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Der Israelit · 1866-11-28 · Heft 48 (28.11.1866) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 48 (28.11.1866)
Date
1866-11-28
Page
– (sequence 9)
Language
German
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"Beilage zu Nr. 48 des Zsraelit. Leitende Artikel. Lar Geschichte -er isr. Gemeinde in Hamburg. (Fortsetzung aus Nr. 43.) Verein Esrath Achim (brüderlicher Hilfsverein), eine 1622 gestiftete Krankenlade. Beitrag 2 bis 3 Schillinge wöchentlich. Der Verein unterhält einen ständigen Gottesdienst in einem dazu gemietheten Local. In der Trauerwoche erhält jedes leidtragende Mitglied eine Geldunterstützung. Verwaltung: ein Vorstand aus vier und eine Commission aus sieben Mitgliedern. Hachnaffat Kallah oder Aussteuer-Gesellschaft, ein schon über 125 Jahre bestehender Verein, der schon mehrere Umgestaltungen erfahren hat, aber, auf mangelhaften Principien errichtet, häufig außer Stande war, seine Verheißungen zu erfüllen. Es soll jedes Mitglied, das zehn Jahr 4 Mark contribuirt hat, zur Ausstattung einer Tochter 150 Mark erhalten. Jetzt ist festgesetzt, daß nur vier solcher Gaben im Jahre ausgetheilt und keine Zusagen mehr von einem Jahre ins andere ertheilt werden sollen. Das Capital dieses Vereins ist nicht bedeutend, und die Verwaltung besteht aus drei Vorstehern und zwei Deputaten. Der Israelitische Versorgungs-Verein. Er besteht seit 1827 als eine Krankenlade, die von sechs Direktoren verwaltet wird. Der Beitrag beträgt 8 Schill, monatlich, das Krankengeld wöchentlich 6 Mark für die ersten drei Monate, dann 4 Mark wieder auf drei Monate, dann 3 und endlich nur 2 Mark, außer freiem ärztlichen und wundärztlichen Besuch. Verein Kelilat Jofi (vollkommene Schönheit), unterhält einen ständigen Gottesdienst mit einem Prädikanten und verlost halbjährlich einige Gewinne zu 10 Mark unter feinen Mitgliedern. Der Beitrag ist 3 Mark 42 Schillinge jährlich. Verwaltung und eine Commission, jede von drei Mitgliedern. Verein für Krankenpflege, gestiftet 1830 für unverheirathete unbescholtene Männer von 18 bis 40 Jahren, die jedoch bei Ueberschreitung dieses Alters oder Verehelichung nicht auszutreten brauchen. Beitrag 6 Mark jährlich, Krankengeld 3 bis 6 Mark wöchentlich, wozu noch besonderes Verpflegungsgeld bis zu 8 Mark wöchentlich kommen darf, und außerdem nach Belieben des Patienten auch freier ärztlicher und wundärztlicher Besuch. Das Verpflegungsgeld derf zurückgewiesen werden, das Krankengeld aber nicht. Jedem Genesenen wird die Vereinsbüchse versiegelt auf einen Tag zugeschickt. Jeder Kranke kann sich eine Anzahl von Mitgliedern zum fortwährenden abwechselnden Besuch auswählen, und die unverheirateten gesunden Mitglieder sind zu diesen Besuchen verpflichtet. Der Verein besitzt ein nicht unbedeutendes Capital und wird durch fünf Directoren und zehn Deputirte verwaltet. Generalversammlungen finden jährlich Statt. Neuer Israelitischer Krankenverein von 1852, eine Krankenlade. Beitrag 2 Schill, wöchentlich. Eintrittsgeld 2 Mark. Eintritt zulässig mit 16 bis 40 Jahren. Krankengeld erst 8, dann 4, endlich 3 Mark wöchentlich. Arzt gratis. Israelitischer weiblicher Krankenverein, gestiftet 1852. Eine Krankenlade, ähnlich der obengenannten. Der Israelitische Miethe-Verein, gestiftet 1826, um Unbemittelten die Ausgabe für die Miethe zu erleichtern. Jeder Contribuent zahlt quartaliter 13 Schill-, aus welchen Gewinne zu 30 Mark gegen die Miethezahlungszeit durch Verlosung den Mitgliedern zugetheilt werden. Der Verein zählt eine große Menge von Mitgliedern, welche die ihnen zufallenden Gewinne nicht selbst benutzen, sondern sie ihren armen Bekannten zuwenden. Seit 1840 besteht die Einrichtung, daß neben jedem Gewinn noch 3 Mark zurückgelegt und aus diesem Gelds nebst den Zinsen des durch Vermächtnisse und Geschenke erwachsenen Kapitals des Vereins allmählich eine Anzahl von Freiwohnungen angeschafft und ebenfalls durch Verlosung auf Lebenszeit zugesichert werden. Wer eine solche Vereinswohnung gewinnt und sie nicht selbst beziehen will, kann sie nur einem Vereins-Contribuenten übertragen. Die Verlosungen geschehen öffentlich und die gewinnenden Nummern werden publicirt. Die Verwaltung ist einer Direction von sieben Mitgliedern übertragen. Der Israelitische Stellvertreter-Verein. Derselbe ist 1837 gestiftet und sein Zweck ist die Anschaffung von Stellvertretern für den Kriegsdienst. Die ersten Stifter glaubten diesen Zweck mittelst geringer Beiträge von einem Schill, wöchentlich erreichen zu können, indem sie irrthümlich auf eine große Anzahl von Wohlthätern rechneten, nämlich solcher Contribuenten, die blos für Andere beitragen, ohne für sich und die Ihrigen Nutzen ziehen zu wollen. Es sind demzufolge die Statuten mehrfach umgeändert worden, so daß neuerdings innerhalb des Vereins die Dienstpflichtigen jedes Jahres einen besonderen Kreis

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