Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 46 (14.11.1866)
- Date
- 1866-11-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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757 -«nr-vV 2'2V, wie sich Jeder überzeugen kann, der meine Schrift, mi' '121 Seite 37, nachfieht. Ich bestritt nur die Angabe feines Epitaph's. daß er in Mannheim Rabbiner mar, dem französischen Sprichwort gemäß: Uent « nr ooinors uns sxitapbe. E. Carmoly. m München, 30. October. (Statistisches.) Nach der neuen, hier erschienenen „Organisations-Karte von Deutschland", beträgt die israelitische Bevölkerung: in Preußen: 260,751 Personen, in Württemberg 11,610 und in Baden 25,263 Personen. — Erstens hat durch Nassau und Frankfurt weitere circa 20,000 und durch Hannover circa 15,000 und durch Kur Hessen 12,000 Bekenner der iSr. Religion als neue Unterthanen erworben. — lH München, 25. October. Herr vr. Med. P. Beckerle aus Stetten, Assistenz-Arzt der kgl. Poltzeidirektion hier hat bei seiner Promotion am 27. Juli l. Jahres vor der medizinischen Fakultät diesseitiger kgl. bair. Universität unter Andern auch den Satz öffentlich vertheidigt: „Die Einführung der Beschneidung ist wünschenswerth". — LH Augsburg, im October. Bezüglich der Einsendung Sr. Ehrw. des Herrn Rabbiners H. Schwarz zu Hürden (in Nr. 41. des „Israelit" Seite 680) in Sachen des praktischen Arztes vr. Ignatz Landauer dahier, die Nichtoornahme der Veschneidung seines jüngsten Sohnes betreffend habe ich in Erfahrung gebracht, daß Herr rc. Landauer auch die Aufnahme seines zweitältesten Sohnes (geb. 1655) in den Bund Israels nur deßhalb vollziehen ließ, weil gleich bei der Geburt dieses Kindes die gottesfürchtige sel. Hebamme, Zerline Skutsch 7>2->2ihren Beistand nur unter dieser Bedingung zvgesagt hatte. — Auch der Distrikts-Rabbiner Aron Guggenheimer war sehr energisch gegen rc. Landauer vorgegangen. Der erwähnte Knabe ist somit das einzige männliche Kind des Herrn vr. Landauer, welches nicht als angesehen werden muß. Attorra. vr. Liebrecht aus Breslau, Direktor der hiesigen israelitischen Gemeindeschule, hat hier ein Vorbereitungs-Institut für's Freiwilligen- und Offizier-Examen errichtet, wie er schon in Breslau mit bestem Erfolge ein solches geleitet hatte. Er ist als bedeutender Mathematiker anerkannt. Mehrere Söhne geachteter Familien haben sich bereits bei vr. Liebrecht gemeldet, um in die Schule für Offiziers- Aspiranten einzutreten. — Lübeck, im Marcheschwon. (Privatmitth.) Ein Antrag, der in der Sitzung vom 25. Juli d. I. in unserer Bürgerschaft eingebracht wmüw, veranlaßt uns zu einigen nicht unwesentlichen allgemeinen Bemerkungen, die nicht unbeachtet bleiben mögen. Zu Art. 8. des, der Bürgerschaft zur Mitgenehmigung vorgelegten Gesetzes, „das Unterrichtswesen im Lübecker Freistaate betr.," dahin lautend: „der Religionsunterricht wird nach dem evangel. - luth. Bekenntnisse ertheilt. Auf Verlangen der Eltern oder Vorgesetzten werden Kinder, welche einem anderen Bekenntnisse angehören, von der Theilnahme an diesem Unterricht, Kinder Israel. Eltern auch von dem Schulbesuche am Sonnabend entbunden" rc.rc. stellte der Oberlehrer Sartori — wie er, nachdem der Herr Rabbiner vr. Adler dieses Begehren als einem Widerspruch mit der bekannten liberalen Gesinnung des Antragestellers bezeichnet hatte, später selbst erklärte, auf den Wunsch des Gymnasialdirektors Breyer — den Antrag, die Paranthese: „Kinder iSrael. Eltern auch vom Schulbesuche am Sonnabend" zu streichen, und suchte dieses Amendement mit der Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung der Ordnung und Disciplin in der Schule zu motiviren. Dagegen erhob sich unser Rabbiner vr. Adler und begann mit Prov. 28. 6. „Wie der Knabe gewöhnt wird, so wird er als Mann sein." Wenn man das Kind gewöhnt, am Sabbat wie am Montag, Dinstag rc. rc. mit den Büchern unterm Arme zur Schule zu wandern, so wird endlich aller Unterschied zwischen Werktagen und 7>2w verwischt: Obgleich hier auch am Gymnasium Schreiben, Rechnen, Zeichnen, überhaupt Handthätigkeit von israel. Schülern an Fest- und Feiertagen nicht verlangt wird, so ist der Gang nach der Schule, das Sitzen darin, das Anhören und Lernen der alltäglichen Pensa schon eine Gewöhnung an Gleichgiltigkeit gegen die Heiligkeit der Feier. Dazu kommt noch regelmäßige Versäumniß des Gottesdienstes, welche im Kinde eine Unlust zum Besuche der Andacht während der schulfreien Tage erzeugt. Wenn ein solcher Schüler bei einem Meister oder bei einem Kaufmanns in die Lehre treten soll, wird man ihn für die Entweihung des Sabbath's gut vorbereitet und leicht bereit finden. Dadurch erwachsen dem Staate Bürger, denen, weil ihnen alle Religionskunde fehlt, kaum mehr die Erfüllung der socialen Pflichten zugetraut werden kann. Die israel. Religion besteht nicht in einer faden Theorie, das ganze Leben des Israeliten muß ihr angehören. Die Handhabung der Religionsgesetze muß von Kind auf gesehen, gehört, geübt werden. Jedem Bibelkundigen muß die hervorragende Stelle des Sabbats unter anderen Religionsgesetzen wohl bekannt sein, und er muß mit vr. Marlin Luther einräumen: „Wer aber ein nöthig Gebot will aus dem Sabbat machen, der muß den Sonnabend halten, den» der Sonnabend ist den Juden geboten und nicht der Sonntag." rc. rc. (Iv. p. 643). Der Redner ging von der Erklärung der heiligen Sabbatfeier auf die Gewissensfreiheit über, von der in neuester Zeit so viel gesprochen werde, und fragte: Ist das Gewissens-, ist das Religionsfrei- -