd. 7. Menachem Eisenstädter, Oberrabb. in Unghvar für das Komitat Ungh. 8. Lazar Fürst, Oberrabb. in Gyöngyös und 9. W. Tannenbaum, Oberrabb. in Verpeläs für das Komitat Heves. 10. Mos Groß, Oberrabb. in Pecseneudorf und 11. Jaulns oder Jaules Leop., Rabb. in Sebes, für das Komitat Säros. 12. Nathan Jenegreiß, Oberrabb. in F. Gyarmat und 13. Mayer Perls, Oberrabb. in N. Kärwy für das Komitat Szatmär. 14. Joach. Spitzer, Rabb. in Tab, für das Somogy. 15. Ignatz Kunstadt, Rabb. in Abony, für das Komitat Pest. 16. Hillel Lichtenstein, Rabb. in Szikßö, für das Komitat Abauj. 17. Herm. Mannheimer, Rabb. in Verböz und 18. Philipp Flaut, Rabb. in R. Suräny, für das Komitat Neutra. 19. Naftali Schreiber, Rabb. in Karlburg, für das Komitat Wieselburg. 20. Markus Reichsfeld, Oberrabb. in Jänoshäza, für das Komitat Eisen bürg. 21. Jos. Samuel, Oberrabb. in N. Szöllös, für das Komitat U g o c s a. 22. A. L. Schwarz, Bezirksrabb. in Beregßäß, für das Komitat Bereg. 23. Moses Schikh, Rabb. in Hußt, für das Komitat Märmaros. 24. Samuel Schlesinger Rabb. in Abräny, und 25. Joachim Schreiber, Rabb. in St. Peter, für das Komitat Borsod. 26. S. Weinberger, Oberrabb. in K. Wardein, für das Komitat Szaboles. 27. Abraham Cohn, Rabb. in Görbö, Bez. Hoßufalu und 28. Wolf Sußmann, Bezirksrabb. in St. Groth, für das Komitat Zala. 29. I. Aron Landsberger, Oberrabb. in Großwardein. 30. vr. Israel Hildesheimer, Oberrabb. in Eisenftadt, 31. Benjamin Schächter, Rabb. in Bösing, 32. Juda Astod, Rabb. in Szerdahely, 33. Wolf Fuchs, Oberrabb. in Szered. 34. Moses Löwy, Oberrabb. in Milchdorf, 35. Simon Tannhoffer, Rabb. in Magendorf und 36. Jakob Scheyders, Rabb. in St. Georgen, für das Preßburger Komitat. Indem diese Namensliste mit dem obenangeführten Rundschreiben der Komitatsgemeinde zu N. zur Kenntniß gebracht wird, wird zugleich zur pünktlichen Darnachhaltung bemerkt, daß die genannten Oberrabbinen und Rabbinen verpflichtet sind, die, von den ihren Unterricht genießenden Schülern mit der größten Genauigkeit zu führenden, Namenslisten, wegen der, durch die betreffende unmittelbare politische Behörde zu übenden Kontrole derselben halbjährlich vorzuzeigen, welch letztere die auszufolgenden Zeugniffe der aus den zwei Jahrgängen austretenden Zöglinge regelmäßig mit einer Vidimirungsklausel zu versehen gehalten ist. Es wird demnach der Komitatsgemeinde aufgetragen, mit Bezugnahme auf ihren Bericht vom... l. I., Z .... und indem die Beilagen derselben zurückgestellt werden, die nothwendigen Maßregeln zu treffen, daß der betreffende zum Unterricht berechtigte Rabbiner die Namensliste betreffs jener Zöglinge mit Pünktlichkeit ausfertige und daß die berufenen oder dazu zu ermächtigenden Organe die Aufsicht mit Strenge ausüben sollen. Auch wird bemerkt, daß die eben erwähnten Organe gehalten werden, über die den Unterricht genießenden Rabbinatszöglinge eigene Namenslisten zu führen, um sich zeitweilig Kenntniß darüber verschaffen zu können, ob die betreffenden Zöglinge in Wahrheit zugegen sind, und ob sie den vorgeschriebenen Studien in der That obliegen; auf Grundlage dieser Liste werden sodann die auszustellenden Abgangszeugnisse mit der vorgeschriebenen Vidimirungsklausel versehen werden. Gegeben in Ofen von

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