Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1867)
- Date
- 1867-01-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447291-2447296--04843-2460319- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
VDJ. Jahrgang. Beilage zu Nr. 4 des Zsraelit. Aert«»gS«achvi<hten und Correspondenzen. Deutschland. □ München, im Januar. Der Zweck dieser Zeilen ist, zu beweisen, daß humane Behörden keineswegs abgeneigt sind, glaudenstreue Israeliten in Beobachtung unseres hl. Religionsgesetzes zu unterstützen. Der Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Kempten hatte nämlich im Dezember vorig. Jhrö. eine öffentliche Juwelen-, Gold- und Silber-Versteigerung auf Samstag den 5. Januar ds. Jhrs. ausgeschrieben. Dieselbe sollte dahier abgehalten werden, und war voraussichtlich eine große Betheiligung auch von israelitischen Geschäftsleuten zu erwarten. Hr. Commissions-Bureauinhaber S. L Skutsch stellte nun in einer Eingabe an den Stadtmagistrat Kempten die Bitte, diese Versteigerung nicht an bezeichnetem hl. Feiertage der Israeliten, sondern an einem Werktage abhalten zu wollen. Hr. Skutsch motivirte dieses Gesuch damit, daß erstens viele Israeliten dadurch abgehalten wären, sich zu betheiligen, und dem Fond der Stadt Kempten eine höhere Einnahme entgehen würde; zweitens, daß mehrere hohe Militärbehörden hier schon früher einem ähnlichen Gesuche seinerseits zugestimmr. Hierauf nun erhielt Hr. Skutsch von den Kommiffären des Magistrats der Stadt Kempten einen Bescheid folgenden Inhalts: „Nachdem diese Versteigerung bereits in verschiedenen öffentlichen Blättern ausgeschrieben und der Termin zu kurz ist, um die Verlegung öffentlich bekannt machen zu können, auch die Vorbereitungen alle schon getroffen sind, so bedauern wir, für diesmal auf Ihr Gesuch nicht eingehen zu können; im Uebrigen werden wir, wenn irgend möglich, demselben insofern Berücksichtigung zu Theil werden laffen, als wir zuerst die kleineren Gegenstände versteigern werden rc., und die werthvolleren erst am nächsten Montage ausrufen laffen. Beehren Sie uns mit Ihrem Besuche rc. Kempten, 1. Jauuar 1667. Die magistratischen Commiffäre. (gez.) Pfeiffer. Dannheimer. □ München, 16. Januar. Se. Mas. der König haben sich allergnädigst bewogen gefunden, unterm 21. Deccmber vor. I. dem Königl. Bayr. Hofbanquier und Königl. Württembergischen Consul Josef v. Hirsch die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen des von Se. Maj. dem Könige von Sachsen ihm verliehenen AlbrechtS - Ritter - Ordens zu erlheilen. Pflaumloch, den 27. Dez. Wenn es häufig vorkommt, daß Verdienste erst nach dem Tode Anerkennung finden, dürfen Beispiele um so mehr öffentlich erwähnt werden, wo die Dankbarkeit Lebenden noch den gebührenden Tribut zollt. Einem in jeder Beziehung hochgeachteten Lehrer, Herrn S. Löwenstein hrer, der in vierzigjährigem Dienste ergraute und diesen Sommer pensionirt wurde, bezeugten bei dieser Gelegenheit die meisten feiner früheren Schüler, darunter bereits gereifte Männer und Frauen, ihre Anerkennung dadurch, daß sie dem Jubilar einen von Herrn Hoffilberarbeiter Föhr in Stuttgart prachtvoll und sinnig gearbeiteten silbernen Pokal überreichten. In Verbindung damit waren größere Festlichkeiten beabsichtigt, die aber durch die Kriegsereignisse des vergangenen Sommers vereitelt wurden. Dieser Tage nun ging eine entsprechende Adresse bei dem verehrten Lehrer ein, in welcher der mannigfachen Verdienste um Schule und Gemeinde der dankbarste Ausdruck verliehen und der Wunsch angeknüpft war: es möge die himmlische Vorsehung ihm noch lange den Abend seines, dem Wohle der Menschheit geweihten Lebens, verschönern. Makel, 4. Januar. Aus das Gesuch der Stadtverordneten-Versammlung um Hinzuziehung des Rabbinners Dr. Cohen in die städtische Schuldeputation ist vor einigen Tagen ein abschlägiger Bescheid von der königlichen Regierung eingegangen. Als Grund wird angegeben, daß es den Geschäftsgang erschweren würde, wenn eine größere Anzahl von Mitgliedern in der Schuldeputation sich befänden. Es handle sich in diesem Falle auch nickt um die Vertretung der Cultusgemeinde, und das Interesse des jüdischen Theiles der Schulgemeinde sei durch den Buchhändler und Stadtverordneten Kallmann vollständig ve, treten. Die Stadtverordneten-Versammlung ist in ihrer letzten Sitzung nochmals dagegen bei der königlichen Regierung vorstellig geworden, indem sie in dieser Entscheidung eine Erledigung ihres Gesuches nicht erblicken konnte. Da die Geistlichen der evangelischen und katholischen Confession in die Schuldeputation berufen werden, so sei das Recht der Mischen Mitbürger durch die Richtberusnng rhres Rabbiners beeinträchtigt. Bei der Wahl des Buchhändlers Kallmann in die Schuldeputation wäre es gar nicht in Betracht gekommen, daß er Jude sei, vielmehr sei der Grund allein maßgebend gewesen, daß er für geeignet gehalten worden sei, die Interessen der Schule im Sinne der Stadt wahrzunehmen, und da der jüdische Religionsunterricht ein obligatorischer sei, so sei er als Laie nicht competent, die Interessen des jüdischen Theils