Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1866)
- Date
- 1866-12-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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862 reit erklärt haben auszuwandern, um dort den Boden zu bearbeiten, ist aus den jüdischen Zeitschriften bekannt. Um diese Idee zur Ausführung zu bringen, muß vor Allem Geld geschafft werden; das vorhandene Kapital ist nicht ausreichend, die Betheiligung bei den Sammlungen muß eine größere fortlaufende sein. Die Leiter der Gemeinde müssen die Sache in die Hand nehmen, und jedes bemittelte Gemeindemitglied schließe sich mit einem jährlichen Beitrag von 2 Thlrn. dem Vereine an, wodurch es sodann an der Erfüllung der an dem heiligen Boden haftenden religiösen Gebote Theil hat, als hätte es selbst sie ausgeübt. Um die Beitragszahlungen den weniger Bemittelten zu ermöglichen, tonnten die Vorsteher auch vierteljährliche Teilzahlungen annehmen. — Wen Gott aber mit Gütern gesegnet, und wer ein Herz für die Leiden seiner Glaubensbrüder auf dem ganzen Erdenrund hat, der unterlasse es auch nicht, der „^lliantzv LgrüLM«" in Paris für den geringen Jahresbeitrag von 1 Thlr. 10 Sgr. als Mitglied beizutrcten und deren großartige Zwecke zu fördern. Zum Einsammelu des Geldes haben wir zwei Rendanten erwählt. Hauptrcndant ist der rühmlichst bekannte Banquier See galt in Posen, Spezialrenbant — bis zur Höhe von 100 Thlrn. — Herr S. Fürst in Schmiegel, der sich erboten hat, alle Porti aus eigener Tasche zu zahlen, und der auch entschlossen ist, auf eigene Kosten nach Palästina zu reisen und dort den Anfang mit der Colonisation zu machen, (vielleicht unterzieht sich auch der Mitunterzeichnete Herr Hirsch Kali sch er der Opfer dieser Reise, um dort aus pünktliche Beobachtung der beim Ackerbau in Palästina vorgeschriebenen religiösen Vorschriften zu achten). — Möchte in jeder Gemeinde sich Einer finden, der mit Eifer die Sache in die Hand nähme, wir sind gern bereit ihm das Dorstcherdiplom zukommen zu lassen und ihm die nothigen Rathschlage zn ertheilen. Ebenso sind wir bereit für reichere Glaubensgenossen, die uns eine namhaftere Summe zu diesem Zwecke eknsenden, ein preiswürdiges Stück Land in Palästina auf ihren Namen anzukaufen und ihren Bestimmungen gemäß verwalten zu lassen. Wir hoffen bei der nothigen Unterstützung dieser Angelegenheit Seitens der Gemeinden Israels unter Gottes Beistand in nicht langer Zeit an die Ausführung der Colonisationsidce gehen zu können. „Wohlan, laßt uns muthig hilfreich eintreten für unser „Volk und für die Städte unseres GstteS." _ (2. Samuel 10, 13.) In Bezug auf dieselbe Angelegenheit geht uns ein Schreiben von der isr. Gemeinde zu Jaffa (im heiligen Lande) zu, die durch Herrn Selig Hausdorf aus Jerusalem von der Verbindung des Herrn Rabb. Kali sch er mit der Ulianee isr. naiv. Kunde erhalten hat. Die israel. Bewohner von Jaffa erklären sich bereit, sich dem Ackerbaue zu widmen und den heiligen Boden zu bebauen, wie es unsere Väter gethan haben; sie sehen in dem Vorgehen der (christlichen) Colonisten aus Amerika ein ermunterndes Beispiel; sie erbieten sich, diejenigen Gottesgebote, die sich an den heiligen Boden knüpfen, exact zu erfüllen und haben zu diesem Zwecke bereits zwei Männer mit i>er betreffenden Aufsicht betraut, den Rabbinen Juda Levi, und den Vorsteher Raphael Moses Cohn; sie wenden sich ferner an die ^11. isr. naiv. und an den Baron Moses Montefiore mit der Bitte, die Sache zu organisipen, für Ankauf von Ländereien Sorge zu tragen und Empfehlungsbriefe an Jzzid Pascha zu senden. Gebe der Allgütige seinen Segen dazu! — zeLtnngsrurchrLchterr und Corresporrderrzerr. Deutschland. Hannover. Laut Erlaß der k. preuß. Regierung werden die in dem hiesigen jüd. Lehrerseminar ausgebildeten Lehrer, ebenso wie die chr. Lehrer, nur zu eineni sechswöchentlichen Militärdienste herangezogen. — lH München, im December. Zum allgemeinen Wiederbeginne des Schuljahres kann ich nicht umhin, Ihnen, geehrter Herr Reoacteur, einige Bemerkungen über die vorzugsweise benutzten „Religionsbücher" einzuseuden. Da ist vor Allen und besonders in Bayern jenes von vr. S- Herxheimer, Herzog!. Landesrabbiner in Bernburg, stark im Gebrauche. Wie wmig jedoch dieses, ,-ini 'HO' „Glaubens- und Pflichtenlehre für israel. Schulen" sich nennende Neligionsbuch seinem Zwecke entspricht, mögen Thatsachen zeigen. Sehr viele wichtige und in das religiöse Leben des Israeliten tief eingreifende Gesetze fehlen gänzlich! Andere, wie das von nviIsi, die Lehre vom Messias, sind in erschreckender Kürze abgesaßt. So nimmt das Kapitel: „Die religiösen Gebräuche" eine volle Seite ein und schließt, nachdem darin von ,?inn2 ,rvL'L und?2.-> P'NS die Ri.de gewesen, in folgender fast naiver Weise, wörtlich: „Ferner die Trauergebräuche (12. Auflage § 365 Anm.) und andere. Änm. 2. Auch die Verbote vieler (!) Speisen, z B. des Genusses von gefallenem oder nicht nach gesetzlicher Vorschrift geschlachtetem Vieh, oder des Genusses von Blut haben zum Theil (!) de« Zweck, uns in der Enthaltsamkeit und frommen Gesinnung (!) zu stärken." — Gleicht eine solche Quelle des Religionsunterrichts nicht jener Cisterne, von der es heißt, v'O; x p-) im Gegensätze zum „Borne lebendigen Wassers?"