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Der Israelit · 1867-01-30 · Heft 5 (30.1.1867) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 5 (30.1.1867)
Date
1867-01-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VIII. Jahrgang. Beilage z« Nr. 5 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Düsseldorf, den 8. Januar. Das Comitä zur Errichtung eines Lehrerseminars in der Rheinprovinz, an dessen Spitze die Rabbinen Boden he imer, Schwarz und Feilchenfeld stehen, hat das folgende Actenstück in Circulation gesetzt: 1. Die Unterzeichneten treten einem Vereine bei, welcher den Zweck hat, in der Rheinprovinz eine Anstalt zur Ausbildung ebenso allseitig berufstüchtiger wie dem Religionsgesetze treu änhangender jüdischer Lehrer zu gründen. 2. Diese Anstalt wird zwei Klaffen, nämlich eine untere oder Vorbereitungs-Klasse und eine höhere oder eigentliche Seminar-Klaffe umfassen. 3. Die äußeren Angelegenheiten des Vereins werden durch einen von den Mitgliedern und aus deren Mitte gewählten Vorstand geleitet, dem Stellvertreter substituirt werden. Ein Vorsteher und ein Stellvertreter, denen die Besorgung der laufenden Geschäfte obliegt, müssen am Orte der Unterrichtsanstalt wohnen. 4. Die inneren Angelegenheiten des Vereins (Festsetzung des Lehrplans und Schulplans so wie die periodische Abhaltung von Schulprüfungen, insbesondere auch die Prüfung der die Anstalt verlassenden Zöglinge in den Religionsfächern) wird einer Fach-Com- Mission übertragen, in die vom Vorstande drei Rabbinen und drei andere fachkundige Männer gewählt werden und nach Eröffnung der höheren Seminar- Klaffe auch der Seminar-Direktor eintritt. 5. Die Anstellung der Lehrer geschieht durch den Vorstand, nachdem die Wahl durch die Fach^Commission gebilligt worden ist. 6. Es wird zunächst, sobald die Unterhaltungskosten auf eine Reihe von Jahren gesichert sind, die untere Seminarklaffe eröffnet, und zwar vorläufig in Düffeldorf. 7. Ein besoldeter Lehrer wird in derselben bis zur Anstellung eines besoldeten Directors unter Controlle und Mitwirkung des dortigen Ortsrabbiners unterrichten, welcher Letztere auch vorläufig die Anstalt der Behörde gegenüber vertritt. 8. Auswärtige Zöglinge erhalten im Hause des Lehrers Beköstigung und Wohnung. 9. Die Wahl des Vorstandes wie die endgiltige Feststellung der von der heute gewählten Redactions- Commission zu entwerfenden Statuten geschieht in einer von gedachter Commission zu berufenden General Versammlung durch die beitragenden Mitglieder. Düsseldorf, den 30. Dezember 1866. Lnndnu, 16. Januar. Eine Correspondenz „Aus der Pfalz" theilt in Nr. 15 des „Frankfurter Journals" mit, daß von den Israeliten der Pfalz eine Petition an den Landtag gerichtet werde, in welcher dieselben um völlige Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern bäten, und hebt besonders hervor, daß die Pfälzer Juden nach einem französischen Judendecrete von 1809 allerlei lästigen Beschränkungen in Bezug auf Darlehensverträge unterworfen seien. Der Correspondent befindet sich jedoch hierin im Jrrthum, zu desien Aufklärung wir uns Folgendes rnitzutheilen erlauben. Der französische Convent hatte durch ein Gesetz vom Jahre 1791 die Israeliten Frankreichs emancipirt und als die deutschen Rheinlande dem französischen Reiche einverleibt wurden, trat dieses Gesetz auch hier in Wirksamkeit. Ein kaiserliches Decret vom 16. März 1808 führte jedoch auf die Dauer von 10 Jahren für die Juden einzelner Departements mehrfache Beschränkungen ein, welche Justus Grüner, der Präsident der provisorischen Landes-Administration, durch eine Verordnung vom Jahre 1816 für die wieder an Deutschland deimgefallenen Rheinlande erneuerte und auf unbestimmte Zeit verlängert?. Dieses Decret, welches allein die Israeliten der Pfalz in ihren bürgerlichen Rechten beschränkte, wurde aber schon vor beiläufig 20 Jahren aufgehoben und damit trat das Gesetz von 1791 wieder in Kraft, nach welchem die Pfälzer Israeliten mit ihren christl. Mitbürgern gleichgestellt sind. Den Israeliten sind diese Verhältnisse bekannt, und so ist nicht anzunehmen, daß sie um etwas petitioniren, was sie schon besitzen. Alton«, den 24. Januar. Der hier aus Anlaß des 25jährigen Amtsjubiläums unseres allverehrten Oberrabbiners gestiftete „Ettlinger-Verein" hat seinen Jahresbericht veröffentlicht; im vorigen Jahre vertheilte der Verein 20 Sommeranzüge und 14 Winteranzüge an Knaben, ferner erhielten 26 Knaben und 20 Mädchen je 2 Paar Stiefel; außerdem erlernten auf Kosten des Vereins 2 Mädchen das M aschinennähen und 1 Mädchen das Kochen. Im Ganzen hat der Verein seit seinem Bestehen 215 Anzüge und 6.')0 Paar Stiefel, ocrtheilt, so wie auch für die fernere Ausbildung von 19 aus der Schule entlassenen Mädchen gesorgt. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 17. Januar. Die Vorstände und Beiräthe der israelitischen Kultusgemeinde haben eine

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