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Der Israelit · 1867-01-16 · Heft 3 (16.1.1867) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 3 (16.1.1867)
Date
1867-01-16
Page
– (sequence 12)
Language
German
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48 CnltuS, in bereit Aufgabe es doch ganz besonders läge, keine Vorurtheile mehr bestehen zu lassen, und für immer größere Verbreitung wahrer Religiosität und Sittlichkeit zu sorgen, sie sind es gerade, die an dem alten Standpunkte festhalten, während alle übrigen Ressorts diesen Standpunkt doch aufgegeben und dem Rechte die Ehre gegeben haben. Redner beleuchtet den Standpunkt des Cultusminifters in Bezug auf die Anstellung jüdischer Schulamtscandidaten dann näher, indem er die Haltlosigkeit der Interpretationen, welchen der Cultusminister folgt, nachzuweisen sucht. Der Regierungscommissär: Der Standpunkt des Cultusminifters sei der: befähigten Juden stehet in Bezug auf ihre Anstellung an Unterrichtsanstalten nichts entgegen, insofern es sich nicht um solche Anstalten handle, die einen bestimmten confessionellen Charakter hätten. Das Judengesetz von 1847 erachte der Minister als hinfällig geworden und er stehe ganz auf dem Standpunkte, den der frühere Cultusminister v. Bethmannn-Holl weg zur Sache eingenommen. Abg. Wagner: Es gebe für ihn ein Gebiet, auf dem er den Thalsachen absolut keine Rechnung trage — das sei das Gebiet der Religion und der christlichen Kirche. Nach der Verfassung könnet das Recht der Juden allerdings nicht bezweifelt werden, aber darum müsse man die Sache lediglich vom administrativen Standpunkte aus betrachten und einfach aus administrativer Befugniß, ohne weiter Rechenschaft darüber zu geben, die Juden nicht anstellen. Eine Eidesabnahme durch einen Juden vor dem Crucifix würde als eine Schnurrpfeiferei angesehen werden. Abg. Dr. Techow: Ich muß gegen diese Aeußerung protestiren; bei dem als Richter angestellten Juden darf man auch die Sittlichkeit voraussetzen, daß er das nicht für Schnurrpfeiferei hält, was Anderen ein Heiligthum ist. Abg. Michelis erklärt sich ebenfalls für die Commissionsanträge. Er stehe auch auf christlichem Boden, wenn auch freilich nicht auf dem Boden des Blattes, welches das Kreuz schände, indem es das Kreuz an der Stirne trage. (O! O! und Lärm rechts; Bravo links.) Als katholischer Priester könne er kein Hinderniß erblicken, welches gegen die Vereidigung eines Christen durch einen Juden obwalten könnte. In Bezug auf die Stellung des Cultusministeriums zur Sache müsse er übrigens bemerken, daß er die Anstellung von Juden nur an höheren Lehranstalten befürworten wolle; die Elementarschule dagegen müsse durchaus confessionell bleiben, denn im Interesse der Religiosität dürfe man dem Jndifferentismus nicht Raum geben. In diesem Sinne werde er ein Amendement stellen, um dessen Annahme er bitte. Dieses Amendement wird jedoch sofort verworfen.— Abg. Rohden wünscht nach dieser Ablehnung , daß die Abstimmung in Bezug auf das Justizministerium und das Cultusministerium getrennt werden möge. Abg. Dr. Kosch: Der Standpunkt des Abg. Wagener sei jedenfalls ein sehr aufrichtiger, nur freilich würde der VerwallungSchef, der so handle, wie der Abg. Wagener es wünsche, gegen die beschworene Verfassung handeln. — Der Schluß der Discussion wird angenommen und es folgen persönliche Bemerkungen. Abg. Wagener: Wenn ich den Ausdruck „Schurrpfeiferei" gebraucht habe, so bedauere ich das. Wenn der Abg. Michelis von einem Blatte spricht, welches, indem es das Kreuz an der Stirn trage, das Kreuz schände, so könnte ich freilich darüber hinweggehen, weil ich mit der Redaction und Leitung der „Kreuzzeitung" nichts mehr zu thun habe; aber fragen will ich den Herrn Michelis doch, welche Gründe er denn für einen solchen harten Vorwurf beizubringen hat? Und fragen möchte ich ihn ferner, wie er seinen jetzt eingenommenen Standpunkt mit der kirchlichen Behandlung des Mortara-s^alleS vereinbaren will? Abg. Michelis: Meine Gründe in Bezug auf die „Krcnzzeitung" nehme ich her ans meiner gegen dieses Blatt zu betreibenden Klage. Wenn ein Blatt, welches das Kreuz ein der Spitze trägt, nicht unterläßt, die niederträchtigsten Verleumdungen auszustreuen, so schändet es das Kreuz. Was den Mortara-^all betrifft, so hat derselbe für mich nichts Persönliches, und ich sehe nicht ein, wie man mein katholisches Gewissen mit demselben in irgend eine Verbindung bringen will. (Sehr gut! Bravo!) Nachdem nun noch der Referent Abg. Leut kurz das Wort ergriffen, wird zunächst der Antrag des Abg. Rohden auf Theitnng der Abstimmung abgelehnt und jdann der Antrag der Commission auf Ueberweisung ^ber vorliegenden Petitionen an die -^taatsregiernng zur Abhilfe mit 17 l gegen 80 Stimmen angenommen. Feuilleton. Die Gesetze -er Natur stad unwandelbar. Sie weichen nur Dem, Der sie gegeden. *) Von Abraham Tendlaii. „Ein" — so erzählte ein Lehrer seinen Schülern — „ein König besaß zwei Gärten, von denen der eine hinter dem andern lag, so daß man in den inner« nicht gelangen konnte, ohne den äußern durchschritten zu haben. Da verkaufte der König den innem Garten, und der Käufer kam, um in denselben zu gehen; 1) Nach Mechitha par. Beschäl. 23, b. — Jalkut Beschäl. Nr. 234. — Schem. Rab. par. 21. — Jalkut Tehil. zu Ps. 114.

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