Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1866)
- Date
- 1866-12-12
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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834 Gottlob.' Der Sinn für das religiöse Interesse in unserer Gemeinde selbst bei einem großen Theile der sogenannten neuen Partei nicht so ganz danieder liegt, wie es nach der größeren Anzahl der letzteren den Anschein hat; die Wahl hat auch ferner gezeigt, daß die Orthodoxen hier, wie allerwärs, fest zusammenstehen, und für ihre Sache, die Religion Israels, mit Begeisterung und nachahmungswücdigem Beispiel in den Kampf gehen müssen, um sie aufrecht zu erhalten! S. H. Berit«, den 7. December. In der heute abgehaltenen Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses interpellirte bei Gelegenheit der Berathung über den Etat der Universitäten der Herr Abgeordnete Jakoby die Regierung wegen eines Punktes, der für die Juden Preußens und deßhalb auch für das gesammte Haus Israels von Interesse ist, indem dadurch in der Antwort des Herrn Ministers Erklärungen vom Ministertisch hervorgerufen wurden, die als eine nicht geringe Bürgschaft für die Zukunft angesehen werden müssen. — Der Verlauf der Debatte war folgender: Hr. Abg. Jakoby: Wenn gestern der Abgeordnete Jung ein Register derjenigen Paragraphen der Verfassung gegeben habe, welche noch ihrer Verwirklichung harren, so müsse Redner noch 2 Paragraphen hinzusügen; er meine die Paragraphen 4 und 12. Es beständen nämlich an den Universitäten von Königsberg und Halle noch Statuten, welche die Besetzung eines Lehrstuhls abhängig machten von dem evangelischen Glaubensbekenntnis des Candidaten. Obwohl nun durch die Verfassung ausgesprochen ist, daß die Confession nicht ein Hinderniß in der Erreichung einer Professur sei, und also diese Specialbestimmungen der betr. Umoersitätsstatuten ohnedies stillschweigend durch diesen Artikel der Verfassung außer Kraft gesetzt seien, so habe doch das oonoiliunr ^enoralo der Königsberger Universität, wo ein Jude schon oftmals sich ohne Erfolg um eine erledigte Lehrstelle beworben hatte, noch ein Uebriges gethan und habe durch Majoritätsbeschluß verschiedene Mal unter verschiedenen Ministerien sich an die Herren Cultusminister gewandt, um die Aufhebung dieser Bestimmung der Statuten ui bewirken. Es sei aber jedesmal eine abschlägige Antwort ertheilt worden; als sich das oonoilium Asnsrals zum letzten Mal im Jahre 1863 an den jetzigen Herrn Minister wandte, habe sich dieser geweigert, Sr. Majestät dem König einen Vorschlag zur Abänderung der Statuten zu unterbreiten. So wenig er sich nun der Hoffnung hingibt, daß der Herr Minister in den 3 Jahren, die seitdem verflossen seien, seine Ansicht geändert habe, so müsse Redner die Sache doch um so mehr im Hause zur Sprache bringen, als es sich nicht bloß um das Interesse zweier Glaubensbekenntnisse handele (der Juden und der Katholiken), sondern um die Frage, ob die Verfassung respektirt werden solle oder nicht. Und dazu sei gerade jetzt der rechte Zeitpunkt, wo nicht nur (wie officiell heroorgehoben wurde) die christlichen Staatsbürger sich um den Staat Verdienste erworben hätten; auch die Juden hätten in den Reihen der Armee tapfer gesuchten, und auch ihr Blut habe die Schlachtfelder gedüngt. Redner wolle keinen Antrag in dieser Hinsicht stellen; dazu werde sich ihm noch anderwärtL Gelegenheit bieten, da ja seinen Glaubensgenossen noch gar viele von ihren Rechten vorenthalten würden; er habe blos die Aufmerksamkeit des Hauses auf diesen Punkt lenken wollen. Hr. Cultusminister v. Mühler: Einiges an den Ausführungen des Hrn. Abg. sei nicht ganz richtig. Im Princip habe er die Gleichberechtigung aller Confessionen stets anerkannt; wenn aber von den Universitäten zu Königsberg und Halle nichtevangelische und in Münster nichtkatholische Professoren ausgeschlossen 'eien, so sei das ein Recht dieser Universitäten als Corporationen, das ihnen nicht durch die Verfassung geraubt werden könne (Bravo rechts). Daß er der Anstellung von jüdischen Professoren an anderen Universitäten nicht entgegen sei, beweise sich von selbst. Er habe bloß, ebenso wie seine Vorgänger, dem Köniz deßhalb keinen Vorschlag zur Abänderung der Königsberger Unioersitätsstatuten gemacht, weil er das Bedürsniß nicht erkannt habe. Eben jetzt sei wieder eine Vorstellung des ooncilium »sns-als von Königsberg eingelaufen, und wenn ein Bedürfniß zur Aenderung vorhanden sei, so werde er anders urtheilen, als er das im Jahre 1863 gethan habe. Hr. Abg. Jakoby: Er freue sich der Zusicherung des Ministeriums. Doch habe er sich, wie ja der Hr. Minister zugebe, in der sachlichen Darstellung keine Unwahrheit zu Schulden kommen lassen, ebenso wenig wie er behauptet habe, daß anderwärts keine jüdischen Professoren angestellt seien. Hier in Berlin sei ein berühmter Mann jüdischen Bekenntnisses, wenn er nicht irre, sogar oräinarlrw *). Hr. Abg. Glaser muß dem Ministerium vollkommen beipflichten; so lange er bei den Beschlüssen des oonoilillin Asusrals in Königsberg rnitgewirkt habe, sei die Majorität, durch welche die in Rede stehenden Beschlüsse erzielt worden seien, immer eine sehr geringe gewesen, und es sei auch heute noch in Königs' berg kein Bedürfniß nach jüdischen Lehrkräften. Ueberdies müsse man, wenn man die Selbstbestimmung so sehr in den Vordergrund schiebe, wie dies die Linke thue, dieses Recht auch den Universitäten zusprechen. Hr. Abg. Virchow tritt der Behauptung des Hrn. Ministers entgegen, daß durch unzweideutige Paragraphen der Verfassung Specialbestimmungen für eine Corporation nicht einfach erloschen seien. Es sei mit der Selbstbestimmung der Universitäten noch ein *) In diesem Punkte hat sich Herr Jakoby geirrt; der allseits anerkannte Herr Professor Steinthal ist extr»or6iasriu8.