Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1866)
- Date
- 1866-12-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Präs.: Sie pflegen Ihre Keller doch selbst zu versperren? — Angekl.: Ja wohl! Präs.; Nun dort hat man einen eisernen Mörser unter den Kartoffeln versteckt gefunden? — Angekt.: Ich weiß nicht, wie er da hinunter gekommen ist. Pisek, 31. Oktober. Der Präsident, Herr Landesgerichtsrath Gamsenberg, eröffnet nach acht Uhr Morgens die Sitzung und ertheilt dem Herrn Staatsanwalt Nechansky das Wort zur Stellung seiner Schlußanträge. Derselbe übergeht nach einer kurzen Einleitung das Verschulden der einzelnen Angeklagten, und beginnt mit der Anklage gegen Candidus Piskaczek. Die Beschuldigung der Urheberschaft des Auflaufs und des Aufruhrs zieht er zurück und hält nur die intellektuelle Urheberschaft aufrecht in Bezug auf das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit, weil nur hier zur Sicherstellung die geeigneten gesetzlichen Beweisgründe vorhanden seien; hingegen sei dessen Theilnahme am Verbrechen des Aufruhrs vollständig unnachweisbar. Er beantragt daher für den Angeklagten eine zweijährige schwere Kerkerstrafe. Piskaczek tritt nun aus der Reihe der Angeklagten hervor und verliest eine sehr voluminöse Verthkidigungsschrift, die er während der Untersuchungshaft abgefaßt hatte. In derselben wird unter dem abermaligen Hinweis auf die Zeitungen Alles das in weitschweifiger Weise rekapitulirt, was Piskaczek bereits im Verhöre vorgebracht hatte. Er führt nochmals an, man habe „kein Recht, ihn der Volksauswiegelung zu beschuldigen, da den Zeitungen nicht verboten war, gegen die Juden zu Hetzen." Der AmtSaktuar selbst habe durch seinen übertriebenen Amtseifer viel verschuldet. Der Präsident unterbricht den Vortragenden mit der Bemerkung, er müsse sich jeder beleidigenden Aeußerung enthalten, worauf der Angeklagte weiter fortfährt, er habe dem Aktuar im Angesicht des Volkes auseinandergesetzt, daß dieses Volk aus Czcchen bestehe, und daß nichts geschehen dürfe, was Anlaß geben könnte, dieses Volk als Pöbel zu betrachten; er, der Aktuar, habe keine Rücksicht darauf genommen und habe dennoch auf dieses Volk schießen lassen Die Kugeln seien gleich darauf ihm (Piskaczek) um die Ohren gesaust und ein Tischlergeselle sei als unglückliches Opfer des Amtseifers hingesunken. Als Beweis, wie sehr er den Juden geneigt sei. führt er an, er habe zu einem Balle, den er in Bergstadtl arravgirt hatte, auch Juden geladen. Pisek, 2. Nov. Der Staatsanwalt beantragt weiter, Jilek möge deS Verbrechens des Aufruhrs für schuldig erklärt und zu einjährigem, Franz Salansky zu zweijährigem schweren Kerker verurtheilt werden; Hugo Tonner sei des Verbrechens des Aufruhrs, der öffentlichen Gewaltthätigkeit und des Vergehens des Auflaufs schuldig und zn achtmonatlichem schweren Kerker zu verurtheilen. Wegen des Verbrechens des Aufruhrs, beantragt der Staatsanwalt ferner, seien Johann Czech zu sechsmonatlichem, Franz Wintirz zu achtmonatlichem, Anton Weyslap zu sechsmonatlichem, Mavrzinec Kohaut zu fünfjährigem schweren Kerker, Josef Baier, genannt Feiczik, zu fünfeinhalbjährigcm, Anton Kus (der nebstdem des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit schuldig sei) zu zweijährigem, Andreas Turnwald (auch schuldig des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit und der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit) zu dreijährigem schweren Kerker, Vinccnz Mvureczck zu einjährigem, Josef Pauli? (auch schuldig des Verbrechens des Diebstahls und der öffentlichen Gewaltthätigkeit) zu dreijährigem schweren Kerker, Anna Walisch, Koza genannt, (auch schuldig der öffentlichen Gewaltthätigkeit und deS Diebstahls) zu siebenjährigem schweren Kerker, Mathias Schlecht« (auch schuldig der öffentlichen Gewaltthätigkeit und der Diebstahlstheilnahme) zu zweijährigem schweren Kerker, und Josef Uhlik (auch schuldig des Verbrechens des Diebstahls) zu fünfjährigem schweren Kerker zu verurtheilen. Wegen des Verbrechens des Diebstahls möge Marie Anger zu sechs Monaten schweren, Katharina Jarolin zu zwei Jahren schweren, Martin Minarik zu zwei Jahren schweren, Ferdinand Pagouschek zu zwei Jahren schweren, Franz Uhlir zu zwei Jahren, Anna Uhlir zu zwei Jahren schweren und Franziska Knogl zu zwei Jahren schweren Kerkers verurtheilt werden. — Für die übrigen Angeklagten beantragt der Staatsanwalt Strafen von einem Monat bis zu acht Tagen und für zehn Angeklagte Erkenntnis; ad instantia. Das Montag, den 12. November, gesprochene Urtheil haben wir bereits rm'tgetheilt. Feuilleton. König und Jude. Von . . r . . Es war im Jahre 1194, als auf der staubigen Heerstraße, welche nach Faversham in England führte, ein ärmlich gekleideter Mann auf einem Maulthiere sitzend, ein zweites fchwerbeladems Thier an seiner Seite am Zügel haltend, langsam einhertrabte. Die olivenfarbige Haut des Reisenden, seine Adlernase, die pechschwarzen Haare und vorzüglich das Stück rothen Tuches, vas an seine Mütze geheftet war, ließen das Kind Israels erkennen, das damals noch allenthalben verfolgt wurde. Bedächtig sinnend, setzte er den Weg fort, als eine Donnerstimme ihn aus seinen Gedanken auffchreckte. „Vorgesehen, Jude!" schrie eS von rückwärts.